Hallo,
weiß jemand ob man für ein Stallzelt in Rheinland - Pfalz im Außenbereich eine Baugenehmigung braucht?
Vor einigen Jahren war das so aber z.B. in Hessen und anderen Bundesländern galt das nicht.
Danke für eure Hilfe!
Aktuelle Zeit: Do Jun 11, 2026 3:01
schimmel hat geschrieben:100m² Grundfläche bis 5m Höhe für Schutzhütten zur vorübergehenden Unterbringung landw. Güter/Tiere sind in Rheinland - Pfalz genehmigungsfrei. Sog. fliegende Bauten (Zelte) bis 75m² Grundfläche. Ansonsten bedürfen Zelte einer Ausführungsgenehmigung und einer Abnahme durch das Bauamt oder Gewerbeaufsichtsamt....
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