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Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon Krone BigX » Fr Jan 29, 2021 18:41

Hallo,

Bei Gebrauchtmaschinen mit Zulassung (Schlepper usw.) wird das Alter ja meist ab dem Tag der EZ gerechnet. Bin auf der Suche nach einem Minibagger. Habe mir einen angeschaut, im Inserat ist dieser mit Baujahr 2018 gelistet. Auf dem Typenschild steht ebenfalls Bj.2018. Beim verhandeln erwähnte ich, der Bagger wäre laut Baujahr ja schon 3 Jahre alt. Dies wollte der Verkäufer nicht hören, behauptete der wäre 2 Jahre alt, konnte aber keinen Nachweis bringen, ob der im Januar oder Dezember gebaut wurde.
Wie ist das bei Gebrauchtmaschinen ohne Zulassung mit dem Baujahr? Automatisch am 1.1. ein Jahr älter? Wie rechnet man das z.b. bei Maschinen die 1-2 Jahre irgendwo auf Halde standen? Das würde mich mal interessieren.
Krone BigX
 
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Re: Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon Obelix » Fr Jan 29, 2021 19:34

Beim Auto unterscheidet man zwischen "Erstzulassung (EZ)", "Baujahr (Bj.) und "Modelljahr".
Erstzulassung ist unstrittig, steht im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Baujahr bzw. Fertigungsmonat kann der Laie m.W. nicht ohne weiteres gleich erkennen.
Modelljahr wechselt beim Auto i.d.R. mit den Sommerferien. Zu erkennen an Änderungen,
die das alte Modelljahr nicht hatte.

Autos werden vom 31.12. auf den 01.01. m.W. 1 Jahr älter.
So würde ich das bei dem Bagger auch sehen.
Nicht umsonst steht im Inserat Bj. 2018 wie auf dem Typenschild Bj. 2018.

Was so ein Verkäufer letztendlich meint, ist mir wurst.
Für mich ist der Minibagger seit dem 01.01.2021 3 Jahre alt.
Zuletzt geändert von Obelix am Sa Jan 30, 2021 17:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon zupi » Sa Jan 30, 2021 13:35

Bei einer 2 oder 3 Jahre alten Maschine sollte sich doch noch sowas wie ne Rechnung oder Lieferschein finden lassen. Mit dessen Datum kann man doch die Einsatzzeitpunkt recht gut feststellen...
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Re: Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon T5060 » Sa Jan 30, 2021 14:05

Der Zustand, der Umgang und die Wartung sind entscheidender als jetzt +/- 9 Monate im Alter.
Wichtig ist das man keine Maschine aus dem Serienstart kauft.
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Re: Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon langholzbauer » Sa Jan 30, 2021 14:28

So isses!
Wenn die Garantiezeit vorbei ist entscheiden nur noch
Zustand und die geleistete Arbeit über den Kaufwert.
Am Verhältnis zwischen Betriebsstunden und Verschleiß erkennt man auch ganz schnell, wie schwer der Minnibager ran genomen und wie gut er gepflegt wurde.
Da spielt das Baujahr erst wieder über 15 - 20 Jahre eine Rolle, wenn er noch lange genutzt werden soll.
Denn dann wird es irgendwann Probleme mit der Ersatzteilversorgung geben.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Baujahr bei zulassungsfreien Maschinen

Beitragvon DST » Sa Jan 30, 2021 18:07

Bei den Baumaschinen ist oft auf den Komponenten wie Hydraulikpumpen, Dieselmotor und Kabine ein Typenschild, oft mit Kalenderwoche oder Monat und Fertigungsjahr.
Auch auf den Hydraulikschläuchen ist das Quartal der Schlauchproduktion und auf den Presshülsen das Fertigungsdatum des Schlauches.

Die ganzen Teile wurden logischerweise vor Endmontage der Maschine produziert.
Bei den Dieselmotoren gerade wegen den Schadstoffklassen kann so ein Motor aber durchaus 3-4 Jahre älter als die Maschine sein.

Zu dem genannten Minibagger Bj 2018,
wenn auf den Presshülsen der Hydraulikschläuche durchweg ein Fertigungsdatum von Mitte-Ende 2017 draufsteht dann dürfte der wohl Anfang '18 gebaut worden sein, aber 100%tig nachweisen kann man es nicht.

Steht da aber z. B. 11/18 dann isser logischerweise sicher nach 11/18 gebaut.

Man kann daraus also nur das maximal mögliche Alter ableiten.


Es soll auch böse Menschen geben die z. B. Die Daten auf dem Typenschild frisieren.

Grobe Schnitzer kann man da mit dem Fertigungsdatum der Komponenten aufdecken.

Kenne einen Fall da wurde die Maschine auf dem Typenschild um volle 10 Jahre verjüngt.


Aber:
Das Baujahr ist das Jahr der Fertigstellung!
Pruduziert das Herstellerwerk auf Halde und es fehlen zwei Spiegel dann ist die Maschine nicht fertig.
Wird die Maschine dann erst zwei Jahre nach der eigentlichen Produktion an den Endkunden verkauft, dann schraubt der Hersteller die Spiegel dran, pappt das aktuelle Baujahr drauf und liefert die Maschine als Fabrikneu aus.

Bei meinem eigenen Radlader sind die Komponenten und die Schläuche Mitte 1998 gefertigt, Baujahr ist 2000.
Auf Nachfrage im Werk wurde die Maschine tatsächlich erst Febr. 2000 ausgeliefert.


Im Juli 2020 habe ich einen neuen Firmenwagen bekommen, stand schon beim Händler.
EZ ist 07/20.
Das Auto ist ein Sondermodell und dies wurde laut Internet nur bis 11/19 gebaut.
Das Auto ist also wenigstens 8 Monate gestanden.
Da könnte ich jetzt auch noch mal das Produktionsdatum der Reifen kontrollieren.

Bei Fahrzeugen mit Fahrzeubrief bzw Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch das Ausstellungsdatum interessant.
Der Teil II meines Hängers ist gerademal 3 Tage vor der Erstzulassung ausgestellt.
Bei meinem VW Bus 4 Wochen vor der Werksabholung, also effektiv ca 2 Wochen vor der Fertigmeldung.
Der Brief meines Schlepper ist 5 Monate vor EZ ausgestellt.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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