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Baumaschinenführerschein

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Baumaschinenführerschein

Beitragvon Guetzli » Di Mai 19, 2015 18:41

Hallo
Wir beschäftigen uns gerade mit dem Thema Bagger mieten und vermieten gewerblich ,vermieten auch an Privatpersonen/Landwirte .
Wir wird das aktuell gehandhabt mit dem Führerschein für Baumaschinen ?
Ist der Pflicht ?
Wird der Plicht ?
Reicht eine persönliche Unterweisung ?
Beim Stapler z.B ist er Pflicht ,das wissen wir .
Bei der Motorsäge ja eigendlich auch .
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon ideFix » Di Mai 19, 2015 22:39

Hallo,

meines Wissens benötigt man in Deutschland keinen extra Führerschein zum bewegen von Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr.
Dieser gilt nur als Nachweis, der das Beherrschen der Maschine bestätigt - ist aber nicht vorgeschrieben.
Für alle Selbstfahrenden Baumaschinen die im Straßenverkehr bewegt werden, sollte bis 25km/h Klasse L ausreichen, ansonsten C1 (<7,5t) bzw C (>7,5t).
Haben auch schon Bagger gemietet - da gab's eine Einweisung und fertig.
Da die privaten eh auf ihrem privaten Grund damit arbeiten, ist kein Führerschein nötig.

Ob der Flurfördermittelschein nur benötigt wird, wenn dieser gewerblich genutzt wird?
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon Guetzli » Mi Mai 20, 2015 8:54

Die Frage bezog sich nicht auf Fahren auf öffentlichen Straßen .
Es gibt auch ein Turmkranführerschein ,Brückenkranführerschein .
Die fahren auch nicht auf den Straßen rum trotzdem braucht man ein Befähigungsnachweis .
So war es gemeint mit dem Bagger .
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon Mondbauer » Mi Mai 20, 2015 9:31

Noch braucht man keinen extra Führerschein,war anscheinend mal im Gespräch.Wichtig ist wenn du eine fahrbare Maschine auf/über öffentliche Straßen bewegst das du einen gültigen Führerschein für die "Fahrzeuggröße"besitzt.Einen z.B. 7,5 t Stapler mit PKW Führerschein auf öffentlichen Straßen is nich,auch wenn du einen Staplerschein hast.Der Staplerschein besagt nur das du "befähigt"bist ein Flurförderfahrzeug zu bedienen,eine Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen ist der Staplerschein definitiv nicht.Auch bei Baumaschine kommt es auf das zulässige Gesamtgewicht an und welchen Führerschein der Fahrer innehat.
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon Weinbauer » Mi Mai 20, 2015 10:19

Guetzli hat geschrieben:Die Frage bezog sich nicht auf Fahren auf öffentlichen Straßen .
Es gibt auch ein Turmkranführerschein ,Brückenkranführerschein .
Die fahren auch nicht auf den Straßen rum trotzdem braucht man ein Befähigungsnachweis .
So war es gemeint mit dem Bagger .


Das sind keine Führerscheine sondern Ausweise. Die gibts beim erfolgreichen Abschluss bestimmter Lehrgänge und werden bei Anstellungen ab und an verlangt, sind aber keine Pflicht, um im öffentlichen Raum diese Fahrzeuge zu führen. Dazu gibt es die offiziellen FS-Kategorien.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon langer711 » Mi Mai 20, 2015 14:30

Ich glaube, der Guetzli will einfach nur folgende Frage beantwortet wissen:

Wenn er einen Bagger verleiht, an Privatpersonen oder Landwirte, was ist, wenn dann damit ein Unfall passiert?
Muss er dem Mieter die Maschine erklären und auf alle möglichen Gefahren hinweisen?
Muss der Mieter eine Checkliste abarbeiten, die ihm dann bestätigt, das er die Maschine kennt und auch deren Gefahren?

Wenn man sich heutige Bedienungsanleitungen von Toastern anschaut, sieht man mehr Sicherheitshinweise als Tips zur Bedienung.
Muss ja nen Grund haben, das die Hersteller sich hier absichern...

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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon jd3140 » Mi Mai 20, 2015 15:00

Auf jeden Fall, sollte man wissen, das der L Führerschein auch zweckgebunden ist. Also jeder Privatmann, der einen Bagger oder Radlader im Straßenverkehr bewegt und dies ohne Land-und Forstwirtschaftlichen Zweck und keinen C Führerschein hat, fährt ohne Führerschein. (Hier ist für das zulässige Gesamtgewicht der Maschine ausschlaggebend). Sprich wer einen Weidemann(mit ABE) mit einem zulässigen Gesamtgewicht mit 3,5 t im Straßenverkehr fährt, benötigt den Führerschein B

Befähigungsnachweis zum Führen von Baumaschinen ist auf Baustellen noch keine Pflicht. In Unternehmen muß der Fahrer eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers um eine Baumaschine führen zu dürfen.
Richtige Männer,richtige Trecker John Deere
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon matzi » Do Mai 21, 2015 6:56

Bei der Klasse L ist aber, meines Wissens nach, nur der Teil mit dem Schlepper LOF gebunden,

Stapler und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sind ohne Gewichtsbeschränkung in der Klasse L enthalten.
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Re: Baumaschinenführerschein

Beitragvon ackerschiene » Do Mai 21, 2015 9:47

Immer diese Verwirrung - früher war es einfacher.
Die Klasse L - die in Klasse B enthalten ist - reicht IMMER aus zum Führen von "selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h", zweckunabhängig.
LoF bezieht sich tatsächlich nur auf auf lof Zug- (oder Arbeits) maschinen, wo dann aber wieder andere Geschwindigkeitsgrenzen gelten...

Gruß, Uwe
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