zuallererst mal hoffe ich, dass ich mich in der richigen Kategorie befinde. Bin ganz frisch bei euch eingetreten und freue mich euch kennenzulernen.
Zu meiner Frage:
Ich habe ein Grundstück erworben, welches als Landwirtschaftliche Nutzfläche deklariert ist. Nun ist der eine Teil des Grundstücks vor Jahren mit Nadelbäumen bepflanzt worden. Die Bepflanzung ist nur am Grundstücksrand und sollte wohl mal einen Sichtschutz darstellen. Dieser verhindert es nun allerdings, dass man die Fläche wirklich nutzen kann. Also im Sinne von Gemüse etc. anbauen.
Muss ich eine Fällung genehmigen lassen und wie realistisch ist es,dassdies genehmigt wird? Ich hätte auch vor, in einem anderen Teil des Grundstücks Obstbäume zu pflanze.
Vielen Dank für eure Hilfe

Fauler