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Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Grüner_fauler » So Feb 10, 2019 23:19

Seit gegrüßt,

zuallererst mal hoffe ich, dass ich mich in der richigen Kategorie befinde. Bin ganz frisch bei euch eingetreten und freue mich euch kennenzulernen.
Zu meiner Frage:

Ich habe ein Grundstück erworben, welches als Landwirtschaftliche Nutzfläche deklariert ist. Nun ist der eine Teil des Grundstücks vor Jahren mit Nadelbäumen bepflanzt worden. Die Bepflanzung ist nur am Grundstücksrand und sollte wohl mal einen Sichtschutz darstellen. Dieser verhindert es nun allerdings, dass man die Fläche wirklich nutzen kann. Also im Sinne von Gemüse etc. anbauen.
Muss ich eine Fällung genehmigen lassen und wie realistisch ist es,dassdies genehmigt wird? Ich hätte auch vor, in einem anderen Teil des Grundstücks Obstbäume zu pflanze.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Fauler
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon allgaier81 » Mo Feb 11, 2019 8:08

Moin,

Ich habe ein Grundstück erworben


In welchem Bundesland?

vor Jahren mit Nadelbäumen bepflanzt worden


Wie viele Jahre ist das her? Ist das eine richtige Weihnachtsbaumkultur oder nur eine Reihe Tannen?

Wenn das kein Feldgehölz ist (im Feldblock eingetragen) dann kannst du das bis zum 1.3. entfernen.
Kannst ja auch erstmal einen Rückschnitt und keinen Kahlschlag machen, das fällt nicht so auf.
Also erstmal alles in 2m Höhe abschneiden.
Gruß, allgaier
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Grüner_fauler » Mo Feb 11, 2019 11:47

Hallo,
Danke für die Antwort.
Bundesland wäre Hessen.
Es ist eine Reihe Tannen an der Grundstücksgrenze.
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Falke » Mo Feb 11, 2019 12:02

Bilder!

Muss man in D. eine Bartrasur genehmigen lassen und wie realistisch ist es,dass dies genehmigt wird? :shock: :roll:

... verschoben von <Agrarpolitik> nach <Forstwirtschaft>

Falke
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Jm010265 » Mo Feb 11, 2019 12:19

Ich sehe Falke kennt sich aus in der Buntesrepublik D.
Und das meine ich ernst..

Schon möglich das da ein Tierschützer drauf kommt, wenn der Bart mit einer seltenen Flohrasse durchsetzt ist....
Jm010265
 
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Philodendron » Mo Feb 11, 2019 16:23

Hallo, ich bin der Neue und komme jetzt vielleicht öfter. Wie mein Name sagt bin ich ein Baumfreund.
Ganz so einfach wird es nicht gehen mit dem Abholzen der "Tannen", dem könnte eine Baumschutzsatzung der Kommune im Wege stehen. Was aber im Ösiland auch denkbar wäre, man sollte mal über den Tellerrand im Sinne der Bundeslandgrenzen schauen.
Viele Grüße Phil.
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Sottenmolch » Mo Feb 11, 2019 16:57

@Falke

Heckenschnitt ist in der Zeit von 1.März bis 30.September nicht erlaubt. Im Garten ist es in dieser Zeit möglich Formschnitte durchzuführen. Starker Rückschnitt ist nur in der Zeit vom 1.Okt. bis 28./29.März erlaubt.
Die Ausnahme bestätigt auch hier die Regel.

Gruß
Sottenmolch
 
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Family Guy » Mo Feb 11, 2019 17:57

Philodendron hat geschrieben:... könnte eine Baumschutzsatzung der Kommune im Wege stehen.


Eine Baumschutzsatzung, falls vorhanden, könnte am Ortsrand greifen, ansonsten, runter mit den Bäumchen, damit wieder ordnungsmäße landwirtschaftliche Fläche da ist.
Damit keiner was konstruieren kann wegen Heckenschnittverbot ab 1. März, jetzt handeln, aufarbeiten kannste du später.
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Bison » Mo Feb 11, 2019 18:48

Wer lange fragt geht lange irr.
Keine große Welle machen und weg damit
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Ugruza » Mo Feb 11, 2019 22:18

Wie die Situation in D Land ist weiß ich nicht, ich hatte bei mir aber gehörige Probleme mit der Behörde wegen entfernen zweier abgestorbener! Obstbäume auf landwirtschaftlichen Flächen. Landschaftselemente und Vogelschutzrichtlinie standen im Weg. Ich hab dann auf Gefahr in Verzug hingewiesen, wegen Umsturzgefahr auf den Feldweg - dem wurde stattgegeben und ich darf eine Ersatzpflanzung machen.
Zum Thema einfach machen: ein LW und Obstbauer in meiner Nähe hat das auch so gemacht, die Folge war ein Verfahren, welches derzeit noch anhängig ist, derzeitiges Urteil liegt irgendwo bei 25000€ Strafe und Rausschmiss aus sämtlichen regionalen Verkaufsmöglichkeiten. Also ganz ohne ist sowas sicher nicht.

Lg Ugruza
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Grüner_fauler » Di Feb 12, 2019 12:19

Sehe ich eigentlich genauso. Mit einfach machen glaube ich kann ich mir sehr tief ins Fleisch schneiden. Problem ist auch, dass das Grundstück alleine liegt. Also von Feldern umgeben ist und somit vollständig sichtbar von der Landstraße und den zwei angrenzenden Orten (liegt allerdings trotzdem außerhalb). Es sind so um die 30-40 Tannen die rund herum wachsen. Wenn ich die ummachen will, fällt das in jedem Fall auf.
Die Tannen sind schon hoch gewachsen und haben kaum noch Äste in den unteren Bereichen, der Pflanzabstand der Dinger ist max. 1-1,5 Meter. Viel Licht kommt da nicht durch...
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon bauer hans » Di Feb 12, 2019 12:43

es ist kein wald,es ist keine obstwiese,es ist landw.nutzfläche mit randbepflanzung auf deiner fläche,ohne eintragung als landschaftselement.
die darfst du absägen.
ich hab hier einen kirschbaum am rand des ackers,aber nicht auf meinem grundstück.
den darf ich nicht absägen,da werden äste,die in den acker reichen,durch die gemeinde entfernt.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Grüner_fauler » Di Feb 12, 2019 13:34

@bauer hans
Danke für den Hinweis. Das klingt danach, als gebe es eine Art Richtlinie o.ä.?
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon fedorow » Di Feb 12, 2019 13:43

bauer hans hat geschrieben:den darf ich nicht absägen,da werden äste,die in den acker reichen,durch die gemeinde entfernt.


Bei uns werden die Gemeinden immer grüner. Ich hab sie informiert das in meinen Acker Äste von mehreren Bäumen vom Gemeindegrund zu mir reinwachsen und zwar schon seit vielen Jahren.
Die haben dann gerade mal die untersten 2 Äste abgeschnitten das wars dann. :?
Auf Nachfrage hies es das müsse ich halt in Kauf nehmen und mehr schneiden sie nicht weg !

Bevor ich da einen Rechtsstreit anfange hab ich dann selber noch 2 Kipper Äste abgesägt und selber entsorgt obwohl ich das eigentlich nicht darf ohne Erlaubnis des Besitzers ( Gemeinde ).
Aber die in dem Bauamt die dafür zuständig ist, ist sehr grün angehaucht und hätte das nicht erlaubt.

War eine Schweinearbeit aber jetzt ist der Acker astfrei.
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Re: Bäume fällen auf landwirtschaftlicher Nutzfläche

Beitragvon Family Guy » Di Feb 12, 2019 14:17

fedorow hat geschrieben:
Auf Nachfrage hies es das müsse ich halt in Kauf nehmen und mehr schneiden sie nicht weg !


Auch in Bayern gilt das gestzlich geregelte Nachbarschaftsrecht. Wenn die Verwaltung nicht spurt, sollte man erst die Dorfpolitiker auffordern, der Verwaltung mal auf die Finger zu schauen, das ist die ursprüngliche Aufgabe der LokalpolitiK!
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