Särs liebe Blumenwiesenfreunde,
das Gras steht hoch, die Vögel picken wann ist die richtige Zeit zum (f..) mähen ?
Wann darf ich eine B40-Wiese eigentlich mähen ?
Gruß
Wini
Hier die Förderrichtlinien:
B40 – Erhalt artenreicher Grünlandbestände – einzelflächenbezogen
Ziel ist die Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von artenreichen Dauergrünlandflächen, die mit einer Verbesserung des Schutzes
der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes einhergehen.
• () Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Nachweis von jährlich mind.vier Kennarten.
• Die vier Kennarten müssen in der von der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) erstellten Informationsschrift „Artenreiches
Grünland“ enthalten sein. Die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung zur Artenbestimmung wird empfohlen.
• Die Hauptnutzung hat jährlich in der Vegetationsperiode bis spätestens 15.11. zu erfolgen.
• Die Förderfläche ist begrenzt auf max. 150 ha pro Betrieb
• Förderfähig sind nur Wiesen, Mähweiden, Weiden, Hutungen und Sommerweiden für Wanderschafe (NC: 451 – 454, 460).
• Höhe der Zuwendung 250 €/ha