Särs lieber Ackerbaufreunde,
in unsrem Gau hat sich ein Landschaftspflegeverband gegründet, der die Gemeinden u.a. bei der naturschutzfachlichen Pflege von Hecken unterstützen möchte. Vermutlich sind hier auch KULAP-Fördergelder im Spiel, die um Beiträge der Grundstückseigentümer ergänzt werden müssen, um die Dienstleistung, die wohl vom Landratsamt aus gesteuert wird, vollends zu bezahlen.
Nun habe ich einige Hecken als sog. Landschaftselemente(LE) im iBalis eingetragen, die lt. Konditionalitätsbroschüre einem
Beseitigungsverbot unterliegen und bei denen auch ein Schnittverbot in der Zeit von 1.3.-30.9. gilt.
Für diese LEs habe ich mich auch keiner Pflegeverpflichtung unterworfen.
Ich schneide eigentlich nur selbst die überhängenden Ranken mit einer Heckenschere im Winter zurück,
um beim Spritzen und beim Dreschen nicht hängen zu bleiben.
Ich hätte gerne einmal gewußt, ob ein geplantes "Auf Stock setzen" der Hecke bei einem solchen Landschaftselement als offiziell vom Landwirtschaftsamt erlaubte, ordnungsgemäße Pflegemaßnahme gilt und das Schnittgut straffrei anderweitig bspw. als Hackschnitzel genutzt werden darf.
In der Konditionalitätenbroschüre ist der Begriff "Auf Stock setzen" nämlich nicht zu finden.
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/konditionalitaet_2025_b.pdf
Was ist in Zeiten des Klimawandels eigentlich generell vom "Auf Stock setzen" zu halten ?
Wer hat damit Erfahrung ?
Danke für Eure Tipps
Gruß
Wini
