Früher war es klar ,bis Mitte 90er Jahre war die Umsteckhebelbremse (Sibrazug )am LOF Anhänger 25 km/h bis 4 To Gesamtgewicht zulässig .
Das alles bezieht sich auf Deutschland
Dann kam die Änderung ,nicht mehr zulässig ,alle kleinen Neuanhänger hatten die Auflaufbremse .
Gewisse Zeit später wurde es angeblich wieder aufgehoben .
Ich selbst hab ein Anhänger BJ 2010 mit BE mit Umsteckhebel ,in den Papieren steht ZZG 3,9 To .
Aktuell hab ich eine Anfrage wegen einem neuen Anhänger bei verschiedenen Herstellern /Händlern laufen .
Art des Fahrzeuges ,Hersteller und Händler werden von mir jetzt hier nicht genannt .
Eine Händler /Hersteller behauptet :
Umsteckhebelbremse ist seit 1994 vom Gesetzgeber nicht mehr anerkannt ,der Anhänger gilt somit wie ungebremst ,bei über 2,9 Tonnen tatsächlichem Gesamtgewicht
wird's auf der Strasse unzulässig .
Höhere Gewichte nur bei sehr schwerem Zugfahrzeug ,für 4 To muss der Schlepper vorne 8 To wiegen .
Anderer Hersteller/ Händler bietet aber ein Anhänger gleicher Bauart mit Umsteckhebel ,4 To ZZG und BE weiterhin an .
Wer hat jetzt Recht ,was ist wirklich zulässig ?
