Hallo, wie habt ihr in der Betreuungsvollmacht die Sache mit der Vermögensvorsorge geregelt?
Wie weit kann man da gehen?
Auch über Grund und Boden frei verfügen, Verbindlichkeiten eingehen, Schenkungen vornehmen?
Gibt es negative Beispiele wo der Vollmachtgeber über den Tisch gezogen wurde?
