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Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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28 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon berlin3321 » Di Mär 15, 2016 18:58

Hallo Forum,

ich habe hier ´ne Liste vom KBA gefunden, Stand 2016, mit allen Anhängern die es mal gegeben hat. Damit dürfte § 21 nicht mehr das Problem sein, evtl. geht auch direkt beim Kraftfahrtbundesamt was.

Hier

Ich brauche ja selbst eine....

MfG Berlin
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon countryman » Di Mär 15, 2016 19:16

Toller Fund!

Leider leider gibt es auch eine Menge Anhänger die per Einzelerlaubnis zugelassen wurden, hier kann der Verlust der Papiere ziemlich tragisch sein. Dann kann meist auch der Hersteller nicht helfen, selbst wenn es ihn noch gibt.
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Franzis1 » Di Mär 15, 2016 19:20

Und wer erstellt die oder reichts wenn ich meinen raussuch ???
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon schlepperking » Di Mär 15, 2016 23:41

Hallo, was , wenn aber nun ein Anhänger da ist, der vor 60 Jahren von einem Dorfschmied zusammengeschweißt wurde, lediglich die Aufbauten wurden in den letzten Jahren erneuert ?
Bei einer amtl. Prüforganisation sagte man mit, daß der Hänger , wenn vor 1955 gebaut, keine BA braucht .....
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon berlin3321 » Mi Mär 16, 2016 6:10

Schlepperking, das Datum 1955 ist falsch, Stichtag ist der 01.07.1961 oder 1960. Bitte nichts posten was verwirrt.

Wenn auf dem Typenschild der 01.06.1960 steht brauchst Du nichts, die haben Bestandsschutz.

MfG Berlin
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon blablubb » Mi Mär 16, 2016 7:42

Danke fürs Teilen!

Habe mal auf die schnelle nach ein paar Rückewagenherstellern gesucht und keinen einzigen gefunden. habt Ihr da ne Erklärung zu?

vg,
blubbi
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Franzis1 » Mi Mär 16, 2016 7:59

Franzis1 hat geschrieben:Und wer erstellt die oder reichts wenn ich meinen raussuch ???

Reicht der Polizeikontrolle wenn ich meinen Mengele raussuch ??
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon countryman » Mi Mär 16, 2016 8:00

bei geringeren Stückzahlen bzw. einer gewissen Modellvielfalt ist der Weg über Einzelabnahmen gängiger.
Für eine Allgemeine Betriebserlaubnis ist es erforderlich dass die Fahrzeuge tatsächlich in ihren Hauptkomponenten identisch sind, z.B. Achstyp, genaue Bremsausführung usw. Diese Daten sind alle in der ABE hinterlegt.
Wenn eine ABE verloren gegangen ist kann entweder der Hersteller helfen oder zumindest hat der TÜV/Dekra Zugang zu den Dokumenten und kann anhand der Daten das Fahrzeug zuordnen und eine neue BE ausstellen.
Bei einer Einzel-BE ist futsch gleich futsch.
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon countryman » Mi Mär 16, 2016 8:05

Edit @ Franzis, nein, du musst das Originaldokument zwar nicht mitführen aber zuhause liegen haben. Verweis auf KBA Daten reicht nicht.
Dass vor Bj. 61 keine ABE erforderlich ist gilt nur für lof Verwendung.
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Franzis1 » Mi Mär 16, 2016 8:17

countryman hat geschrieben:Edit @ Franzis, nein, du musst das Originaldokument zwar nicht mitführen aber zuhause liegen haben. Verweis auf KBA Daten reicht nicht.
Dass vor Bj. 61 keine ABE erforderlich ist gilt nur für lof Verwendung.


Habe aber von meinem Mengele kein Orginaldokument erhalten oder nicht gefunden, und Mengele stellt anscheinend keine aus weils die Firma nicht mehr gibt und die Nachfolger in Waldhofen auch nicht wurde mir gesagt
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Forstjunior » Mi Mär 16, 2016 8:31

Dann bleibt dir wohl nichts anderes als eine Einzelabnahme beim Tüv/Dekra. Du erhältst dann ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Diese ist aber auch erst wirksam wenn du diese durch die Zulassungsstelle erteilt bekommen hast.
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon berlin3321 » Mi Mär 16, 2016 9:52

Ich habe dann vom Forstjunior eine PN bekommen. Leider ist der Inhalt falsch.

Eine alte Ausnahme, die nicht jedem Polizisten bekannt ist, gilt nach Information des BLHV auch heute noch: Alte Anhänger, die vor dem 1. Juli 1961 in Verkehr gebracht wurden und seither nicht umgebaut wurden, brauchen keine Betriebserlaubnis für den lof Verkehr.


MfG Berlin
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Barbicane » Mi Mär 16, 2016 9:57

Forstjunior hat es schon geschrieben, fahr einfach zum TÜV damit.
Die Abnahme nach Paragraph 21 ist halb so wild wenn man einen kompetenten Sachverständigen vor sich hat.
Die technischen Daten legt der TÜVler fest.
Wichtig ist dass er die bauartgenehmigungspflichtigen Bauteile identifizieren kann (z.B. Typschilder auf den Achsen) und die Mangelfreiheit.
Beim 21er gibt's nämlich keine geringen Mängel.
Ne Nachprüfung kostet dann aber auch nur 12 Euro. :-)
Alles halb so wild.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon Franzis1 » Mi Mär 16, 2016 10:00

Forstjunior hat geschrieben:Dann bleibt dir wohl nichts anderes als eine Einzelabnahme beim Tüv/Dekra. Du erhältst dann ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Diese ist aber auch erst wirksam wenn du diese durch die Zulassungsstelle erteilt bekommen hast.


Was hat das gekostet bei euch in etwa werde wohl weiter ohne rumfahren, die wo so einen alten Ladewagen zu einem Rüch-Holzwagen umgebaut haben bekommen wohl ein Problem oder...........
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Re: Betriebserlaubnis verloren, nicht vorhanden, Liste KBA

Beitragvon GüldnerG50 » Mi Mär 16, 2016 13:15

Hallo.

Jain... Kommt drauf an, was man da dran gemacht hat. Wenn man nen Kran drauf geschraubt hat und den meist geschraubten Achsbock etwas versetzt hat, dass die Stützlast wieder passt, sollte es da wenig Probleme geben, ansonsten ist es nur ein Umbau des Fahrzeugs, als ob man auf ein Auto andere Reifen schraubt, aber für Rahmen usw kann gut möglich sein, dass man da was nachweisen muss, wenn man was schweißt. Liegt meist beim Tüv-Mann. Die BE (zum 100000mal nicht ABE!!!!!) liegt um die 100€ dann noch zum LRA und stempeln lassen (die putzen da auch noch die Finger dran) und fertig. In dem Wisch steht kein Radstand oder Ähnliches, nur Höhe, Breite, Länge und Gewicht (vorher kurz auf die Waage), sowie Achs- und ggf. Stützlast des Fahrzeugs. Wenn eine FIN/Fahrestllnummer vorhanden ist das schon mal gut, ne neue zugeteilt bekommen kostet extra (um die 20€ meine ich, müsst ich nachschauen).... Typenschilder brauchst alle, Achsen Deichsel, Auflaufeinrichtung und nicht vergessen an der hintern Kupplung nach ner Nummer zu suchen, meist eingeschlagen, sonst ist die hinfällig....

Grüße
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