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Betriebsleiterwohnung steuerlich absetzbar?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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10 Beiträge • Seite 1 von 1
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Betriebsleiterwohnung steuerlich absetzbar?

Beitragvon Billy » Fr Apr 10, 2009 13:18

Hallo,
Kann man eine neu gebaute Betriebsleiterwohnung (Haus) steuerlich absetzen?
Wie siehts aus, wenn es aus dem Betriebsvermögen entnommen ist?

vielen Dank
Billy
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Beitragvon Billy » So Apr 12, 2009 0:05

Na, kann hierzu keiner was sagen?
Billy
 
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Beitragvon Billy » So Apr 12, 2009 8:15

[quote="frankenvieh"]Eigengenutztes Wohneigentum ist steuerlich wie jedes andere neue Wohnhaus zu händeln.quote]

und wie?
Ganz normale Abschreibung auf... ?? Jahre?
Billy
 
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Beitragvon Mr.T. » So Apr 12, 2009 8:23

Ich würde versuchen das Haus ins Privatvermögen zu bekommen. Dann hat man zwar keine Afa, aber anderweitig weniger Probleme. Sollte das Haus im Betriebsvermögen sein und du hörst mit der LDW irgendwann auf oder du übergibst das Haus eines Tages einem Kind, muss u.U. ein käftiger Batzen an Steuern bezahlt werden, durch die Entnahme aus dem Betrieb
Würde aber da mal dringend mit nem Steuerberater reden.
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Beitragvon Cairon » So Apr 12, 2009 10:40

Ich bin nun keine Steuerexperte, ich meine mich aber zu erinnern, dass die Wohnhäuser vor ca. 10 Jahren aus dem Betriebsverögen herausgenommen wurden.
Solche speziellen steuerrechtlichen fragen solltest Du lieber mit einem Steuerberater abklären und nicht hier im Forum.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
Der Vater reitet immer schneller,
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Beitragvon kleinlandwirt » Mo Apr 13, 2009 12:08

Die eigengenutzte Wohnung mit dem dazugehörenden Grund und Boden des Betriebsleiters ist seit 01.01.1999 immer Privatvermögen (die Betonung liegt auf Wohnung; hat das Gebäude mehrere Wohnungen, sind die restlichen Wohnungen weiterhin Betriebsmögen, solange es nicht nachweislich entnommen wird).
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Beitragvon Nick » Mo Apr 13, 2009 13:02

frankenvieh hat geschrieben:Ich kenne noch 4 weitere Möglichkeiten das Wohnhaus als Betriebsvermögen zu führen ..... nur mal so nebenbei


Nicht das da hinterher der Elevator zum Getreideboden durch das Wohnzimmer führt :D :D

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Beitragvon Nick » Mo Apr 13, 2009 13:08

Deswegen sag ichs ja. Ich kenne einen Wohnhausneubau. Der ist jetzt 3 Jahre alt, noch nicht verputzt, aber der Getreideboden im Dachgeschoß scheint verwendet zu werden.8)
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Beitragvon TLX9999 » Di Apr 14, 2009 19:35

Alle seit 1986 errichteten eigengenutzten Wohnhäuser sind aufgrund
der damaligen Gesetzesänderung dem Privatvermögen zuzurechnen.
Steuerlich ist somit nichts abzusetzen.
Einzige Möglichkeit zu einem steuerlichen Vorteil besteht über die
Eigenheimzulage. Diese ist ja bekanntlich ausgelaufen.
Einzige Möglichkeit die Eigenheimzulage auch heute noch was zu
bekommen, wäre eine Bauantragstellung für die Errichtung des
Hauses vor dem 31.12.2005.
TLX9999
 
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Beitragvon motorradbruder » Do Apr 16, 2009 18:25

War heut beim Steuerberater, also, vom Betriebsleiterwohnhaus ist absolut nix geltend zu machen. Weder Abschreibung, noch Eigenheimzulage noch Handwerkerleistungen.
Es können nur noch Kosten für Wirtschaftsgebäude als Reparatur oder Unterhalts-
aufwendungen im Rahmen der Buchführung geltend gemacht werden.
Tu`erst das Notwendige, dann das Mögliche, dann schaffst du auch das Unmögliche.
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