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Bezahlung von Ertragsausfall nach Kanalarbeiten

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bezahlung von Ertragsausfall nach Kanalarbeiten

Beitragvon Guido85 » Mo Apr 28, 2008 16:20

Wir haben einige Wiesen durch die ein Abwasserkanal läuft gepachtet. Letzte Woche wurden auf einer Wiese arbeiten an einem Schacht durchgeführt. Dazu wurde ein Loch (5x5m) gebuddelt und jedemenge Dreck rundherum aufgeschüttet.
Wir wurden erst über die Arbeiten informiert, nach dem diese Vollendet waren. Am Wochenende haben wir uns das Ganze dann mal angesehen und mussten feststellen das außer dem Loch auch ne ganze Menge Gras kaputt gefahren worden ist. Alles im allen fallen ca. 1000qm fürs Silo flach, dazu kommt noch, dass das Loch erst in 5-6 Wochen zugemacht wird.
Soweit ich weiß müssten wir einen Anspruch auf Entschädigung haben, kennt einer von euch die Quadratmeter-Sätze für die Berechnung bzw. haben wir wirklich einen Anspruch?
Als der Kanal angelegt wurde befand sich die Fläche noch nicht in unserem Besitz, sonst wäre ich wahrscheinlich etwas schlauer!

Gruß

Guido
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Beitragvon hans g » Mo Apr 28, 2008 18:19

frag deinen verpächter,der sicherlich einen vertrag bz. der kanalarbeiten mit der zuständigen gemeinde abgeschlossen hatte,in dem auch geregelt sein sollte,wie ein aufwuchsschaden entschädigt wird.
bei der landwirtschafts-kammer oder -amt wird man dir bz.qm entschädigungsleistung weiterhelfen.
hans g
 
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Beitragvon Komatsu » Mo Apr 28, 2008 18:22

Guido, i.d.R. nach Gutachten

ich machs so :

10 cent Aufwuchs
20 cent Folgeschaden 200 %
8 cent Aufdüngung
5 cent Nachsaat 2x

wären dann 43 cent / qm aufgebrochene Fläche

die Zufahrt kannst mit 35 cent lfdm ansetzen

pro Kanaldeckel 170 €
Aufwandpauschale so 25 €
Komatsu
 
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Beitragvon hans g » Mo Apr 28, 2008 18:25

ihc833 hat geschrieben:Guido, i.d.R. nach Gutachten

ich machs so :

10 cent Aufwuchs
20 cent Folgeschaden 200 %
8 cent Aufdüngung
5 cent Nachsaat 2x

wären dann 43 cent / qm aufgebrochene Fläche

die Zufahrt kannst mit 35 cent lfdm ansetzen

pro Kanaldeckel 170 €
Aufwandpauschale so 25 €

...und deine rechnung--lebst du von luft und liebe :?:
hans g
 
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Beitragvon Komatsu » Mo Apr 28, 2008 18:30

Ich rechne bei den Gemeinden und Abwasserverbänden nach JVEG ab, bei anderen höher. Gibt kein Stress bei mir. Alle glücklich. Das geht Hand in Hand. Eine korrekte Gemeinde beauftragt damit einen Sachverständigen, eine Gemeinde die es nicht tut will den bauern betrügen.
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Beitragvon Bananajoe » Di Apr 29, 2008 14:34

JVEG ? Kannst du mir mal erklären wie das läuft ?
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Beitragvon kruemel » Di Apr 29, 2008 16:37

Du kannst froh sein wenn die Fläche wieder eingebnet und eingesät wird.
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Beitragvon Komatsu » Di Apr 29, 2008 16:50

Bananajoe hat geschrieben:JVEG ? Kannst du mir mal erklären wie das läuft ?


Verrechnung nach Stunden und entstandenem anderen Aufwand wie z.B. Fahrtkosten, Fotos, Kopien, und Meßtechnik


kruemel hat geschrieben:Du kannst froh sein wenn die Fläche wieder eingebnet und eingesät wird.


Nach WasserhaushaltsG und allen Wassergesetzen der Länder besteht eine Entschädigungspflicht zu gunsten des Landwirts oder Grundstückseigentümers/Pächter. Bei der Wahl des Leitungsverlauf ist die Trasse so zu wählen, daß möglichst kein Privatgelände in Anspruch genommen werden braucht. Eine grunddienstbarkeit zu gunsten der Gemeinde ist nicht einklagbar, da von Gesetz her die leitung geduldet werden muss.


Sagt mir lieber mal was ihr von meiner Entschädigungspraxis auf grünland haltet.
Komatsu
 
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Beitragvon Bananajoe » Di Apr 29, 2008 17:20

Weiß nicht, als viell. zukünftiger Bauleiter und somit Rechnungsprüfer würde ich dir einen auf den Deckel geben und die Rechnung abweisen.

- Kommt natürlich auch darauf an wie ich es vorher mit dem Pächter/Besitzer geregelt hätte - meist wird dort ja nur geregelt dass das Gelände so zu verlassen soll wie man es vorgefunden hat - heißt Planum herstellen und irgendeine Grasmischung einsähen.
Bei JVEG würde ich dann wohl darauf verweisen dass ich mit dir in keinem Arbeitsverhältnis stehe und die Arbeit selbst erledigt hätte.
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Beitragvon Komatsu » Di Apr 29, 2008 18:00

Wenn Du als zukünftiger bauleiter mit 35 jahren kein Dachschaden haben willst, dann bist du gut beraten, die Tätigkeit "mit Landwirten verhandeln" zu delegieren, es sei denn du bist ne Frau :lol: Dann ist es egal, ob du als bauleiter selbst verhandelst, du hast ja auch einen Stundensatz von mind. 60 €, zumal die Gemeinden auch gerne die Flächen durch Sachverständigen abgenommen haben möchten, um eben dann die baufirmen in Regreß zunehmen, wenn die Oberflächen nicht sauber wieder hergestellt sind.
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Beitragvon 2810 » Di Apr 29, 2008 18:12

Bananajoe hat geschrieben: - meist wird dort ja nur geregelt dass das Gelände so zu verlassen soll wie man es vorgefunden hat - heißt Planum herstellen und irgendeine Grasmischung einsähen.

Nach so einem Manöver wird das Gelände NIE so verlassen , wie man es vorgefunden hat . Aufs Wetter wird sowieso keine Rücksicht genommen, notfalls werden Baufahrzeuge mit der Raupe zum Einsatz geschleppt, Schotter wird mit Erde vermengt und wenn Du nicht dabei stehst ,werden abgerissenen Dränageleitungen gnädig mit Erde zugedeckt.
Die Resultate solcher Vergewaltigungen sieht man dann noch Jahrzehnte-
neuerdings wunderbar dokumentiert auf den Luftbildern :idea:

Die Sätze von IHC 833 sind absolut in Ordnung
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Beitragvon Hirschdocnik » Mi Apr 30, 2008 19:31

Es ist egal was der Eigentümer mit der gemeinde ausgehandelt hat. Der Pächter hat die Fläche für das Jahr gepachtet und muß somit eine Einwilligung zustimmen. Sonst ist die Verpachtung rechtswidrig. Hatte auch einen ähnlichen Fall, wo mir der Ausfall/Pachtpreis/Wiederherstellen/Düngekosten/Einmalentschädigung bezahlt wurde.
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Beitragvon Guido85 » Do Mai 01, 2008 8:03

Morgen will sich der "Amtsschimmel" vom VG Wasserwerk melden und mitteilen was sie zahlen wollen, bin mal gespannt! Da ich jetzt mal einen Anhaltspunkt habe, werd ich mal abwarten. Übrigens einebnen und einsäen wird alles von denen übernommen, ich hoffe nur die nehmen G2er-Mischung und nicht Spiel- und Sportrasen.

Gruß

Guido
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Beitragvon Komatsu » Do Mai 01, 2008 8:49

ich würde auch niemals, als Landwirt die Arbeiten Auflockern, Feinplanum und Anssaat selbst übernehmen, denn es kann sein, das sich im Verlauf der Jahre es sich herausstellt, daß ein "ewiger Dauerschaden" infolge Bodenverdichtung vorliegt. Dieser liegt im Bereich zwischen 20 - 50 % des normalen Aufwuchses. Bei einer Aufwuchsleistung von rd. 10 cent / qm und 30 % Dauerschaden ergibt dies als Einmalentschädigung 75 cent je qm.

Kanäle verlaufen meist durch grundwassernahe Aueböden, die sehr stark auf Bodenverdichtungen reagieren.
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Beitragvon Bananajoe » Do Mai 01, 2008 9:58

Man müsste wohl wissen was die Gemeinde denn genau ausgeschreiben hat.
Wenn ich Zeit habe schaue ich mal nach ob VOB/C auch irgendwelche DIN für Wiesen bereithält :D
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