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BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 7:34

Servus, wer kann mir hier helfen ?

Hab einen Rückewagen mit Kran. ( Marke möchte ich mal nicht nennen, will keinen schlecht machen :wink: , bin ja sonst zufrieden )
Im Prospekt dieser Fa. steht Kranschwenkbereich von 370°. Tatsächlich sinds nur 270°.

Manchmal ärgere ich mich ,(die Kranlänge würde reichen) weil der Schwenkbereich zu klein ist, u. muss nochmal umsetzen, 4m weiterfahren.
Lt. Fa. darf nach BG-Richtlinien der Schw,-bereich nicht weiter sein, wegen dem Deichselbedienstand, man könnte sich ja verletzen.
Ich kann mich ja vom Stand auch mit einem 5m Riegel runterstoßen, wenn er übers Stirngitter nach vorne zischt , oder der Rotator neben dem Wagen zu weit dreht !
Abhilfe könnte geschaffen werden, das Schwenkwerk aufmachen u. die vorh. Schwenkwerks-begrenzer entfernen.
Wenn das bei dieser Fa. die BG ( Berufsgenossenschaft ) so vorschreibt, müsste es doch bei allen anderen auch so sein ?

Gruß Robert
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon bauer-horst » So Okt 04, 2015 8:48

post1324889.html#p1324889

Wir haben ein Ähnliches Problem. Wenn der Kran BG konform sein muss/soll ist das so. Wenn du die Bedienung aus der Kabine des Traktors raus hast kannst du den Schwenkbereich voll nutzen. Bei Bedienung von der Deichsel aus nicht. Du darfst dich nicht selbst mit dem Kran (nicht Last) erwischen können. (Sinngemäße Aussage meines Lama`s) Bei uns musste deshalb der Knick des Auslegers begrenzt werden da der "Industriekran" jetzt als Forstkran benutzt wird.
Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 8:53

babfe

Kran mit Wagen gekauft, darf lt. Herstellerfirma u. BG wegen Deichselstand nicht weiter schwenken als die 270°.

Im Schwenkwerk sind Begrenzer-Anschläge verbaut !
Diese könnte man entfernen...., will ich aber nicht selber machen !
1. bin kein Mechaniker...
2. sollte das meiner Mng. die Fa. machen, waren ja auch im Prospekt die versprochenen 370° drin. Nur lt. BG darf das nicht sein ! ?

Müsste mal bei der BG anrufen, wenn die nix dagegen haben, sollte meiner Mng. der Hersteller nachbessern ! ?

Kann sein das mein Hersteller der BG schon mal wieder um Welten voraus ist u. die anderen Hst. bald nachziehen müssen :roll: .
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 8:57

bauer horst
hab deinen Bericht damals auch verfolgt, wollte jetzt mal separat meine Situation schildern u. meine Rechtssicherheit nachfragen.

Viele Hersteller haben mehr als meine 270°, meist sogar 400°, warum dürfen die das ?
Oder hat sich die Maschinenrichtlinie schon wieder verschärft ?
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon bauer-horst » So Okt 04, 2015 9:13

Wie gesagt Aussage vom Lama, wenn du die Bedienung im Führerhaus hast kannst du den Schwenkbereich voll nutzen, bei der Bedienung von der Deichselaus nicht. Ob die Vorschrift sich hier geändert hat kann ich dir nicht sagen da ich mich damit noch nicht befasst habe (bis vor drei Wochen :? )

Ich denke hier ist es halt auch so das sich da bis jetzt noch nicht viele der RW-Besitzer gedanken gemacht haben. Die BG Prüfung wird hier denke ich auch eher sporadisch, wenn überhaupt durchgeführt. (Ähnlich wie bei den Winden) Ob das ganze nun sinnvoll ist oder nicht will/kann ich nicht beurteilen. Wenn du die Plakette willst musst du es so lassen. Wen einmal was passiert ist halt der Teufel los.
Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 9:21

M M
neugierig...ist mir rel. egal, wurde seit ca. 30 Jahren nicht mehr kontrolliert ( Betriebsaufgabe damals ) u. mache den Wald, der jetzt Priv.-vermögen ist so nebenbei. Bin zwar Mitgl. in der BG, da mehr als 0,3 ha Forst, werde aber nicht mehr geprüft, hoffent. bleibts auch so, was aber nicht heißen soll, dass bei mir alles schief läuft ! ( eine ZW hat keinen Schutz.., da gelobe ich Besserung, der Ls kann mit einer Hand bed. werden, da darf sonst keiner hin !)

Das mal so nebenbei gesagt, und nun wieder zum Thema RW_Kran.
Hab den RW im Mai 2014 bekommen, wer hat noch so ein Teil seitdem ?
Der dürfte dann auch nicht mehr soweit schwenken ?
Oder wurde der Auslieferungstermin vorgezogen um Dem BG-Dilemma zu entgehen.
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon dappschaaf » So Okt 04, 2015 9:29

Hallo,

interresantes Thema.
Prospekt sagt bei mir 330 Grad. Wie viel es wirklich sind kann ich nicht sagen, kam noch nie in die Situation. Der begrenzende Faktor ist bei mir eher die Kabine/Forstschutz.

Da gibt´s doch Lehrgänge über widerkehrende Forstkranprüfungen. Vielleicht können die teilnehmenden Kollegen Licht ins dunkel bringen...

Gruß
Dappschaaf

PS.: Pfanzelt gibt im Prospekt 370 Grad an.
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon weissnich » So Okt 04, 2015 10:22

kann es seindas die 370° einfach nur ein tippfehler im prospekt sind? :wink:

ich denke wenn du auch zapfwellen ohne schutz nutzt, ist es gut wenn sie dir da grenzen setzen - gerade wenn du es doch nur aus hobby machst solltest du auch die zeit haben ein wenig zu verfahren beim laden.. oder mach die polter grösser.. :wink:
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon yogibaer » So Okt 04, 2015 11:05

@777, hat Dein Kran einen Lastmomentbegrenzer? Wenn nicht ist durch anbringen eines Warnschildes "Aufenthalt im Schwenkbereich des Kranes verboten" darauf hinzuweisen das sich keine Personen im Schwenkbereich zu befinden haben. Als Person zählt nach meiner Ansicht dann auch der Kranführer auf dem Deichselstand. Da der Kran bei 370° über ihn hinweg fahren kann, und er sich nicht aus dem Schwenkbereich entfernen kann, wird der Schwenkbereich verkleinert.
Gruß Yogi
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 11:25

dappschaf, jetzt hast meine Marke verraten :lol: , ich wollte es geheim halten :wink:
schwenk doch einfach mal über die Kab. , dann siehst schon wie weits geht
hab extra den 7,85m Kran genommen um evtl. mal auch vorne liegendes Holz zur Seite wegzuschaffen, aufzuladen
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon 777 » So Okt 04, 2015 11:37

weisnicht, danke für deinen Hinweis, bitte keine weiteren Belehrungen, die freundlichen Hinweise hier im Forum verkraulen den ein o. anderen, dem es bewußt ist was er macht :wink:

yogi Schwenkbereich.. da steht am Kran 20m ....ist nicht praktikabel, müssten dann auch Pers. die nicht in Rops-Fops Kabinen sitzen auch absteigen...Deichselstand sowieso :cry: man kann alles ausdehnen wie man will
die BG erfindet schon noch , dass alle Deutschen nix mehr arbeiten können, bzw. sie brauchen ja eine Daseinsberechtigung
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Re: BG-Konformer Kranschwenkbereich bei Deichselstand

Beitragvon Pinzgauer56 » So Okt 04, 2015 11:58

[quote="777"
die BG erfindet schon noch , dass alle Deutschen nix mehr arbeiten können, bzw. sie brauchen ja eine Daseinsberechtigung[/quote]
:klug:
Na,na, wunder mich !
Die BG hat hier doch IHRE Daseinsberechtigung ! Immerhin kommt sie für Unfälle durch manipulierte LS und defekte Zapfwellen auf !
Und genau durch solche fahrlässig verursachte Unfälle durch Leichtsinnigkeit erhöhen sich jährlich die Beiträge !
Diese Beiträge werden dann an die Allgemeinheit, auch an Verantwortungsvolle Mitglieder weiter gereicht.... :(
Schönen Sonntag noch !
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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