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Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Florian1980 » So Jan 15, 2023 12:10

Hallo,

ich sitze gerade an der Grundsteuererklärung für meine Streuobstwiese. Über BorisBW kann ich (wie beim Wohnhaus auch) das Flurstück herausfinden. Allerdings habe ich verschiedene Nutzungsarten zur auswahl. Grünland, Freizeitgarten u.s.w. Weiß jemand, was ich da angeben muss (oder wer mir das sagen kann)

Gruß Florian
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon allgaier81 » So Jan 15, 2023 16:06

am besten Geringstland...stellst du einen Agrarantrag dafür? Was ist der Nutzungscode?
Gruß, allgaier
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Florian1980 » So Jan 15, 2023 17:51

Ich habe nur einen Bescheid bekommen, dass ich für meinen "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" die Grundsteuererklärung abgeben muss.

Es sind 11 ar klassische Streuobstwiese mit einem kleinen Geräteschuppen.
Florian1980
 
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Rohana » So Jan 15, 2023 20:47

Hast du tatsächlich einen Betrieb mit nicht mehr als 11 ar? :shock:
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Florian1980 » So Jan 15, 2023 21:56

nein, ich habe keinerlei Betrieb. Aber Steuerrechtlich ist meine Wiese mit 20 Obstbäumen wohl ein Betrieb.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon T5060 » So Jan 15, 2023 23:03

Florian1980 hat geschrieben:nein, ich habe keinerlei Betrieb. Aber Steuerrechtlich ist meine Wiese mit 20 Obstbäumen wohl ein Betrieb.


Du hast einen Betrieb, halt nur noch nicht gegenüber dem FA die Aufgabe erklärt und angeben tust grundsätzlich immer den niedrigst möglichen Wert.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon xyz » Di Jan 17, 2023 1:02

https://www.elster.de/eportal/formulare ... ndsteuerbw hast du das schon gelesen, hat mir mein Bruder geschickt, habe es noch nicht gelesen, steht mir auch noch bevor
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon DMS » Fr Jan 20, 2023 7:01

xyz hat geschrieben:https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw hast du das schon gelesen, hat mir mein Bruder geschickt, habe es noch nicht gelesen, steht mir auch noch bevor


Danke für den Hinweis, dem Link zufolge muss also in BaWü für jedes Az eine (eigene) Erklärung abgegeben werden.
Diese Erläuterung erscheint in B a y e r n -zurecht- nicht! Ich gebe nur e i n e Erklärung für den Betrieb der Landwirtschaft ab, so steht es auch im Gesetz, zu dem Betrieb gehören alle Wirtschaftsgüter (also auch alle Flächen), die dem Betrieb dienen. In der Anlage können auch alle ha erfasst werden, die zu dem Betrieb gehören.

Zu Florian1980: Eine Mindestgröße, ab der ein "Betrieb der Land- Forstwirtschaft" vorliegt, gibt es nicht. Maßgebend ist, dass es kein Bauland ist (wäre dann automatisch Grundvermögen) - somit ist es als Betrieb zu erfassen.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Kraxer » Fr Jan 20, 2023 23:02

Meine Erkenntnis aus der Grundsteuererklärung. Das Finanzamt unterscheidet zwischen einem ertragssteuerlichen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zur Bewertung von Flächen für Zwecke der Grundsteuer.

https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer-luf

Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen umfasst den Grund und Boden sowie die Wirtschaftsgebäude, die der land- und forstwirtschaftlichen Produktion dienen (sog. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft).
(...)
Die ertragssteuerliche Beurteilung, z.B. die Entscheidung, ob es sich um Privat- oder Betriebsvermögen handelt, ist hierbei nicht maßgeblich. Auch einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden. Zur Bewertung der Flächen für Zwecke der Grundsteuer als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss daher kein aktiver land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im ertragsteuerlichen Sinne vorliegen. Die Bewertung führt dementsprechend auch ertragsteuerlich nicht zu einer Annahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon xyz » Sa Jan 21, 2023 14:12

wie ist das Scheune Stall sind ja Betriebsvermögen also Landwirtschaft seither Grundsteuer A, Wohnhaus Privatvermögen seither Grundsteuer B und was ist der Hausgarten?
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon DMS » Sa Jan 21, 2023 15:02

Der Hausgarten gehört nicht zur Hofstelle, ist also Grundvermögen.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon Groaßraider » So Jan 22, 2023 2:25

DMS hat geschrieben:Der Hausgarten gehört nicht zur Hofstelle, ist also Grundvermögen.


Doch.... Hab auch 7620m² Garten :klug:
Gruß R. M.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon DMS » So Jan 22, 2023 6:51

Auch in Bayern wird für den Betrieb das Bundesmodell angewendet. Für das Wohnhaus mit Hausgarten hat es dagegen ja ein eigenes Gesetz.

Das wird bezahlt werden müssen. Nur Kleingärten werden noch dann im (begünstigen) Betrieb der Landwirtschaft erfasst, wenn diese den Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, also i.d.R. 400 qm. 7620 -400 qm = 7220 werden dann als Grundvermögen erfasst x 0,04 € (Ansatz gilt nur in Bayern-da eigenes Gesetz !!!) = 289 €. Bei einem Hebesatz von 350% sind es dann 1012 € zu zahlende Grundsteuer jährlich für so ein Handtuch :wink: . Dazu kommt dann noch das Wohnhaus mit Wohnfläche x 0,50 € x 0,70 (Abschlag 25% wegen Landwirtschaft-nur in Bayern!). Groß sein hat eben seinen Preis.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon rottweilerfan » Di Jan 24, 2023 19:54

der fuchse wird sich eins grinsen,der ist doch ein ösi :?
Deutschland,ein Paradies für Schmarotzer und Taugenichtse...
" Der Rottweiler ",in seiner Familie gutmütig,treu und ergeben...
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Re: Bodenrichtwert Streuobstwiese BaWü

Beitragvon DMS » Mi Jan 25, 2023 6:32

rottweilerfan: Woran machst Du das fest, ob Deutscher, Bayer, Österreicher ? Und: spielt das eine Rolle für die Frage, ob der Hausgarten dem Grundvermögen zuzuordnen ist?
Zudem ist Braunau eine Stadt d i r e k t an der bay. Grenze. Der Großraider schreibt ja "nördlich von Braunau"...... - das kann dann Österreich nicht mehr sein.
:? Der Fuchse hat mehrere Wohnorte bzw. ein großräumiges Revier - von der bayerischen Toskana, über Holzplatz, Raum Braunau - was auch immer.... Also ein moderner, hoch angesehener Weltbürger oder in dem Fall also ein Weltfuchs. Die Grundsteuer ist abhängig von der Lage des Grundstücks, liegt das Grundstück in Bayern wird der Hausgarten als Grundvermögen von einem bay. FA festgesetzt.
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