T5060 hat geschrieben:Mir hatten heute folgenden Fall :
Landwirt hatte entlang seines Grundstücks in den 60ziger Jahren einen Streifen von 3 m für den Ausbau der Landesstraße abgeben müssen. Damals wurde mit dem Gemeindevorstand vereinbart, dass bei Arbeiten am Haus die Gemeinde diese kostenfrei gestattet.
Davon weis natürlich heute keiner mehr was. Im Zuge Gleichbehandlung ... blablabla... wurden für Miete, Gestattung und Verkehrszeichen beim Arbeiten an der Hauswand 500 € fällig.
In so Fällen knallhart verlangen, dass die Vereinbarung als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch der Straße kommt, sonst ist man Dauerhaft der Verarschte.
Bei dem Haus gab es noch zwei Vorgänge :
1) die gusseiserne Wasserleitung wurde entfernt, damit hatte das Haus keine Erdung mehr
2) der Kanal wurde neu gebaut. Die Rohre wurden mit Schotter verfüllt. Im Rohrgraben sammelte sich das ganze Wasser, was im Untergrund vom gegenüber liegenden Hang runter kommt.
Der Keller wurde dort schön nass. Eine effektive Trockenlegung wäre nur möglich, wenn man den Bürgersteig aufgräbt

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet