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Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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10 Beiträge • Seite 1 von 1
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Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Mär 25, 2016 13:53

Hallo,
das Thema war so oder so ähnlich schon mehrmals hier zu finden, allerdings konnte ich trotz langer Suche keine Antwort auf meine Frage finden. Kurz zu meinem Vorhaben:
Ich besitze eine kleine Fläche Wald aus der ich in diesem Jahr ein wenig Holz entnommen habe da es sich um kranke Bäume gehandelt hat die sonst vermorscht wären. Da wir selbst nur sehr wenig mit Holz heizen (nur ein wenig in der Werkstatt) hatte ich vor das Holz von eher geringerem Wert (Nadelholz, verdrehte und unförmige Scheite) selbst zu behalten und zu verbrennen und die schönen geraden Hartholzscheite ofenfertig zu sägen und zu verkaufen. Soweit ist das denke ich kein Problem, da das Holz aus meinem Wald stammt und ich die Einnahmen einfach als Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft in der Steuererklärung angeben kann. Trotzdem eine kurze Frage dazu: Muss ich mir beim Verkauf eine Quittung ausstellen lassen um nachzuweisen wie viel ich für mein Holz bekommen habe? Oder "glaubt" mir das das Finanzamt auch so?
Frage Nummer 2: Ich habe außerdem vor in nächster Zeit etwas Brennholz aus dem Staatsforst zu streichen (so sagt man bei uns zum Holz "stehend kaufen"), aufzuarbeiten und zu verkaufen. Grund dafür ist in erster Linie dass ich Spaß am Holz machen habe. Außerdem habe ich die Gerätschaften (Schlepper, Anhänger, Spalter, Motorsäge, Kreissäge usw. bereits und kann sie verwenden. Zwar mache ich damit auch Gewinn, allerdings ist der denke ich wenn ich die ganzen Arbeitsstunden rechne eher gering. Sollen sich die ganzen Maschinen und Geräte mit Brennholz machen amortisieren brauch ich ebenfalls garnicht mit dem rechnen anfangen :wink:
Wenn ich mich bisher richtig schlau gemacht habe, ist das ja automatisch gewerblich, da ich ja kaufe und verkaufe und nicht von eigenen Flächen Holz entnehme. Die Frage ist, ab welchem Umfang ist das ganze als Gewerbe anzumelden? Manchmal liest man von "dem Haupterwerb untergeordnet", das wäre bei mir auf jeden Fall so... Da gibt es doch sicher eine Art Freibetrag? Sozusagen, "die Summe x darfst du erwirtschaften, ab dann ist es ein Gewerbe". Ich hoffe ihr versteht was ich meine...

Ach ja, ich möchte ungern Antworten lesen von wegen "mach dich doch nicht verrückt wegen dem bisschen Holz", denn im Vergleich zu einem professionellen Brennholzhandel dreht es sich in der Tat um Kleinmengen. Ich möchte einfach wissen woran ich bin und ob sich das überhaupt im Ansatz rechnen kann.
Ich hoffe ich strapaziere euch mit diesem alten Thema nicht zu sehr und bekomme ein paar hilfreiche Antworten.
schöne Ostern!
mfG JonnySchorsch
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon Schauerschrauber » Fr Mär 25, 2016 14:12

Hallo


Ich kaufe Holz - extra für mich gefällte Stämme und auch Schlagabraumflächen zur Aufarbeitung.

Die Rechnungen hierfür hefte ich ganz normal zur Landwirtschaftlichen Buchführung , genauso verkaufe ich fertiges Brennholz
und weise 7 % MwSt. auf den Quittungen aus . Ein kleiner Teil der Ankaufsrechnung wird als privat deklariert , da ich selbst im Wohnhaus viel Holz feuere.

Das läuft alles komplett unter der Landwirtschaft , auch alle Geräte wie Spalter Sägen etc. werden in der Landwirtschaftlichen Inventarliste abgeschrieben .

Das hat bis jetzt noch nie jemanden gestört , ein extra Gewerbe dafür anzumelden war nie ein Thema bei Steuerberater & Finanzamt .

Größenordnung 30-50 rm Meter im Jahr .

MfG
Schauerschrauber
 
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Mär 25, 2016 16:04

Hallo schrauberschrauber,
ich habe an eine ähnliche Größenordnung gedacht wie du. Allerdings habe ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet und betreibe demnach auch keine Buchführung.
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon Eifelsäger » Fr Mär 25, 2016 16:43

JonnySchorsch hat geschrieben:Hallo schrauberschrauber,
ich habe an eine ähnliche Größenordnung gedacht wie du. Allerdings habe ich keinen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet und betreibe demnach auch keine Buchführung.


Dann musst Du ein Kleingewerbe anmelden. Vereinfachte Buchführung, keine Vorsteueranmeldung, keine Mehrwertsteuerausweisung. Geht bis zu einem gewissen Umsatz den ich aber nicht im Kopf habe. Dürftest Du aber drunter bleiben unter den geschilderten Umständen.
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon steyr8100chrisi » Fr Mär 25, 2016 16:54

Ich weis nur wie es bei uns in Österreich ist, das ich Jährlich Holz das ich aus meinem eigenen Wald habe bis zu einem Wert von 3.500€ verkaufen darf. Falls ich mehr Verkaufe brauche ich ein Gewerbe.

Mehr kann ich zu dem Thema leider nicht beisteuern
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 25, 2016 17:17

Bei den genannten Verkaufsmengen braucht in D. niemand eine Buchführung machen, wohl aber eine Einnahme-Überschussrechnung. Bis 17 500€ Jahresumsatz kann diese formlos erfolgen. Gewerbeanmeldung ja oder nein: Verkauft man nur Holz aus dem eigenen Wald ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Verkauft man dazu noch eingekauftes Holz ist das ein sogenannter "schädlicher Warenzukauf" und führt bei Überschreitung einer bestimmten Grenze zum Gewerbebetrieb. Die Regelungen dazu sind in den letzten Jahren verändert worden, frag da am besten einen Steuerberater der sich mit der Landwirtschaft auskennt.
Gruß Yogi
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon MDstyle » Fr Mär 25, 2016 17:27

moin yogi hat recht so läufts, du fängst an mit Kleinstgewerbe und irgendwann sattelst du um, wenn du bis dahin nicht die Lust verloren hast so haben wir es auch gemacht. Klein anfangen und dann hocharbeiten.
Habe auch KleinstLandwirtschaft und Wald, kaufe das Brennholz, fürs Geschäft in der Umgebung zu. Den Eigenbedarf schlage ich selber vermarkte das Wertholz an die Holzindustrie, das Brennholz wird "veredelt und kommt ins Hauscrematorium" die Abfälle aus dem Brennholzgeschäft sind dann auch Eigenbedarf.
MfG Tom
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon JonnySchorsch » Sa Mär 26, 2016 22:29

Verkauft man dazu noch eingekauftes Holz ist das ein sogenannter "schädlicher Warenzukauf" und führt bei Überschreitung einer bestimmten Grenze zum Gewerbebetrieb.

Und eben diese Grenze würde ich gerne wissen :wink: Steuerberater habe ich selbst keinen, mal sehen wen ich da fragen kann...
Wie funktionier das dann bei Einnahme-Überschussrechnung? Ich führe formlos Einnahmen und Ausgaben auf und muss von der Differenz einen gewissen %-Satz Steuer abführen? Wie ist es wenn ich z. B. eine Maschine kaufe die so teuer ist dass ich in diesem Jahr ein Minus "erwirtschafte"?
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon Florian1980 » Sa Mär 26, 2016 23:19

Ich habs mir auch lange überlegt, verlockend wäre die Möglichkeit mittels Werbung einfacher an Kundschaft zu kommen. Nachteilig wäre, dass meine Schlepper jetzt schon teils Illegal im (Stadt)wald, sind aber halt Privat, nicht gewerblich (macht das einen Unteraschied bei der "Steuerhinterziehung?)

Berufsgenossenschaft, Haftpflicht u.s.w. kommt auch noch dazu. Ich hab beschlossen, es reicht, meine Familie und Freunde mit Brennholz zu versorgen und mir eine (von mir festgelegte) Aufwandsentschädigung pro RM geben zu lassen.
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Re: Brennholzverkauf ab wann genau Gewerbe anmelden?

Beitragvon Hellraiser » So Mär 27, 2016 7:43

Hallo,

Finanzamt und Formlos passt nicht zusammen, da gibt es für alles Formulare.
Schau mal nach EÜR und dergleichen.
Jedoch am Besten einen Steuerberater fragen, der kennt sich aus.
Meine EÜR für 2014 waren 54 seiten, da war alles dabei, wirklich alles was nötig war, jedoch für 4 Betriebe.
Ich weise z.B. Merkelsteuer aus, dann kann ich sie auch Geltend machen bei Einkäufen und dergleichen.

mfg und schöne Ostern
Hellraiser
 
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