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Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

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Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon motzlarerbauer » Sa Jan 18, 2014 17:41

Hallo,

hab mir neulich bei nem Kleinbrenner mal aus Interesse angeschaut, wie die ganzen Arbeitsabläufe so sind.
Man trinkt ja uach gerne en guten Tropfen und dann will ich halt auch wissen wie, wo, was funktionert :D

Während dieser Besichtigung/Mithilfe erzählte mir der Brenner, das ab 2017 die Brennrechte irgendwie aufgehoben werden oder so.
MAn könnte dann auch in Thüringen (da wo ich her komme) mit ner entsprechenden Anmeldung privat Schnaps brennen!?!

Wer weiß dazu was?
Wer Bier trinkt,
unterstützt die Landwirtschaft :prost:
motzlarerbauer
 
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Re: Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon County654 » So Jan 19, 2014 14:57

Der freundliche Mitarbeiter bei deinem Hauptzollamt kann dir da weiterhelfen :prost:
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon Wiefele » So Jan 19, 2014 15:01

Meines Wissens soll nur das Monopolrecht aufgehoben werden, somit ist jeder Brand zu versteuern, es kann kein Brandwein im Gegenzug anstatt der Steuer mehr abgegeben werden Dies hat mit dem Brennrecht eigentlich nichts zu tun.
MfG
Wiefele
 
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Re: Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon Harald » So Jan 19, 2014 22:36

Brennrechte nach dem Branntweinmonopolgesetz (ab 2018: Alkoholsteuergesetz) werden grundsätzlich auch heute schon gehandelt. Siehe z.B. hier:
http://www.kleinbrenner-verband.de/verm ... chten.html
In Thüringen wird das Angebot wohl eher geringer sein. Ob die Rechte bundeslandübergreifend handelbar sind, weiß ich nicht. Vermutlich schon, da Zoll ja Bundesangelegenheit ist.

Es ist zu erwarten, dass ab 2018 mehr Brennrechte (incl. Brennerei) zum Verkauf angeboten werden. Aber wenn es Dir nur um "Man trinkt ja uach gerne en guten Tropfen" geht, wird sich eine eigene Brennerei incl. Brennrecht weder heute noch nach 2017 lohnen.
Es sei denn, dass Du irgendwo ein passables Altgerät zum Schrottpreis auftreibst. Und wirklich SEHR durstig bist. :prost:

Für Stoffbesitzer wird es sich wohl auch in Zukunft anbieten, beim Lohnbrenner sein Vertrauens eigenes Obst brennen zu lassen.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon Krax » Sa Mär 15, 2014 11:17

Wiefele hat geschrieben:Meines Wissens soll nur das Monopolrecht aufgehoben werden, somit ist jeder Brand zu versteuern, es kann kein Brandwein im Gegenzug anstatt der Steuer mehr abgegeben werden Dies hat mit dem Brennrecht eigentlich nichts zu tun.
MfG

Das stimmt nicht ganz. Die Versteuerung wird geändert, soweit richtig. Gleichzeitig werden die Brennrechte geändert, um bundesweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Im BranntwMonG (als Reichsbranntweinmonopolgesetz 1922 in Kraft gesetz auf Basis von Gesetzentwürfen vor 1919), wirkt der Föderalismus und Gewohnheitsrecht sehr stark fort. Insbesondere in den ehemaligen Ländern Bayern (inkl. Rheinpfalz), Baden und Württemberg sind viele Varianten möglich, die im restlichen Deutschland unmöglich sind.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Thread von Obstabfindungsbrennerein gesprochen wird. Diese sind anzahlmäßig am meisten verbreitet.

Harald hat geschrieben:Brennrechte nach dem Branntweinmonopolgesetz (ab 2018: Alkoholsteuergesetz) werden grundsätzlich auch heute schon gehandelt. Siehe z.B. hier:
http://www.kleinbrenner-verband.de/verm ... chten.html
In Thüringen wird das Angebot wohl eher geringer sein. Ob die Rechte bundeslandübergreifend handelbar sind, weiß ich nicht. Vermutlich schon, da Zoll ja Bundesangelegenheit ist.

Da liegt der Hase im Pfeffer. Abfindungsbrennrechte sind meines Wissens an die Oberfinanzdirektion oder die Bundesfinanzdirektion gebunden. Die Anzahl der Brennrechte ist begrenzt. Von Abfindungsbrennrechten werden derzeit keine neuen ausgegeben. Daher werden diese "gehandelt".
Ab 2018 können Abfindungsbrennrechte durch den Zoll erteilt werden. Dazu sind allerdings Voraussetzungen zu erfüllen (wirtschaftliche Interesse, steuerliche Zuverlässigkeit, kaufmännische Bücher).

Harald hat geschrieben:Es ist zu erwarten, dass ab 2018 mehr Brennrechte (incl. Brennerei) zum Verkauf angeboten werden. Aber wenn es Dir nur um "Man trinkt ja uach gerne en guten Tropfen" geht, wird sich eine eigene Brennerei incl. Brennrecht weder heute noch nach 2017 lohnen.
Es sei denn, dass Du irgendwo ein passables Altgerät zum Schrottpreis auftreibst. Und wirklich SEHR durstig bist. :prost:

Ob sich heute oder in Zukunft eine eigene Brennerei lohnt muss jeder selbst wissen. Brennrechtspreise sind sehr unterschiedlich vor 25 Jahren musste man mit bis zu 30 000 Mark für eine Obstabfindungsbrennrecht rechnen. Heute bekommt man's für 500 Euro mehr oder minder, je nach Verhandlung. Dazu kommen die Kosten für ein Brenngerät neu oder gebraucht, ca. 10 000 bis 30 000 Euro. Schlussendlich will der Zoll ein Rohstoff-/Materiallager, einen Brennraum und ein Spirituosenlager sehen und zum Betrieb einer Obstabfindungsbrennerei muss ein landwirtschaftlicher Betrieb bestehen.
Ab 2018 kann diese Vorraussetzungen der Bundesminister der Finanzen per Verordnung regeln (vgl. derzeit die Branntweinmonopolverordnung und die Brennereiordnung).

Harald hat geschrieben:Für Stoffbesitzer wird es sich wohl auch in Zukunft anbieten, beim Lohnbrenner sein Vertrauens eigenes Obst brennen zu lassen.

In Thüringen ist das sehr wahrscheinlich keine Alternative! Stoffbesitzerbrennen ist nur in bestimmten Regionen erlaubt. Der Ort des Stoffbesitzers und des Brenners sind entscheidend; in beiden muss Stoffbesitzerbrennen erlaubt sein. Im nördlichen Oberbayern gehen diese "Stoffbesitzergrenzen" teils mitten durch den Landkreis. D.h. auch Obst in Thüringen sammeln und in Würrtemberg brennen lassen ist verboten.

Ich hole mal weit aus und versuche damit die Frage ausführlich und klar zu beantworten.
Die kurze Variante:
County654 hat geschrieben:Der freundliche Mitarbeiter bei deinem Hauptzollamt kann dir da weiterhelfen :prost:


IST-Zustand (Branntweinmonopolgesetz, Branntweinmonopolverordnung, Brennereiordnung):
Generell muss zwischen den verschiedenen Brennrechten in Deutschland unterschieden werden.
Unterscheidung nach Versteuerung (Brennrecht nach BranntwMonG): Abfindungsbrennrecht (Alkohol kann oder muss versteuert werden oder an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein BfB abgeliefert werden; steuerfreie Überausbeute) und Verschlussbrennrecht (Alkohol muss versteuert werden).
Unterscheidung nach Rohstoffen (Brennereiklassen nach BranntwMonG): Obstbrennerei (nur "nicht-mehlige Stoffe"), Landwirtschaftliche Brennerei (mehlige Stoffe; nur Getreide und Kartoffel), gewerbliche Brennereien und Kleinbrennereien (alle Stoffe außer die Monopolstoffe) sowie Monopolbrennereien (Sulfitablauge u.a.).
Daraus ergeben sich derzeit folgende Brennereiarten (lA: Liter Reinalkohol, p.a.: pro Jahr):
Obstabfindungsbrennerei (oft mit 50 oder 300 lA p.a.; Versteuerung 1022 Euro/100lA)
Landwirtschaftliche Abfindungsbrennerei (Komplettablieferung)

Kleinverschlussbrennerei (oft mit 400 lA p.a.;Versteuerung 730 Euro/100lA)
Obstverschlussbrennerei (Versteuerung 1303 Euro/100lA)
Gewerbliche Verschlussbrennerei (Versteuerung 1303 Euro/100lA)

Landwirtschaftliche Gemeinschaftsbrennerei (Abfindung)
Obstgemeinschaftsbrennerei (Verschluss)

Stoffbesitzerbrennrecht (50 lA p.a, nur in bestimmten Regionen: Nachfragen beim Zollamt/Hauptzollamt; Versteuerung 1022 Euro/100lA)

SOLL-Zustand ab 2018 (Entwurf zum Alkoholsteuergesetz):
-> keine Unterscheidung zwischen Brennereiklassen und Brennrechten mehr -> 4 verschiedene Brennereiarten

Abfindungsbrennerei (bestimmte mehlige und nicht-mehlige Stoffe; bis zu 300 lA p.a.; Alkohol nach Ausbeutesatz wird versteuert 1022 Euro/100 lA; Überausbeute steuerfrei)
Kleinverschlussbrennerei (kein Rohstoffdefinition; bis zu 400 lA p.A.; Versteuerung 730 Euro/100lA)
Verschlussbrennerei (kein Rohstoffdefinition; Versteuerung 1303 Euro/100lA)
Stoffbesitzerbrennen (selbst gewonnene Rohstoffe; bis zu 50 lA p.a.; Versteuerung 1022 Euro/100lA; ganz Deutschland)

Die jetzigen Brennereien/Brennrechte werden 2018 (sofern das Brennrecht aktiv genutzt wurde) entsprechend eingeordnet.
D.h. bei Verschlussbrennereien ändert sich praktisch nichts.
Die verschiedenen Abfindungsbrennereien werden zusammengefasst. Die meisten landwirtschaftlichen Abfindungbrennereien mit Brennrechten größer als 300 lA p.a. werden dadurch unrentabel und meist zurzeit aufgegeben. Die bisherigen Obstanfindungsbrennereien müssen mit ihrem Alkohol auf dem freien Markt zurecht kommen.
Aus jedem deutschen Haushalt kann bei Erfüllung der Vorgaben eine Person als Stoffbesitzer Alkohol herstellen lassen.
Was mit den Gemeinschaftsbrennereien geschieht weiß ich nicht.

Weitere Informationen gibt's bestimmt bei den Kleinbrenner- und Brennerverbänden.
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Re: Brennrechte ab 2017 kaufen möglich?? Thüringen

Beitragvon schnapser » So Mär 16, 2014 10:21

Nach meinen Informationen wird es ab 2018 keinen Handel mit Abfindungsbrennrechten mehr geben.
Es soll aber in ganz Deutschland die Möglichkeit geben, sich ein brennrecht zuteilen zu lassen,
vorausgesetzt die Bedingungen stimmen.
50 Liter Brennrechte werden voraussichtlich in 300 l Brennrechte umgewandelt.
Gruß
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