Naja,
Der Beitrag zeigt einmal mehr, dass ein " Hääbüchener"= Hainbuchenknüppel oder heute auch adäquat Glasfieberweidezaunpfahl, auf eigenem Grund wirksamer scheint, als Einbrecher und Besitzstörer der Justiz zuzuführen.
Ich sag immer: Beim 1. mal gibt's reumütig vor Gericht Bewährung.
Aber, wenn jeder diese 1. Chance nutzt, dann bekommen die Wiederholungstäter mehrfach den Frack voll...
Und ganz ehrlich:
Wenn ich allein auf meinem Grundstück stehe und 2 vermummte Quad- oder Crossfahrer Tore oder Zäune überwinden, sollte jeder Anwalt auf Nothilfe und Selbstverteidigung durch kommen, fals diese Deppen klagen wollen...