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CE Zeichen für Eigenbau

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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13 Beiträge • Seite 1 von 1
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CE Zeichen für Eigenbau

Beitragvon Matzel83 » Mi Feb 06, 2008 12:46

Hallo zusammen.
Mich würde mal interessieren wie schwer es ist ein CE für einen Eigenbauspalter zubekommen? Hat vielleicht damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht? Klar ist natürlich, dass er Zweihandbedienung haben muss. Aber was sonst noch?
mfg
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Beitragvon Fireglow » Mi Feb 06, 2008 13:14

http://www.csa-europe.org/german/standards_csa_test/european_standards/

Hier solltest du alle deine Fragen beantwortet gekommen.

10 sec in :google: machts möglich
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Beitragvon Same Argon » Mi Feb 06, 2008 13:16

Hallo,


das würde mich auch brennend interessieren, hab so den einen oder anderen Selbstbau.


Gruß Same A.
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Beitragvon Manfred » Mi Feb 06, 2008 13:33

Ein CE-Zeichen "bekommst" du nicht. Das Anzubringen liegt in der Verantwortung des Inverkehrbingers selbst. D.h. du kannst es jederzeit selber draufpappen, wenn du vorher eine Konformitätserklärung unterschrieben und die Prüfung dokumentiert hast. Aber du musst auch die Konsequenzen tragen, wenn es zum Haftungsfall kommt und dein Gerät nicht CE-tauglich ist.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Gerät die einschlägigen Normen erfüllt, kannst du natürlich auch bei TÜV und Co anfragen, wie viel Geld sie für eine Prüfung wollen und welche Unterlagen du dazu einreichen musst. Dann wirst du den Selbstbau aber ganz schnell bleiben lassen.

Nachtrag: Wofür willst du das CE-Label denn? Willst du das Ding verkaufen oder hast du Angestellte?
Manfred
 
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CE-Zeichen

Beitragvon hobbyholzmacher » Mi Feb 06, 2008 14:36

Grundsätzlich: Das CE-Zeichen ist eine Selbsterklärung des Herstellers einer Maschine. Der Hersteller (also du) sagt damit: "Ich habe meine Maschine gemäß den Gesetzen und Normen gebaut, die derzeit dafür gelten. Meine Maschine ist nach dem Stand der derzeitigen Technik so sicher wie möglich gebaut." Wenn ein Gerät, das eine CE-Kennzeichnung braucht, irgendwo in Europa hergestellt wird, dann muss der Hersteller bestimmte Dinge tun, um das Zeichen aufbringen zu können. Die CE-Kennzeichnung wird nicht zwingend von Aufsichtsbehörden wie TÜV geprüft (im Gegensatz zum GS-Zeichen, das für "geprüfte Sicherheit" steht und nur national, in Deutschland, gültig ist).

Ein wichtiges Gesetz auf EU-Ebene, das hier ausschlaggebend ist, ist die sogenannte Maschinenrichtlinie (Richtlinie 98/37/EG, Gesetzestext kannst du leicht googeln, kostenlos).

Es gibt Ausnahmen (wie Kreissägen und ählich gefährliche Maschinen), bei denen der TÜV eine sogenannte Baumusterprüfung vornehmen muss. Das ist aber bei dir nicht der Fall (die Ausnahmen findest du in Anhang IV der Maschinenrichtlinie, Seite L 207/38 f).

Die Richtlinie gibt bestimmte Sicherheitsanforderungen an Maschinen vor (Anhang I, Seite 9 ff). Die sind aber sehr allgemein gehalten. Grundsätzlich könnte man sagen: Wenn du die Sicherheitsanforderungen erfüllst und die sogenannte Konformitätserklärung ausstellst (Anhang V, Seite 40 f), dann kannst du das CE-Zeichen aufbringen.

Die Anforderungen sind aber nicht so einfach mit "Zweihandschaltung" abgetan. Die Richtlinie enthält als Sicherheitsanforderung z.B. eine inhaltlich genau vorgegebene Betriebsanleitung (AnhangI, Abschnitt 1.7.4) oder eine sogenannte Gefahrenanalyse.

Sogenannte Normen konkretisieren die Anforderungen der Richtlinie (z.B. die Norm ISO 12100-1 und 12200-2 "Sicherheit von Maschinen", die Norm EN 1050 "Gefahrenanalyse" oder die EN 62079 "Erstellen von Bedienungsanleitungen"; alle kostenpflichtig zwischen 50 bis 100 Euro).

Wenn du das also als Hobby siehst, würde ich raten, gut zu überlegen. Denn im Falle eines Falles greifen Produkthaftungsgesetze (z.B. deutsches Produkthaftungsgesetz ProdHaftG). Wenn etwas passiert, hast du einiges zu tun, um nachzuweisen, dass du nach dem Stand der Technik sicher gebaut hast. Die Maschinenrichtlinie schreibt z.B. neben der Betriebsanleitung (Bedienungsanleitung) auch die sogenannte interne technische Dokumentation vor. Das heißt, du musst technische Zeichnungen, Schaltpläne, die Gefahrenanalyse usw. usw. bei dir mindestens 10 Jahre aufbewahren (so lange ist die Verjährung gemäß ProdHaftG).

Kurzum: Nur als Hobby ist das zu aufwendig (ich weiß da ein bisschen Bescheid, weil ich in meinem Beruf als Technischer Redakteur Maschinenbaufirmen zum Thema Gefahrenanalyse berate).

Du sollstest also zumindest einen Techniker oder Ingenieur als Partner haben, der in der Konstruktion und CE-Kennzeichnung ein bisschen Erfahrung hat, sonst ist das als "Neueinsteiger" sehr aufwändig.

Grundsätzlich wichtig: Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbsterklärung des Herstellers, aber im Haftungsfall steht der Hersteller dann auch alleine!

Gute Websites zum Thema:

www.ibf.at
www.gesetze-im-internet.de
www.ce-zeichen.de
www.maschinenrichtlinie.de

Viele Grüß und viel Erfolg, wie auch immer deine Pläne aussehen werden.
hobbyholzmacher
 
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Beitragvon Matzel83 » Mi Feb 06, 2008 16:04

Wow du kennst dich ziemlich gut aus hobbyholzmacher. Danke erstmal.
Hört sich alles ziemlich kompliziert an. Der Hintergrund des Ganzen ist der, dass sehr viel Spass am schrauben hab. Hab 2 Spalter bis jetzt gebaut, mit denen ausschließlich ich arbeite. Jetzt bin ich am Überlegen einen großen 30-40To Liegendspalter zu bauen mit dem ich auch im Lohn spalten möcht. Bedarf wäre da. Reines Hobby. Nur wäre ich gern abgesichert falls mal etwas passiert. Deswegen eben die Frage. Gibts da nicht die Möglichkeit einen vom TÜV kommenlassen oder selber hinfahren der mir das Teil abnimmt??? Oder irgendne andere einfache Möglichkeit, damit ich aus dem Schneider bin?
Gruß
gewaltig ist des Schlossers Kraft, wenn er mit dem Köpfchen schafft...
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Abnahme durch den TÜV

Beitragvon hobbyholzmacher » Fr Feb 08, 2008 11:28

Hi, Matzel,

es ist schon so, dass du das (sozusagen freiwillig) vom TÜV oder einem anderen Dienstleister abnehmen lässt. Das Problem bleibt aber leider das gleiche: Derjenige wird dir sagen, "o.k., die Maschine bekommt dann ein CE, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt". Diese Anforderungen bleiben halt immer gleich, egal, ob du selbst das Zeichen aufbringst oder ein anderer. Grob gesagt, sind die Anforderungen:

a) interne Dokumentation (Schaltpläne, Technische Zeichnungen, Gefahrenanalyse, ...),

b) externe Dokumentation (Bedienungsanleitung/Betriebsanleitung, das sind zwei Begriffe für das gleiche Ding),

c) Konformitätserklärung (siehe Bild, Muster einer Erklärung).

Vielleicht noch mal was anderes Grundsätzliches: Was will der Gesetzgeber eigentlich erreichen? Er will erreichen, dass Maschinen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, möglichst sicher sind, so dass sich niemand verletzt. Das gilt für alle Maschinen, das heißt, auch für Maschinen, die nur du selbst für Lohnarbeiten benutzt. Der Gesetzgeber will sich sozusagen fast vor dir selbst schützen. Wichtig ist der Begriff "in Verkehr bringen": Das heißt übersetzt praktisch soviel wie "für den Gebrauch zur Verfügung stellen", egal ob in der eigenen Werkstatt oder zum Verkauf an andere.

Und jetzt kommt das Dilemma: Du sagst, du willst damit Loharbeiten durchführen. Wenn ich das richtig verstehe, arbeitest dann nur du selbst mit der Maschine und spaltest im Lohnauftrag Holz. Jetzt ist es so, dass der Gesetzgeber zwar diese Vorschriften erlassen hat, sie aber nicht kontrolliert (zumindest bei der Art Maschine nicht). Blöd wird es erst dann, wenn sich jemand verletzt und dich auf Schadenersatz verklagt. Dann wird es nämlich richtig teuer, wenn du die Vorschriften nicht beachtet hast.

Nun kannst du natürlich sagen: Ich habe das Gerät selbst gebaut, ich arbeite nur selbst damit, und wenn ich mich selbst verletze, bin ich ja wohl kaum so blöd und verklage mich selber. Das wäre natürlich ungesetzlich, illegal und nicht erlaubt...wenn du verstehst, was ich damit sagen will; den Rat kann ich dir natürlich nicht geben :-).

Kurzum: Wenn du das CE aufbringen möchtest (ob für dich selbst oder wenn andere damit arbeiten), kommst du um die genannten Anforderungen nun mal nicht herum. Ob du die Anforderungen erfüllst oder jemand anderen dafür bezahlst, sie zu erfüllen: Es bleibt am Ende immer gleich: Die Anforderungen sind da.

In diesem Sinne frohes Schaffen...wie das aussehen kann, wenn solche Anforderungen an Arbeitssicherheit nicht bestehen, dazu habe ich auch noch ein kleines Bildchen angehängt, hi, hi...
Dateianhänge
Muster_EG_Konformitaetserklaerung_Seite_1.jpg
ThreeMenAndAPlank01.jpg
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Beitragvon Area51 » Fr Feb 08, 2008 11:40

:lol: :lol: :lol:
das foto ist spitze!!!!
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Beitragvon Takar » Fr Feb 08, 2008 12:13

Hoffentlich muß von den dreien keiner pinkeln gehen, oder es hupt zur Mittagspause. :lol:

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Beitragvon abu_Moritz » Fr Feb 08, 2008 18:02

Takar hat geschrieben:Hoffentlich muß von den dreien keiner pinkeln gehen, oder es hupt zur Mittagspause. :lol:

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Frank


bei dem Hebelverhältniss könnten sogar 2 pinkeln gehen
Gruß Jo


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Beitragvon valtra6200 » Fr Feb 08, 2008 22:25

abu_Moritz hat geschrieben:
Takar hat geschrieben:Hoffentlich muß von den dreien keiner pinkeln gehen, oder es hupt zur Mittagspause. :lol:

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bei dem Hebelverhältniss könnten sogar 2 pinkeln gehen


Genau mein Gedanke!! Habe mich sofort gefragt warum da drei stehen *fg*
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Beitragvon abu_Moritz » Sa Feb 09, 2008 22:48

valtra6200 hat geschrieben:
abu_Moritz hat geschrieben:
Takar hat geschrieben:Hoffentlich muß von den dreien keiner pinkeln gehen, oder es hupt zur Mittagspause. :lol:

Klasse Bild

Frank


bei dem Hebelverhältniss könnten sogar 2 pinkeln gehen


Genau mein Gedanke!! Habe mich sofort gefragt warum da drei stehen *fg*


na die wollen halt 6-fache Sicherheit :-)
Gruß Jo


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Beitragvon Clemens » Mo Feb 11, 2008 15:55

Hallo, wende dich an die landw. Berufsgenossenschaft.
Die schicken dir einen Sachverständigen der sich das Teil ansieht, eventuelle Mängel erkennt und auflistet. Wenn du diese abstellst bekommst du den Segen der BG was im Schadensfall schon mal nicht ganz schlecht ist.
Das beste daran ist, das das im Moment noch nicht mal was kostet.

Gruß Clemens

Matzel83 hat geschrieben:Wow du kennst dich ziemlich gut aus hobbyholzmacher. Danke erstmal.
Hört sich alles ziemlich kompliziert an. Der Hintergrund des Ganzen ist der, dass sehr viel Spass am schrauben hab. Hab 2 Spalter bis jetzt gebaut, mit denen ausschließlich ich arbeite. Jetzt bin ich am Überlegen einen großen 30-40To Liegendspalter zu bauen mit dem ich auch im Lohn spalten möcht. Bedarf wäre da. Reines Hobby. Nur wäre ich gern abgesichert falls mal etwas passiert. Deswegen eben die Frage. Gibts da nicht die Möglichkeit einen vom TÜV kommenlassen oder selber hinfahren der mir das Teil abnimmt??? Oder irgendne andere einfache Möglichkeit, damit ich aus dem Schneider bin?
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