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Cross Complience - was ist einzuhalten?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jul 11, 2016 10:14

Sofern man nicht der Kleinerzeugergilde angehört ist das CC - Cross Complience einzuhalten.
Da gibt es eine Broschüre:
broschuere_cross_compliance.pdf
(3.25 MiB) 232-mal heruntergeladen


Wie ist es, wenn man nur 4,5 ha Mais anbauen will?
Ich denke, man macht Aufzeichnung über Düngung und Pflanzenschutz.

Was muß man sonst noch beachten?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2016 10:19

Dafür gibt es eine landw. Ausbildung, auch für Nebenerwerbler.
Sollte man wissen, ohne Führerschein darf man auch kein Auto fahren.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Pegasus_o » Mo Jul 11, 2016 10:30

T5060 hat geschrieben:Dafür gibt es eine landw. Ausbildung, auch für Nebenerwerbler.
Sollte man wissen, ohne Führerschein darf man auch kein Auto fahren.



Das Ist Quatsch und Du weißt es. Persönliche Animositäten sollten Dich nicht zu Falschaussagen verführen. Für eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist mit Ausnahme des Pflanzenschutzes keine Qualifikation notwendig.

Ansonsten gilt: Kleinerzeuger unterliegen weder den CC noch den Greening Regelungen, müssen aber sämtliche fachrechtlichen Vorschriften einhalten ( DüngeVO ect.)

Gruß
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Tinyburli » Mo Jul 11, 2016 11:40

Danke Pegasus für die Klarstellung.

Eigentlich geht es nicht um meine 4,5 ha, sondern mehr um einen Bekannten.
Der hat 4,88 ha und Kleinerzeugerregelung gemacht. Er meint, er müsse damit weniger Vorschriften beachten.
Es ist aber so, daß bei der Kleinerzeugerregelung die Direktzahlungen auf 1250,- gedeckelt sind. Nach seinen 4,88 ha würde er aber 1580,- bekommen. Er machat also über 300,- Verlust.

Nun will ich Ihm meine 1,26 ha VNP- Wiese verpachten und um da die maximalen Einnahmen zu haben, muß er auf die Kleinerzeugerregelung verzichten. Er hat nur einen 2 ha großen Acker und sonst Wiesen. Was hätte es also für Nachteile für Ihn, wenn er das mit mir machen würde?
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon matze6820 » Mo Jul 11, 2016 22:42

Warum sind alle so geil auf die scheißprämien,muß da immer das letzte rausgepreßt werden? Ihr macht euch abhängig und mehr nicht.
Ich betreibe pensionspferdehaltung und produziere futter auf etwa 20ha,also etwa 5-6000€prämie,hört sich erstmal gut an.
Dann geht los,za's sind nicht auf allen flächen,1000€weniger,pensionspferde sind keine landwirtschaft also betrieb teilen,das heißt 2mal steuerberater also nchmal etwa2000weniger. Mal ganz davon ab das die prämien eh auf die acht aufgescglagen werden,da pachte ich lieber gleich ohne za's oder kauf den aufwuchs damit der verpächter die ansprüche aktivieren kann.
Alterskasse kommt auch noch oben drauf und noch son paar andere kleinigkeiten.
Bleiben nachher so um 2000 euro für die ich mich komplett durchleuchten lassen muß und std.am schreibtisch zubringe. Nein danke!
Mein fall ist vielleicht etwas speziell aber ich denke die subventionen sind nicht mehr ewig zu bekommen und wenn ich nur damit überleben kann lass ich es lieber. Klar was ich nicht nehme nimmt ein andere aber da gebe ich gerne.
Einige meiner kollegen haben sich 2005 von kammerleuten bequatschen lassen doch einen lw.betrieb anzumelden und za's zu beantragen,viele haben sich erschreckt was das nach sich zog. Die hatten weder landwirt gelernt noch jemals was von düngebilanz gehört also dementsprechend aufs maul gefallen.
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon matze6820 » Mo Jul 11, 2016 22:46

Achso ich beziehe mich hier hauptsächlich auf nebenerwerbs und hobbybetriebe. Bei nem vollerwerbsbetrieb sieht sicher anders aus und ist zum größten teil auch gerechtfertigt.
Aber wenn ich zum spaß noch auf ein paar ha rumspiele dann doch bitte auch auf eigene kosten. Hobbys kosten halt geld
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Qtreiber » Di Jul 12, 2016 20:19

matze6820 hat geschrieben:Aber wenn ich zum spaß noch auf ein paar ha rumspiele dann doch bitte auch auf eigene kosten.

Na, das sieht das Burly aber ganz anders:
Tinyburli hat geschrieben:um da die maximalen Einnahmen zu haben
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon matze6820 » Di Jul 12, 2016 20:35

ich weiß und ich finds albern! Am besten gar keine subventionen und dafür vernünftige preise.
Is ähnlich wie bei der grünen nr. Da wird ein altern schluffen gekauft für drei anhänher brennholz im jahr,der wird dann für 10000€aufgerüstet und restauriert und dann werden irgentwelche bekloppten gründe erfunden damit man bloß die 300€steuern spart. Das is lächerlich.
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon stamo » Di Jul 12, 2016 20:40

Ihr seid offensichtlich nicht katholisch, denn da ist Neid eine Todsünde.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Qtreiber » Di Jul 12, 2016 20:54

stamo hat geschrieben:Ihr seid offensichtlich nicht katholisch, denn da ist Neid eine Todsünde.

Ich bin zwar katholisch, aber ich wüsste nicht, wo ich neidisch gewesen sein könnte. Und auf den Burli bestimmt nicht.
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon T5060 » Di Jul 12, 2016 21:14

Pegasus_o hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Dafür gibt es eine landw. Ausbildung, auch für Nebenerwerbler.
Sollte man wissen, ohne Führerschein darf man auch kein Auto fahren.



Das Ist Quatsch und Du weißt es. Persönliche Animositäten sollten Dich nicht zu Falschaussagen verführen. Für eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist mit Ausnahme des Pflanzenschutzes keine Qualifikation notwendig.

Ansonsten gilt: Kleinerzeuger unterliegen weder den CC noch den Greening Regelungen, müssen aber sämtliche fachrechtlichen Vorschriften einhalten ( DüngeVO ect.)

Gruß


Kleinerzeuger, der die max. EInnahmen anstrebt und landw. Ausbildung korrelliert sehr deutlich positiv zusammen :-P
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon matze6820 » Di Jul 12, 2016 21:27

Ne nix mit neid,auf was auch?
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Qtreiber » Di Jul 12, 2016 21:38

:prost:
matze6820 hat geschrieben:Ne nix mit neid,auf was auch?
:prost:
Qtreiber
 
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon Tinyburli » Mi Jul 13, 2016 5:31

Pegasus_o hat geschrieben:
Ansonsten gilt: Kleinerzeuger unterliegen weder den CC noch den Greening Regelungen, müssen aber sämtliche fachrechtlichen Vorschriften einhalten ( DüngeVO ect.)

Gruß


Meine Frage ging halt dahin, ob er irgendwelche Nachteile bei Aufgabe der Kleinerzeugerregelung haben würde.
Das Greening hält er ein mit seinen paar ha. Fachrechtlich muß er auch alles vorschriftsmäßig machen. Der einzige Nachteil ist dann, daß er CC überwacht wird.

Er hat da einen Misthaufen am Ackerrand, da muß dann der Standort jährlich wechseln. Da muß er aufpassen!
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Cross Complience - was ist einzuhalten?

Beitragvon simmal1 » Mi Jul 13, 2016 6:03

matze6820 hat geschrieben:ich weiß und ich finds albern! Am besten gar keine subventionen und dafür vernünftige preise.
Is ähnlich wie bei der grünen nr. Da wird ein altern schluffen gekauft für drei anhänher brennholz im jahr,der wird dann für 10000€aufgerüstet und restauriert und dann werden irgentwelche bekloppten gründe erfunden damit man bloß die 300€steuern spart. Das is lächerlich.


:prost:
100% Zustimmung! :D
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