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Dach mit alten Asbestzementfaserplatten reinigen?

Was soll gekocht und was soll im Garten angebaut werden? Landfrauen geben sich Tipps und Tricks.
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14 Beiträge • Seite 1 von 1
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Dach mit alten Asbestzementfaserplatten reinigen?

Beitragvon Hauke schidt » So Jul 13, 2008 13:25

Moin,

ich habe auf 2 alte Stallungen noch Asbestzementfaserplatten. Diese sind zum geringen Teil vermoost. Gibt es eine Möglichkeit, diese schonend zu reinigen? Ein Dach hat eine Neigung von 45 Grad (Gebaude 100 qm Grundfläche eineinhalbstöckig) und das andere Dach ist begehbar und hat eine Neigung von c.a. 15 Grad (Gebaude 80 qm Grundfläche, einstöckig).

Ich weiss um die Verordnungen rund um Asbestzemetfaserplatten, möchte sie aber im Moment noch nicht ersetzen.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Komatsu » So Jul 13, 2008 13:43

Werfe Kupfersulfat drauf ....... und das Moos verschwindet. Der Rest wird dann durch Dihydrogenmonooxid beseitigt.
Komatsu
 
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Beitragvon Hauke schidt » So Jul 13, 2008 13:55

Moin IHC,

danke für den Tip. Ich nehme aber nach dem Kupfersulfat dann doch lieber Wasser :D :D :D

Grüsse Hauke
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Beitragvon Schweinchen » So Jul 13, 2008 14:19

also das 15° Dach müsste man doch relativ problemlos abfegen können oder? Wir machen das jährlich bzgl. qm-Weise laub was drauflandet wenn der Wind richtig steht. Was du brauchst sind also nen paar Bretter/Bohlen und nen gescheiten Besen!
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Es grüßt
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Beitragvon Malte » So Jul 13, 2008 20:56

Reinigen (Verwendungsverbot!) geht mittlerweile gar nicht mehr:

http://www.berlin.de/imperia/md/content ... asbest.pdf
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Beitragvon Hauke schidt » So Jul 13, 2008 21:38

Moin Malte,

danke für Deinen Bericht. Ich habe einen in ähnlicher Form.

Ich habe aber in meinen wie auch Deinen Bericht nur folgendes gefunden. (Ich habe es mal aus Deinen Bericht kopiert:)

Der Gesetzgeber hat für Asbest und
Asbestzement nicht nur ein Herstellungs-,
sondern auch ein Verwendungsverbot
erlassen. Unter das
Verwendungsverbot fällt insbesondere
die Bearbeitung von Asbestprodukten
wie z.B. Schleifen, Bohren,
Brechen, Sägen, Fräsen, Flexen
und Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl.


Entweder ich habe zu schnell gelesen und was überlesen oder es gibt keine eindeutige Aussage zum Thema Fegen? Wäre nett, wenn Du nochmal was genaueres dazu sagen könntest.

Danke
Hauke
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Beitragvon Kaninchen » So Jul 13, 2008 21:38

Malte, das ist Blödsinn! Reinigen hat mit Verwendung überhaupt nix zu tun.

Und auch wenn das vom BA Tempelhof kommt :roll: auch behördliche Ratgeber stimmen nicht immer :roll:

So lange Dächer intakt sind, dürfen sie nicht nur bleiben, sondern auch gereinigt werden.

Dabei muß jedoch Rücksicht darauf genommen werden, daß die AZ-Platten nicht beschädigt werden, denn nur durch die Beseitigung der Gebundenheit der Fasern werden letztere frei gesetzt, z.B. durch Brechen.

Wenn du Tips gibst, dann verweise lieber auf die TRGS 519, denn da ist der Umgang mit Asbest genau vorgegeben.
http://www.baua.de/nn_16732/de/Themen-v ... GS-519.pdf

Freisetzende Fasern sind mit Wasser zu binden, ggf. ist das Wasser aufzufangen und als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Grüßle,
Birgit
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Beitragvon Babe » Mo Jul 14, 2008 10:24

Hallo zusammen,

also Asbestzementfaserplatten darf man weder selber mit Hochdruckreiniger saubermachen noch mit irgendwas streichen!
Diese Arbeiten muß ein geschultes Fachpersonal machen ( bei uns bietet das der Maschinenring an!).
Abfegen ist erlaubt, weil man da die Oberfläche nicht beschädigt, bzw. kein Asbest freisetzt!
Wir wollten nähmlich unser Dach auch waschen und neu streichen!
Schöne Grüße
Babe
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Beitragvon Malte » Mo Jul 14, 2008 11:54

Kaninchen hat geschrieben:Malte, das ist Blödsinn! Reinigen hat mit Verwendung überhaupt nix zu tun.

Und auch wenn das vom BA Tempelhof kommt :roll: auch behördliche Ratgeber stimmen nicht immer :roll:


Warum motzt Du mich so an? Ich habe die Richtlinien weder erstellt, noch der Öffentlickeit in der Form zugänglich gemacht.

Hast Du Dir Deinen eigenen Link mal genau durchgelesen??

4 Verwendungsverbote
(1) Folgende asbesthaltige Gefahrstoffe dürfen nach Anhang IV Nr. 1 GefStoffV nicht
verwendet werden:
1. Asbest,
2. Zubereitungen und Erzeugnisse, die einen Massengehalt von mehr als 0,1 %
Asbest enthalten.
Dies gilt z.B. auch für wieder aufbereitetes asbesthaltiges Strahlmittel. Die
Verwendungsverbote gelten auch für den privaten Verbraucher.
(2) Absatz 1 gilt u.a. nicht für
1. Abbrucharbeiten,
2. Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von
- Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern,
- Reinigungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern,
- Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern,
- Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, wie
zum Beispiel Abschleifen, Druckreinigen oder Abbürsten
, es sei denn, es
handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder
berufsgenossenschaftlich anerkannt sind.


Absatz zwei beinhaltet hier eindeutig die Ausnahme von der Ausnahme womit das Reinigen von Asbestplatten verboten ist.

Ich stelle hier nicht völlig unreflektiert gegoogelte Links ein. Ich bin geprüfter Sachkundiger für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von Asbest-Zementprodukten nach Nr. 2.6 Anlage 4 der TRGS 519 mit Bescheid vom.......blablabla.
Und habe mich aus gutem Grund möglichst vor diesen Arbeiten als Verantwortlicher gedrückt und solche Nebenaufträge abgewimmelt.


@ Hauke.
Fegen fällt hier unter Abbürsten. Du musst das Risiko für Dich abwägen, ob Du es trotzdem machst oder nicht. Mit Mundschutz kärchern ist das Einfachste und Schnellste, erwischen lassen eine andere Sache.
Asbeststaub wassergebunden beim Berieseln während des privaten Abbruchs darf wie Regenwasser abgeführt werden. :roll:

@Babe:
Wenn das Dach schon gestrichen (beschichtet) ist, darf man es sanieren und instandhalten. Ist es bisher unbehandelt, darf man fast gar nichts, außer abbrechen oder nicht anfassen.
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Beitragvon Hauke schidt » Mo Jul 14, 2008 20:18

Moin nochmal,

also gibt es denn eine Möglichkeit das ganze zu reinigen, alternativ zu dem Vorschlag von IHC, welcher mit dem Gesetz konform geht?

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Malte » Mo Jul 14, 2008 20:37

es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sind.

Bei der BG mal nachfragen. :klee:
Ich bin nicht up to date, aber Oertzen soll sowas machen.

Asbestzementdächer
Alte Asbestzementdächer werden mit geeigneten Verfahren (z.B. der Fa. von Oertzen, Ammersbek) gereinigt. Die Reinigungsrückstände müssen aufgefangen, gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Beim Reinigen von Asbestzementplatten sind u. a. die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. die UVV der Berufsgenossenschaften, TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten), die Auflagen der örtlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) des Bundesministers für Arbeit
und Sozialordnung zu beachten. Eine Nachbehandlung mit einem zugelassenen Algenund Moosentferner, vernichtet verbleibende Sporen und Keime. Gegebenenfalls mehrfacher Auftrag erforderlich.
Zur Festigung der gereinigten und trockenen Oberflächen wird die gesamte Dachfläche anschließend mit SUPERFLEX V vorgestrichen.
Anschließend wird SUPERFLEX FDF, wie zuvor beschrieben, aufgetragen.
In den waagerechten Überlappungszonen von Platte zu Platte sind die Plattenstöße nach Durchtrocknung des Voranstrichs mit dem flexiblen, 2-komponentigem Material SUPERFLEX D 2 gut deckend abzuspachteln, damit ein Wasserrücklauf im Bereich der Plattenstöße unmöglich wird.
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Beitragvon Hauke schidt » Mo Jul 14, 2008 21:37

Moin,

danke erst mal. Das klingt aber irgentwie nach teuer? :twisted:

Ich werde mich mal an IHC s Idee machen und dann bei Problemen hier weiter fragen.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon Malte » Di Jul 15, 2008 10:55

Viel Glück, aber zur Sicherheit lieber mal nachfragen, ob man DHMO so ohne weiteres in die Kanalisation oder Oberflächenentwässerung einleiten darf.
CuSO4 jedenfalls nicht (Wassergefährdungsklasse 2). Bild Bild

Ich hätte heimlich Hanfsamen auf das bemooste Dach gestreut und das Auflaufen der Pflanzen später behördlich gemeldet. Die Reinigung wird dann staatlicherseits vorgenommen.
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Beitragvon euro » Di Jul 15, 2008 11:49

Malte hat geschrieben:Viel Glück, aber zur Sicherheit lieber mal nachfragen, ob man DHMO so ohne weiteres in die Kanalisation oder Oberflächenentwässerung einleiten darf.


Ich hätte heimlich Hanfsamen auf das bemooste Dach gestreut und das Auflaufen der Pflanzen später behördlich gemeldet. Die Reinigung wird dann staatlicherseits vorgenommen.


Klasse Idee, ansonsten so schlimm dürften Fasern in der Kanalisation kaum sein, nach jedem anständigen Hagel dürfte sich ne Menge davon darin wiederfinden.
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