Aktuelle Zeit: So Mai 12, 2024 12:06
SHierling hat geschrieben:Nur so als Ergänzung: das Ding ist illegal und erfüllt nicht die Mindestbedingungen der Legehennen-VO.
Das ggf zu erwartende Bußgeld ist nicht im Preis enthalten.
Manfred hat geschrieben:SHierling hat geschrieben:Nur so als Ergänzung: das Ding ist illegal und erfüllt nicht die Mindestbedingungen der Legehennen-VO.
Das ggf zu erwartende Bußgeld ist nicht im Preis enthalten.
Nur, wenn du sie dauerhaft drin einsperrst, oder?
In kombination mit einem Auslauf und nur nachts verschlossen sollte es keine Probleme geben?
§ 13 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
(1) Legehennen dürfen in Haltungseinrichtungen nur nach Maßgabe der Anforderungen der Absätze 2 bis 5 gehalten werden, soweit sich aus § 13a oder § 13b nicht etwas anderes ergibt.
(2) Haltungseinrichtungen müssen
1. eine Fläche von mindestens 2,5 Quadratmetern aufweisen, auf der die Legehennen sich ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen bewegen können;
)(...)
4. einem Nest für jede Legehenne, das dieser mindestens während der Legephase uneingeschränkt zur Verfügung steht, jeder Legehenne eine ungestörte Eiablage ermöglicht
Ideal wäre es, wenn man die Federviecher frei laufen lassen könnte - wahrscheinlich laufen sie dann aber geradezu in ihr Verderben.
SHierling hat geschrieben:Nur so als Ergänzung: das Ding ist illegal und erfüllt nicht die Mindestbedingungen der Legehennen-VO.
Das ggf zu erwartende Bußgeld ist nicht im Preis enthalten.