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Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon lando » So Mär 18, 2012 14:04

Hallo liebe Leute,

mal angenommen ich besitze einen Traktor jedoch kein PKW und möchte als Erntehelfer auf anderen Höfen tätig werden.

Darf ich den Traktor mit grüner Nummer nutzen um damit zum Arbeitsplatz, sprich zum nächsten Hof zu fahren auch wenn dieser unter Umständen in 200 Kilometer Entfernung liegt?

Danke
Roland
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon lando » So Mär 18, 2012 14:08

Achja und als Unterkunft würde ich einen Schäfer bzw. Bauwagen mitziehen.
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon xyxy » So Mär 18, 2012 16:49

Manche fahrn mit dem Trecker zum Grillen nach Brüssel, andere zum Papst....
Frag einfach mal die Bause n8
Fifty shades of green
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon lando » Mo Mär 19, 2012 17:10

Ja, gab auch schon Leute die sind mit dem Trecker zum Südpol gefahren sind aber eher nicht zu landwirtschaftlichen Zwecken.

Die Frage ist eben ob es im Fall der Fälle, bei einem Unfall z.B. Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt . Wenn ich den Trecker mit schwarzer Nummer fahren müsste, bräuchte ich ja auch einen anderen Führerschein.
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon amwald 51 » Mo Mär 19, 2012 18:16

servus mitanand
... die einmalige, seltsam weite überführungs-fahrt zum einsatzort für den lof-traktor dürfte versicherungsmäßig nicht so daaas problem sein. ob es allerdings eine versicherung für einen "unfall im schäferwagen" gibt, stelle ich mal ganz offen in frage. :roll: :roll: :regen: :regen:
grüße vom alpenrand
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon JueLue » Mo Mär 19, 2012 18:18

lando hat geschrieben:...

Die Frage ist eben ob es im Fall der Fälle, bei einem Unfall z.B. Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt . Wenn ich den Trecker mit schwarzer Nummer fahren müsste, bräuchte ich ja auch einen anderen Führerschein.


Die erste Aussage ist falsch, da die Versicherung nicht nach grüner oder schwarzer Nummer fragt, also besteht Versicherungsschutz.
Das Problem ist hier Steuerhinterziehung.

Das 2. was angesprochen wurde, kann ein größeres Problem werden: der Führerschein.

Wird die Fahrt nicht als landwirtschaftlich anerkannt, und du hast nicht den dann nötigen Schein (je nach Fahrzeug alter Klasse III, oder alter Klasse II / BCE), ist es nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch fahren ohne Führerschein, und das wird auch ohne Unfall teuer...

Wenn du 200km fährst, dann werden die Grünen schon genau nachforschen, ob deine Angaben plausibel sind. Im Prinzip geht das aber schon, auch Überführungsfahren (zum landw. Betrieb) sind mit grüner Nummer und Klasse T-Schein möglich.

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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon Altmeister » Mo Mär 19, 2012 19:07

Hallo,

Du benötgst ein schwarzes Nummernschild am Trecker. (Den Schäferwagen kannst Du abhaken.)
Du benötigst einen Wohnwagen mit schwarzem Nummernschild.
Einen einfachen Führerschein für PKW mit dem Du einen Anhänger ziehen darfst.

Auf dem Acker der Landwirtschaft welches Privatgelände ist, benötigst Du keinen
Führerschein.

DEIN TRECKER MUSS MI EINEN ÜBERROLLBÜGEL AUSGESTATTET SEIN.

Altmeister
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon JueLue » Mo Mär 19, 2012 23:01

Altmeister hat geschrieben:Hallo,

Du benötgst ein schwarzes Nummernschild am Trecker.


Wenn du wirklich zu einem Hof mit dem Ziel landw. Arbeiten auszuführen fährst nicht
(Den Schäferwagen kannst Du abhaken.)
Du benötigst einen Wohnwagen mit schwarzem Nummernschild.


Der Fragesteller hat doch nie davon gesprochen, mit Anhänger zu fahren

Einen einfachen Führerschein für PKW mit dem Du einen Anhänger ziehen darfst.


Wenn keine landw. Tätigkeit, reicht der PKW-Schein nur, wenn der Schlepper weniger als 3,5t zul. Ges. Gew. hat, sonst C (nur Schlepper) bzw. CE (mit Anhänger)

Auf dem Acker der Landwirtschaft welches Privatgelände ist, benötigst Du keinen
Führerschein.



Ach, wirklich?

DEIN TRECKER MUSS MI EINEN ÜBERROLLBÜGEL AUSGESTATTET SEIN.


Nein, wenn du mit schwarzer Nummer fahren musst (deine Meinung) dann braucht er keinen Umsturzbügel, da keine landw. Tätigkeit.

Allerdings denke ich, so ein Ding ist eh am Schlepper.


JueLue
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon Altmeister » Mi Mär 21, 2012 9:22

Hallo,

bei meinen Ausführungen habe ich die Verknüpfung seiner unterschiedlichen
Nutzungen zusammengefaßt.

Für den Schäferwagen braucht er eine grüne Nummer, bzw. eine selbstgemaltes
Folgekennzeichen. Die belommt er nur wenn er auch nachweisbar Landwirtschaft betreibt.

Folglich benötigt er für den Trecker ein schwarzes Kennzeichen.
Für seine Entfernungsüberbrückuung bis 200 Kilometer darf er den Schäferwagen, mit
einem selbstgemalten Nummerschild nicht ziehen.

Ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen benötigt keinen Überrollbügel.
Er will aber mit seinem Trecker in der Landwirstschaft arbeiten.
Dazu benötigt er laut "BG" wiederum einen Überrollbügel.

Habe ich mich unverständlich genug ausgedrückt?

Altmeister
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon JueLue » Mi Mär 21, 2012 9:32

Altmeister hat geschrieben:...
Habe ich mich unverständlich genug ausgedrückt?

Altmeister


Nein,ich hatte nicht mitbekommen, das der Fragesteller das mit dem Schäferwagen ins Spiel gebracht hat.

1. Man kann sehr wohl 200km fahren mit grünem Schild, wenn man von einem landwirtschaflichen Einsatz zum nächsten fährt. Da gibt es durchaus Betriebe, die solche Entfernungen regelmäßig überbrücken müssen. Das muss man im Zweifel natürlich glaubhaft machen können.

2. Das mit dem Schäferwagen wird wohl wirklich ein Problem, wenn es nicht zu einem Schafhüteeinsatz geht. Obwohl auf der anderen Seite Personentransporte zum Arbeitsplatz mit LOF-Anhängern und grüner Nummer definitiv erlaubt sind. Aber ich denke auch, mit dem Anhänger und den 200km ist die Grenze überschritten.

3. Überrollbügel: da hast du natürlich Recht, aber der Fragesteller hat ja eine landw. Zugmaschine, also eh einen Überrollbügel.

4. Ich glaube die Gefahr ist gering, tatsächlich angezeigt zu werden, aber wenn geht es nicht nur um Steuerhinterziehung (ärgerlich) sondern auch um fahren ohne Führerschein (mehr als nur ärgerlich).

Mein Gefühl: Schäferwagen weglassen, dann gehts mit grüner Nummer.

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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon fendt59 » Mi Mär 21, 2012 16:22

Ist doch ganz einfach,er ist Wanderschäfer,die Herde wird mit LKW umgesetzt und er fährt mit dem
benötigten Handwerkszeug hinterher.Wo ist das Problem ?
Power to the Bauer,mit Fendt
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon amwald 51 » Mi Mär 21, 2012 19:23

servus mitanand
fendt59 hat geschrieben:Ist doch ganz einfach,er ist Wanderschäfer,die Herde wird mit LKW umgesetzt und er fährt mit dem
benötigten Handwerkszeug hinterher.Wo ist das Problem ?

... äähhm, wo sind nur die schafe ??? :roll: :roll:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon Epxylon » Mi Mär 21, 2012 21:03

amwald 51 hat geschrieben:servus mitanand
fendt59 hat geschrieben:Ist doch ganz einfach,er ist Wanderschäfer,die Herde wird mit LKW umgesetzt und er fährt mit dem
benötigten Handwerkszeug hinterher.Wo ist das Problem ?

... äähhm, wo sind nur die schafe ??? :roll: :roll:
grüße vom alpenrand
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon zitteraal » Mi Jun 06, 2012 13:26

Altmeister: Auf dem Acker der Landwirtschaft welches Privatgelände ist, benötigst Du keinen
Führerschein.


Gilt aber nur wenn der Acker nicht für Privatpersonen zugänglich ist.
Sonst verhält es sich wie auf einem Parkplatz von Aldi etc. (der ist meistens auch privat....)

Solange nichts passiert ist es wohl ok - falls aber doch, dann gute Nacht....

MfG
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Re: Definition von LOF Fahrten mit grüner Nummer

Beitragvon robs97 » So Jun 10, 2012 19:29

Also wenn ich das Anfangspost richtig deute, hat er keine Landwirtschaft.
Also bekommt er auch keine grüne Nr. an den angenommenen Traktor.
Er ist "nur" Erntehelfer und will zu seinem Arbeitsplatz.

Ich bekomm auch keine grüne Nr. an den Traktor nur weil ich als Selbstwerber im Wald Bäume schubse :wink: :wink:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
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