Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 13:05
T5060 hat geschrieben:Wäre die Diakonie ein deutscher Kuhstall, dann hätten die schon Haltungsverbot.
T5060 hat geschrieben:Setze doch noch einen drauf: Der deutschen Kuh beim Bauern geht es mittlerweile besser,
als den Insassen in den Siechenhäusern der Wohlfahrtskonzerne.
Wenn sich ne Kuh wund gelegen hat, geht der Bauer in den Knast und der Stall ist zu und bei der Diakonie ist alles erlaubt,
da ist der Mensch gar nichts wert.
§ 108 Wählernötigung
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
Mitglieder: Badener18, Bing [Bot], Cheffe, Google Adsense [Bot], Holzwurm 68, Hubertus1965