Lonar hat geschrieben:Dann möchte ich dir aber auch wiedersprechen denn das sind 210m3
Aber es ist auch nicht normal was da alles schon erzählt wurde und wie verschieden die Bundesländer das handhaben...
Kaufe eine Null.....
Oja, die Bundesländer. Der neueste Dreh ist jetzt, daß man Flächen in einem anderen Bundesland nicht mehr in einem Antrag bearbeiten kann.
Bisher war das möglich, ab 2018 müssen diese Flächen in einem seperaten Antrag beim jeweiligen Bundesland beantragt werden.
Und wenn man auf diese Flächen betriebseigene Gülle fährt, wird das vermutlich als illegaler Gülletourismus geahndet.
Richtig prickelnd für Betriebe im hessisch-westfälischen Grenzgebiet.