da kann ich weiterhelfen, die Norm hatte ich erst in der Hand. Man denkt immer wunder was es damit auf sich hat, aber das ist einfach das Volumen, das sich aus dem Aufbau ergibt. Zitat aus DIN 11741:
"Das maximale Ladevolumen wird ermittelt aus den geometrischen Abmessungen des Laderaumes bei leerem Fahrzeug. Im Bereich des Förderkanals zählt das Volumen innerhalb des Umfangkreises des Förderaggregates nicht zum Ladevolumen. Die obere und rückwärtige Begrenzung des Laderaumes ergibt sich aus den Ebenen, die durch die geradlinige Verbindung der Aufbauabgrenzungen gebildet werden. Sind an dem Fahrzeug Dosierwalzen vorhanden, so gilt als hintere Begrenzung der Ladefläche die Ebene, die durch eine geradlinige Verbindung der Achsenmittelpunkte der einzelnen Dosierwalzen gebildet wird. Die Nutzlast ergibt sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht laut Betriebserlaubnis abzüglich des Leergewichtes des Fahrzeugs."