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eBay

Hier findet man Tipps und Tricks für Computer und Internet.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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eBay

Beitragvon Jungspund » Mi Aug 08, 2012 19:32

Hallo,

es ist Feierabend und man setzt sich mal wieder an den Rechner um eBay auf brauchbare Dinge zu durchstöbern. Dabei gibt es aber immer mal wieder Schwierigkeiten: Ich habe auch einen Artikel (Gebot weit über 1000€) geboten. Nun stelle ich aber gerade fest, dass das Angebot beendet wurde und mein Gebot somit gestrichen. Ich war einziger und somit auch Höchstbietender (ohne MP). Artikel wurde offensichtlich anderweitig verkauft. Was tun? Das Gebot war dem Artikel entsprechend werder zu billig noch zu teuer, aber eben günstig.
Soll man in solchen Fällen, Verkäufer gibt mir keinen Grund an, versuchen friedlich zu eineigen oder gleich rechtlich vorgehen um sich keine Fallstricke zu setzen?

mfg Jungspund
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Re: eBay

Beitragvon Fadinger » Mi Aug 08, 2012 20:22

Hallo!

Wenn der Verkäufer die Auktion begründet vorzeitig beendet, so darf er Das. Und irgend ein Grund wird ihm bestimmt einfallen ...

Gruß F
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Re: eBay

Beitragvon Jungspund » Mi Aug 08, 2012 20:35

Fadinger hat geschrieben:Hallo!

Wenn der Verkäufer die Auktion begründet vorzeitig beendet, so darf er Das. Und irgend ein Grund wird ihm bestimmt einfallen ...

Gruß F

Das ist ja im Grunde die Frage: Ich versteh die eBay Regeln so, dass nur bei Verlust und bei Beschädigung so verfahren werden darft.
Vllt hat ja jemand schon ähnliches erlebt.
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Re: eBay

Beitragvon Fadinger » Mi Aug 08, 2012 20:52

Hallo!
Jungspund hat geschrieben:nur bei Verlust und bei Beschädigung

Eben nicht nur ...
Auch "der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" ist eine Begründung ... :regen:

Gruß F
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Re: eBay

Beitragvon MF-133 » Mi Aug 08, 2012 20:54

Erlebt hab ich sowas auch schon.

Hat er reingeschrieben, dass er die Auktion ggf. vorzeitig abbrechen will? War es eine Mindestpreisauktion?
Wenn beides nicht der Fall ist, ist der Kaufvertrag gültig. Ob man das durchsetzen will, ist ne andere Sache.
Wenn der Verkäufer klug ist, wird der behaupten, die angebotene Ware sei mangelhaft und könne nicht übergeben werden. MFG
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Re: eBay

Beitragvon Jungspund » Mi Aug 08, 2012 21:15

MF-133 hat geschrieben:Erlebt hab ich sowas auch schon.

Hat er reingeschrieben, dass er die Auktion ggf. vorzeitig abbrechen will? War es eine Mindestpreisauktion?
Wenn beides nicht der Fall ist, ist der Kaufvertrag gültig. Ob man das durchsetzen will, ist ne andere Sache.
Wenn der Verkäufer klug ist, wird der behaupten, die angebotene Ware sei mangelhaft und könne nicht übergeben werden. MFG

Mangelhaft nicht der Fall (Besichtigt). Kein Mindestpreis, keine Anmerkung auf vorzeitigen Abbruch.
Was war dann das Ende vom Lied?
Zuletzt geändert von Jungspund am Mi Aug 08, 2012 21:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: eBay

Beitragvon Jungspund » Mi Aug 08, 2012 21:19

Fadinger hat geschrieben:Hallo!
Jungspund hat geschrieben:nur bei Verlust und bei Beschädigung

Eben nicht nur ...
Auch "der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" ist eine Begründung ... :regen:

Gruß F

Das muss eben aber begründet werden, laut AGB, wie ich das gelesen hab. Stellt man ein und bietet jemand kommt ein Vertrag zustande. Von diesem kann man, wie auch außerhalb des Internets, nicht einfach aus Jucks und Dollerei zurücktreten.
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Re: eBay

Beitragvon Fadinger » Mi Aug 08, 2012 21:33

Hallo!
Jungspund hat geschrieben:Stellt man ein und bietet jemand kommt ein Vertrag zustande.

Nein! Der Vertrag wird erst mit Ablauf der Auktion rechtlich bindend. Vorher bieten sich leider für den Verkäufer viele Möglichkeiten, sich zu schrauben. Und wenn´s nur ein (angeblicher) Fehler in der Artikelbeschreibung ist.
Und wie gesagt, es reicht, wenn es sich der Verkäufer vor Ablauf der Auktion anders überlegt ...

Gruß F
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Re: eBay

Beitragvon jungbaur97 » Mi Aug 08, 2012 21:42

Das ist ganz normal bei ebay......... gibste den Grund an Artikel nicht mehr verfügbar fertig :)
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Re: eBay

Beitragvon MF-133 » Mi Aug 08, 2012 22:00

Jaja, die abgebrochenen Auktionen bei Ebay- ein Quell der Freude für die Juristen.

Ich steigere gelegentlich auf gebrauchte Notebooks oder andere Sachen, die ich "nicht unbedingt" haben "muss".

Unternommen hab ich daher nie was, wenn die Auktion vorzeitig beendet wurde. Ich will ja Ware- und keinen Ärger.
Bei nem Auto oder hochpreisigen Gegenstand, den man unbedingt haben will, kann man sich das überlegen.

Wann der Kaufvertrag GENAU geschlossen wird bei Ebay, darüber herrscht bei den Juristen KEINE Einigkeit.
Tendenziell gehen die Gerichte aber davon aus, dass der Kaufvertrag gültig wird, sobald ein (beliebiges!) Gebot abgegeben wird.
Weil der Verkäufer das Recht hat, den Preis festzusetzen, den er haben will (auch verdeckt als Mindestpreis) sind auch Kaufverträge gültig, bei denen das Endgebot ewig unter dem reellen Marktpreis liegt. Der Verkäufer hätte ja nicht "ein Euro" als Mindestgebot wählen müssen.
Kenne einen Fall einer Eichenschrankwand für 20 Öre, die ein Schreiner wenige Jahre vorher für mehrere Tausend Euro gebaut hat. Anwaltliche Beratung: Kaufvertrag gilt. Und mehr noch: verweigert der Verkäufer
die Herausgabe, darf der Käufer ein vergleichbares Produkt selbständig beschaffen und dem Verweigerer-Verkäufer die Rechnung schicken!
"Fehler in der Beschreibung" usw. sind zwar ein Schlupfloch, man muss aber als Verkäufer(!) beweisen können, das die Ware wirklich erheblich anders ist als beschrieben und für den beabsichtigten Einsatzzweck nicht taugt.
Insbesondere ist ein anderweitiger Verkauf kein hinreichender Grund, um als VERKÄUFER aus nem Ebay- Angebot rauszukommen. Das ist, wenn der Bieter auf Erfüllung des Kaufvertrages beharrt, sogar sehr schei....
Kann sein, der RIchter verknackt mich zu Schadensersatz.
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Re: eBay

Beitragvon Jungspund » Mi Aug 08, 2012 22:10

Gibt wohl 2 Meinungen.
@MF-133
Danke für die Ausführung.

Es handelt sich hierbei um eine nützliche Maschine, die ich seit längerem Suche, jedoch gebraucht fast nicht zu finden ist. Neupreis ist fast das doppelte des Gebots.
Ich frag morgen einen vom Fach, zu was hat man denn die Rechtschutzversicherung :-).
Ich melde mich, falls sich doch was anderes ergeben sollte.
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Re: eBay

Beitragvon MF-133 » Mi Aug 08, 2012 22:32

Das ist ein ziemlicher Dschungel und tendenziell verkäuferfeindlich.
Wir hatten in der Vergangenheit kistenweise gut erhaltene Kleinkinderkleidung und "rund ums Kind"-Zeugs. Meine Gemahlin kaufte "immer nur vom Feinsten" und ich war einverstanden. Habe mich daher auch schlau gemacht wegen Käufer-Rechten bei Ebay, weil ich das Zeugs dort als VERKÄUFER loswerden wollte, hätte schon ein paar Hunderter gebracht.
Wir habens weitest gehend gelassen und das Zeug anderweitig verschenkt usw., weil da mords das Ärgerpotiential dahinter ist. Bei ungefähr fünfzig Verkäufen pro Jahr sehen manche Juristen die "Regelmäßigkeit" gegeben und damit ist man juristisch kein "Privatanbieter" mehr und muss Garantie geben (lach).

Viel Erfolg und immer bedenken: Wieviel Ärger ist mir die Sache wert? MFG
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Re: eBay

Beitragvon TomDeeh » Do Aug 09, 2012 7:34

Hi ,

wie schon geschrieben ist das ein Minenfeld.
Wenn dem VK der Artikel gestohlen wurde oder beschädigt worden ist , dann ist er ganz klar raus aus der Sache.
Wenn er allerdings einfach keine Lust mehr hat , oder den Artikel anderweitig verkauft hat , dann kannst Du mal Deinen RA anklingeln , die Chancen stehen da garnicht schlecht.
Gruß Tom
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Re: eBay

Beitragvon Schrat » Do Aug 09, 2012 9:16

Ich habe auch mal auf eine nützliche Maschine geboten und auch den Zuschlag zu einen moderaten Preis erhalten. Aber die Polizei war vor mir da. :lol:

Kann auch ein Grund gewesen sein.
Ich bin Atheist. Gott sei Dank!
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Re: eBay

Beitragvon Fadinger » Do Aug 09, 2012 10:34

Hallo!
Schrat hat geschrieben:Aber die Polizei war vor mir da. :lol:

Sei froh, daß hat Dir den "moderaten Preis" gespart.
Hätten sie die Maschine Dir abgenommen, wäre aus :lol: ein :cry: geworden ...

Gruß F
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