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eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon rostiger-nagel » Mi Jul 24, 2019 20:02

Servus,

Ich bin da Benno

und ich möchte mir einen Eigenbau Schlepper kaufen-

Grund dafür ist die Größe, mit diesem komm ich bei mir auf die Grundstücke Problemlos. Maximale Durchfahrtshöhe 1,9m.. wird mit nem normalem Traktor etwas eng...

nun Zum Fahrzeug,

Motor und Antrieb
Irus u900 - u1200 Benziner Einachsschlepper

Beleuchtung Funktioniert
Zapfwellen antrieb Funktioniert.

Lenkung Rahmen usw. Eigenbau aus den 70-90er so wie er ausschaut.

Auf dem Schlepper ist ein 6KMH Schild drauf. ( ob dem so ist muss ich bis morgen mal Glauben)

so ich habe mal Recherchiert, wenn es der u900 ist läuft er Serie 15,4km/h der u1200 10,6-15,1km/h wie gesagt ob er 6 kmh nur läuft sehe ich morgen.

Sooo nun zum eigentlichem im WWW liest man viel.. habe bei der Polizei angerufen dem das so geschildert.. er sagte wenn er nicht Schneller läuft als 6 kmh ist alles i.o. nur wenn er Schneller läuft sei es natürlich nicht ok..wie Schaut es zum Thema Einachsschlepper da aus? die Typenschilder sind Vorhanden laut Vorbesitzer und alle dran. Zählt das noch dann als Einachsschlepper? der Polizist der Verkehrspolizei wusste darauf keine Antwort....

Wer könnte mir diesbezüglich da weiter helfen?

p.s. Zulassungsstelle verweist zur Polizei
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon countryman » Mi Jul 24, 2019 23:24

Einachsschlepper im lof Einsatz benötigen gem. FZV§§ 3 und 4 keine Zulassung, aber eine Betriebserlaubnis. Wenn du "Eigenbau" schreibst, wurde das Gerät vermutlich so verändert dass diese erloschen ist.

Fahrzeuge mit einer BBH von max. 6 km/h benötigen nichts. Eine "6 km Zlassung" kann es daher nicht geben. Wenn er wirklich langsam genug ist, darf er auf die Straße.

Zu bedenken ist die Haftungsfrage. Es sollte eine Versicherung bestehen die dieses Risiko explizit einschließt (Privat- oder Betriebshaftpflicht mit entsprechendem Einschluss) Normale Privatpolicen schließen Kraftahrzeuge meist nicht ein!
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon Birlbauer » Do Jul 25, 2019 6:23

Wie wäre es mit einem Holder B16, B18 oder B19? Nicht so teuer, aber dafür legal und unter 1,90?
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon countryman » Do Jul 25, 2019 7:11

ackerdiesel hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:
Fahrzeuge mit einer BBH von max. 6 km/h benötigen nichts. Eine "6 km Zlassung" kann es daher nicht geben. Wenn er wirklich langsam genug ist, darf er auf die Straße.

Das ist so nicht mehr richtig. Eine BBH muss nach gewiesen werden. Es reicht nicht aus,dass das Fahrzeug so langsam fährt. Das bedeutet, man benötigt Papiere, aus denen die BBH hervor geht und die wird es zu dem genannten Fahrzeug nicht geben.



Interessant. Wo steht das?
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon Barbicane » Do Jul 25, 2019 17:06

ackerdiesel hat geschrieben:Früher fuhr man zum TÜV und der sperrte das Getriebe so, dass man nur noch 6km/h fahren könnte und hat dies bescheinigt und fertig. Seit 2003 (glaube ich) gelten aber andere Regeln. Fahrzeuge die schon gedrosselt sind dürfen wegen Bestandsschutz weiter betreiben werden. Gedrosselt werden keine Fahrzeuge mehr (kannst du beim TÜV/ DEKRA erfragen). Neue Fahrzeuge benötigen eine ABE in der die BBH auf 6km/h eingetragen ist. So wurde mir dass von der Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt.
Gruß Klaus


Ich schätze damit ist FeV Paragraph 4 (1) Nr3 gemeint.
Damit soll verhindert werden das Saufnasen ohne Führerschein einen auf 6km/h gedrosselten Pkw fahren dürfen, das kam wohl zu oft vor.
Das bedeutet aber nicht dass Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr auf 6km/h gedrosselt werden können, das geht immer noch.

Bis 6km/h braucht man wie oben geschrieben keine BE, das Fahrzeug muss aber trotzdem der StVZO entsprechen.
Die Polizei bzw. Zulassungsstelle darf (und wird wohl) bei einer Kontrolle ein Gutachten verlangen das aussagt dass das auch so ist.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon countryman » Fr Jul 26, 2019 10:50

Die ganze ungeregelte Situation bis 6 km/h besteht fort. (Außer in der Führerscheinfrage, danke für den Hinweis Barbicane.)
Bescheinigungen über Vmax 6 km/h werden von den Prüforganisationen nicht mehr ausgestellt, vermutlich wegen Missbrauchs.
Man darf sich auf die 6 km/h Regelung berufen, müsste aber im Zweifel in Kauf nehmen dass die Einhaltung bezweifelt wird, mit der Folge Stilllegung und Anordnung von Gutachten.
6 km/h ist echt verdammt langsam. Da überholen einen die Kinderwagen.
Ist also nur theoretisch eine Option das Ganze.
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon take_it_1999 » Fr Jul 26, 2019 13:56

Hallo,

ja countryman ist im Recht, wenn die Kiste wirklich unter 6 km/h und Eigenbau ist dann kannst einfach fahren. Die Prüforganisationen machen keine 6 km/h Test mehr, das wahrscheinlich ihre Befugnis dafür nicht gegeben ist, denn rechtlich sind Fahrzeuge unter 6km/h von der Zulassung ausgenommen.

Es gibt noch ein Zweites Problem: Das Fahrzeug muss wirklich Eigenbau sein, denn eine Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr wirklich (ich glaube die kann nur ruhen). Also nen alten Golf kaufen und die Gänge sperren geht nicht, da du auf der Landstraße suggerierst Du wärst ein schnelleres Fahrzeug.

Aber guck mal ob du nicht was anderes bekommst, was ehrer passt. (kleiner Weinbergschlepper, regulärer Einachsschlepper (z.B. von der BW),....
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Re: eigenbau "Traktor" 6km/h Zulassung

Beitragvon Birlbauer » Fr Jul 26, 2019 14:13

Was willst Du mit dem guten Stück machen? Sind Anbaugeräte dabei? Wie ist die Aushebung gelöst (falls Du nicht nur Hänger fahren möchtest)?
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