Aktuelle Zeit: Mi Feb 18, 2026 10:22
Moderator: Falke
Eicherfahrer hat geschrieben:Ich habe die Suchfunktion traktiert aber bin nicht so recht zufrieden mit dem Ergebnis. Ich möchte einen leichten Einachshänger ( nur um den Hecklader zu transportieren ) hinter meinen Zweiachshänger mitführen. Ich glaube das ist verboten, oder?
Beste Grüße
vom Eicherfahrer
Fadinger hat geschrieben:Hallo!
Das Ziehen eines Hängers an der AHK der Winde ist bei uns auf öffentlichen Straßen gar nicht zulässig. Ich denke, es ist in D wohl nicht viel anders sein ...
Sind übrigens auch die ganzen Konstrukte mit Kugelkopf für PKW-Anhänger "Graubereich".
Gruß F
Badener hat geschrieben:Hallo,
häng den Einachser an den Schlepper und den Zweiacher hintendran (Drehschemel?) dann ist es erlaubt, weil wie mein Vorredner schon richtig bemerkt hat, der (Drehschemel-) Hänger keine Stützlast hat.
Hast du noch eine Dreipunktwinde dran wird es Kritisch mit zwei Anhänger. Da Darfst du dann nur zwei Drehschemelanhänger mit zusammen max 8t. ZZG dranhängen.
Gruß
bachi hat geschrieben:... In D ist es nicht erlaubt zwei Drehschemelanhänger hintereinander auf öffentlichen Straßen zu bewegen. ...
LKW-Stefan hat geschrieben:jedesmal diese Märchengeschichten....![]()
1. es gibt keine Vorschrift die es verbietet mit 2 Drehschemelanhängern hintereinander zu fahren.
Warum denn auch ???
2. es ist durchaus erlaubt einen Drehschemelanhänger hinter das Zugfahrzeug zu hängen und am Drehschemelanhänger
einen 1-achser oder Tandem zu fahren. Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!
Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!
Holzteufele hat geschrieben:LKW-Stefan hat geschrieben:jedesmal diese Märchengeschichten....![]()
1. es gibt keine Vorschrift die es verbietet mit 2 Drehschemelanhängern hintereinander zu fahren.
Warum denn auch ???
2. es ist durchaus erlaubt einen Drehschemelanhänger hinter das Zugfahrzeug zu hängen und am Drehschemelanhänger
einen 1-achser oder Tandem zu fahren. Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!
Du solltest fairerweise dazusagen daß der MM KDU ein Tandemachser ist... oder?
Mitglieder: 2250 A, Alter Bauer, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], madeingermany