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Einachshänger hinter zweiachshänger!

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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17 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Eicherfahrer » Do Okt 20, 2011 6:40

Ich habe die Suchfunktion traktiert aber bin nicht so recht zufrieden mit dem Ergebnis. Ich möchte einen leichten Einachshänger ( nur um den Hecklader zu transportieren ) hinter meinen Zweiachshänger mitführen. Ich glaube das ist verboten, oder?

Beste Grüße
vom Eicherfahrer
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Okt 20, 2011 6:46

Richtig, versteh gar nicht das du das im LT nicht gefunden hast, Einachser-> Stützlast,Anhängekupplung am Anhänger hinten-> keine Stützlast zulässig,(Ob technisch möglich lass ich mal dahingestellt- Anhänger wie ein PKW Anhänger mit nur 50-100kg Stützlast.. du verstehst..)
Aber rechtlich(in D) so nicht zulässig..(So das was ich ausm LT erlesen hab)
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Badener » Do Okt 20, 2011 6:58

Eicherfahrer hat geschrieben:Ich habe die Suchfunktion traktiert aber bin nicht so recht zufrieden mit dem Ergebnis. Ich möchte einen leichten Einachshänger ( nur um den Hecklader zu transportieren ) hinter meinen Zweiachshänger mitführen. Ich glaube das ist verboten, oder?

Beste Grüße
vom Eicherfahrer


Hallo,

häng den Einachser an den Schlepper und den Zweiacher hintendran (Drehschemel?) dann ist es erlaubt, weil wie mein Vorredner schon richtig bemerkt hat, der (Drehschemel-) Hänger keine Stützlast hat.

Hast du noch eine Dreipunktwinde dran wird es Kritisch mit zwei Anhänger. Da Darfst du dann nur zwei Drehschemelanhänger mit zusammen max 8t. ZZG dranhängen.

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Fadinger » Do Okt 20, 2011 7:21

Hallo!

Das Ziehen eines Hängers an der AHK der Winde ist bei uns auf öffentlichen Straßen gar nicht zulässig. Ich denke, es ist in D wohl nicht viel anders sein ...
Sind übrigens auch die ganzen Konstrukte mit Kugelkopf für PKW-Anhänger "Graubereich".

Gruß F
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Badener » Do Okt 20, 2011 8:39

Fadinger hat geschrieben:Hallo!

Das Ziehen eines Hängers an der AHK der Winde ist bei uns auf öffentlichen Straßen gar nicht zulässig. Ich denke, es ist in D wohl nicht viel anders sein ...
Sind übrigens auch die ganzen Konstrukte mit Kugelkopf für PKW-Anhänger "Graubereich".

Gruß F


Hallo,

kommt m.W. ganz auf den Windentyp draufan.
Es gibt schon Hersteller (Ritter) die Geprüfte und zugelassene Anhängevorrichtungen anbieten.

Gruß
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon bachi » Do Okt 20, 2011 9:42

Badener hat geschrieben:Hallo,

häng den Einachser an den Schlepper und den Zweiacher hintendran (Drehschemel?) dann ist es erlaubt, weil wie mein Vorredner schon richtig bemerkt hat, der (Drehschemel-) Hänger keine Stützlast hat.

Hast du noch eine Dreipunktwinde dran wird es Kritisch mit zwei Anhänger. Da Darfst du dann nur zwei Drehschemelanhänger mit zusammen max 8t. ZZG dranhängen.

Gruß


Hi,

muss dir da leider wiedersprechen. In D ist es nicht erlaubt zwei Drehschemelanhänger hintereinander auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Meines Wissens ist es auch nicht erlaubt hinter einer Seilwinde egal mit geprüfter Kupplung oder ohne geprüfter Kupplung einen Anhänger zu ziehen!

Zur Sicherheit frage ich heute Abend noch schnell meinen Bruder, der arbeitet als Ingenieur beim TÜV und sollte des Wissen! :D


gruß bachi
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Christian_S » Do Okt 20, 2011 10:07

Auch in D dürfen 2 Anhänger hinter Zugmaschinen mitgeführt werden.

StVZO § 32a Mitführen von Anhängern
Hinter Kraftfahrzeugen darf nur ein Anhänger, jedoch nicht zur Personenbeförderung (Omnibusanhänger), mitgeführt werden. Es dürfen jedoch hinter Zugmaschinen 2 Anhänger mitgeführt werden, wenn die für Züge mit einem Anhänger zulässige Länge nicht überschritten wird. Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden. Hinter Kraftomnibussen darf nur ein lediglich für die Gepäckbeförderung bestimmter Anhänger mitgeführt werden.

Allerdings kenne ich keinen Anhänger mit eingetragener zulässiger Stützlast an der AHK. Also muss der Zweiachser (ohne Stützlast) immer am Einachser hängen.


Gruß
Christian
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Badener » Do Okt 20, 2011 10:57

:D

Dann hatte ich wohl bisher glück, das mich keiner bisher getadelt hat, und das nichts passiert ist. :regen:

Aber wo steht das mit den beiden Drehschemelanhänger?

Gruß
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon unimogthorsten » Do Okt 20, 2011 12:26

[quote="bachi"][quote="Badener"]
Hallo,

häng den Einachser an den Schlepper und den Zweiacher hintendran (Drehschemel?) dann ist es erlaubt, weil wie mein Vorredner schon richtig bemerkt hat, der (Drehschemel-) Hänger keine Stützlast hat.

Hast du noch eine Dreipunktwinde dran wird es Kritisch mit zwei Anhänger. Da Darfst du dann nur zwei Drehschemelanhänger mit zusammen max 8t. ZZG dranhängen.

Gruß[/quote]

Hi,

muss dir da leider wiedersprechen. In D ist es nicht erlaubt zwei Drehschemelanhänger hintereinander auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Meines Wissens ist es auch nicht erlaubt hinter einer Seilwinde egal mit geprüfter Kupplung oder ohne geprüfter Kupplung einen Anhänger zu ziehen!

Zur Sicherheit frage ich heute Abend noch schnell meinen Bruder, der arbeitet als Ingenieur beim TÜV und sollte des Wissen! :D


gruß bachi[/quote]

seit wann ist das nicht mehr erlaubt mit 2 Drehschemelanhängern auf öffentl. Straßen in D zu fahren? Das wär mir gänzlich neu!
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Robiwahn » Do Okt 20, 2011 12:56

bachi hat geschrieben:... In D ist es nicht erlaubt zwei Drehschemelanhänger hintereinander auf öffentlichen Straßen zu bewegen. ...


Tachchen,

kann ich kaum glauben, da dann ja der Osten Dtl. komplett aus Bußgeldern finanziert werden könnte, da hier jeder Bauer und jede Ex-LPG mit den alten DDR-HW60/HW80 im Doppelpack rumfährt.

Grüße, Robi
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Unimog 411 » Do Okt 20, 2011 18:42

Da schliesse ich mich meinen vier Vorschreiber an.
Wo steht es geschrieben, dass es in der BRD
- zwei Drehschemmel-Anhänger
- Einachs-Anhänger hinter Drehschemmel-Anhänger
verboten sind????

"Christian_S " hat ja schon den richtigen §§ aus der StVZO zitiert.

Für das Mitführen von Anhängern hinter Anbaugeräten gibts ein "Merkblatt Anbaugeräte" von BMVBW auch Verkehrsblatt genannt -einfach mal nach google. Bei bestimmten Voraussetzungen ist es auch zulässig.

Gruss
Lutz
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon LKW-Stefan » Do Okt 20, 2011 20:20

jedesmal diese Märchengeschichten.... :roll:

1. es gibt keine Vorschrift die es verbietet mit 2 Drehschemelanhängern hintereinander zu fahren.
Warum denn auch ???

2. es ist durchaus erlaubt einen Drehschemelanhänger hinter das Zugfahrzeug zu hängen und am Drehschemelanhänger
einen 1-achser oder Tandem zu fahren. Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Holzteufele » Do Okt 20, 2011 22:01

LKW-Stefan hat geschrieben:jedesmal diese Märchengeschichten.... :roll:

1. es gibt keine Vorschrift die es verbietet mit 2 Drehschemelanhängern hintereinander zu fahren.
Warum denn auch ???

2. es ist durchaus erlaubt einen Drehschemelanhänger hinter das Zugfahrzeug zu hängen und am Drehschemelanhänger
einen 1-achser oder Tandem zu fahren. Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!


Du solltest fairerweise dazusagen daß der MM KDU ein Tandemachser ist... oder?
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon Djup-i-sverige » Do Okt 20, 2011 22:16

Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!


Hat der Anhänger das aber nicht, dann wirds schwierig.... :wink: Weils ja nicht nur das Anhängemaul ist, was Stützlast aushalten muss, sondern auch entsprechend am Rahmen abgestützt sein muss...
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Re: Einachshänger hinter zweiachshänger!

Beitragvon LKW-Stefan » Fr Okt 21, 2011 5:32

Holzteufele hat geschrieben:
LKW-Stefan hat geschrieben:jedesmal diese Märchengeschichten.... :roll:

1. es gibt keine Vorschrift die es verbietet mit 2 Drehschemelanhängern hintereinander zu fahren.
Warum denn auch ???

2. es ist durchaus erlaubt einen Drehschemelanhänger hinter das Zugfahrzeug zu hängen und am Drehschemelanhänger
einen 1-achser oder Tandem zu fahren. Und zwar genau dann wenn der Drehschemelanhänger eine Anhängerkupplung
mit eingetragener Stützlast hat. Und das gibts. Mein Müller Mitteltal KDU hat im Fzg Schein die hintere Anhängerkupplung
mit 700kg Stützlast eingetragen!


Du solltest fairerweise dazusagen daß der MM KDU ein Tandemachser ist... oder?


NEIN! ein 2-achs Drehschemelanhänger!
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