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Einwendungen gegen Baugenehmigung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Mi Sep 01, 2010 17:55

oder warum sind es gerade die landw. oder ehemaligen Landwirtsbetrieb,
die gegen die Baugenehmigungen ihrer Nachbarn Einwendungen erheben.

Frage von Gockel
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Cairon » Mi Sep 01, 2010 17:58

Leider verstehe ich Deine Frage jetzt nicht ganz, wenn Du ordentlich Aussagen möchtest dann solltest Du schon etwas ausführlicher berichten.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
Der Vater reitet immer schneller,
Erreicht den Hof mit Müh und Not,
Der Knabe lebt, das Pferd ist tot.
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Mi Sep 01, 2010 18:33

Hallo Cairon

Betriebe, die die Möglichkeit haben, ihren Betrieb zu vergrößern, weil der Junior
in den Betrieb einsteigen will, beantragen eine Erweiterung der Schweinemast, der
Hähnchenmast oder eine Neuinvestition in eine Biogasanlage und geben den Kartoffelanbau
auf. Die erforderlichen Gutachten zum Regenwassereintrag, zum Geruch, zum Lärm zu den
sonstigen Emmissionen werden alle erfüllt. Der Antrag ist vom Kreis genehmigungsfähig, aber
der Nachbar erhebt trotz Erfüllung aller Auflagen denoch Einspruch und verlängert dadurch den
Baubeginn bis das Gericht entscheidet. Wenn der Nachbar den Prozess verliert muss er den
entsandenen Nutzungsaussfall bezahlen.
Nicht zu begreifen

Gruß Gockel
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Cairon » Mi Sep 01, 2010 19:45

Jetzt verstehe ich was Du möchtest, aber bei den ersten 2 Sätzen die Du zur Eröffnung geschrieben hast hätte das schon an Hellseherei gegrenzt. Deine Nachbar verzögert Dir also den Baubeginn und deshalb bist Du an gefressen.
Bist Du Deinem Nachbarn mal auf die Füße gestiegen, hast Du ihn vor vollendete Tatsachen gestellt, verfolgt er eigene Interessen oder ist er nur neidisch?

So, läuft halt ein Bauverfahren ab und da wird für Dich keine Ausnahme gemacht und wenn Dein Nachbar bauen würde und es würde Dir nicht passen würdest Du Dich genau so verhalten.
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Mi Sep 01, 2010 22:10

Hallo Leute

Etliche meiner Berufskollegen haben das Porbrem, in unserem landkreis
eine Baugenehmigung zu bekommen, obwohl alle Auflagen erfülltt sind.
Die Frage bleibt warum legen die derehten Nachberrn Einspruch ein .

Gruß Gockel
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Cairon » Do Sep 02, 2010 10:43

Aus welcher Gegend stammst Du denn? Die Anlieger verteidigen ihre Eigentumsrechte. Auch wenn es manchmal nervig ist, so haben sie das recht dazu. Wenn man eine Autobahn an Deinem Hof entlang bauen wollte würdest Du Dich auch wehren, oder? Oftmals sind es zugegebenermaßen diffuse Ängste die die Leute auf die Barrikaden treiben, allerdings kommt es auch vor dass sich die Landwirte selber fragen müssen, ob sie ihre Nachbarn vorher in die Planung mit einbezogen haben und wie sie in der Vergangenheit mit den Nachbarn umgegangen sind. Und wenn die Sache vor Gericht geklärt werden muss, dann wird sie da geklärt werden müssen. Du hast doch selber geschrieben, dass Dein Nachbar für den Fall dass er den Prozess verliert Schadensersatz leisten muss. Also wird er sich schon Chancen ausrechnen, warum sollte er sonst so ein Risiko eingehen. Hast Du mal mit Deinem Nachbarn gesprochen welche Befürchtungen er hat?
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon amwald 51 » Do Sep 02, 2010 14:55

servus mitanand
Cairon hat geschrieben:... Hast Du mal mit Deinem Nachbarn gesprochen welche Befürchtungen er hat?

... oder wo ihn der finanzielle schuh drückt ?? :?: :?: :evil: :evil:
grüße vom alpenrand
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Meini » Do Sep 02, 2010 17:24

Gockel hat geschrieben:Hallo Cairon

Betriebe, die die Möglichkeit haben, ihren Betrieb zu vergrößern, weil der Junior
in den Betrieb einsteigen will, beantragen eine Erweiterung der Schweinemast, der
Hähnchenmast oder eine Neuinvestition in eine Biogasanlage und geben den Kartoffelanbau
auf. Die erforderlichen Gutachten zum Regenwassereintrag, zum Geruch, zum Lärm zu den
sonstigen Emmissionen werden alle erfüllt. Der Antrag ist vom Kreis genehmigungsfähig, aber
der Nachbar erhebt trotz Erfüllung aller Auflagen denoch Einspruch und verlängert dadurch den
Baubeginn bis das Gericht entscheidet. Wenn der Nachbar den Prozess verliert muss er den
entsandenen Nutzungsaussfall bezahlen.
Nicht zu begreifen

Gruß Gockel


Kann er nur wenn er eine einstweilige Verfügung beantragt hat und dieser stadtgegeben wurde, sollte er das getan haben :mrgreen: wirds teuer für ihn. Oder hast du bereits eine Baugenehmigung? Habe grade den selben Fall, Nachbar und Verpächter (eine Person), klagt bei mir gegen die Kreisverwaltung wenn er gewinnt, äußerst unwahrscheinlich, verklage ich den Kreis auf Schadenersatz.

Wir sind bereits angefangen, wenn du darauf warten willst kommste nie zum Bauen :roll:
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Meini » Do Sep 02, 2010 17:26

Also Frage 1: hast du bereits die Genehmigung?

2: Besteht ein Baustopp, verhängt vom Verwaltungsgericht?
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Do Sep 02, 2010 17:45

Diese Einwendungen gegen Baugenehmigungen sind obligatorisch bei jeder
Baugenehmigung zum Schweinemaststall, zum Hähnchenstall und zur Biogasanlage.
Alle anderen Genehmigungen gehen ohne Probleme durch. Das ist so, flächendeckend
von der Küste bis hinter Kassel Dortmund Aachen.
Wenn alle Emissionen durch entsprechende teure Gutachten und teure Auflagen erfüllt werden,
was treibt dann noch Nachbarn dazu, Einspruch einzulegen?
Ist der Bauantrag genehmigungsfähig muss der Landkreis ihn auch genehmigen.
Privileg bauen im Außenbereich. Der Einspruch kann nur den Baubeginn verzögern,
verhindern kann er ihn nicht. Also warum dann einen Einspruch einlegen.?
Frage von Gockel
Zuletzt geändert von Gockel am Do Sep 02, 2010 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Gockel

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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Do Sep 02, 2010 17:49

Der Landkreis versucht eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Gelingt es nicht, verfügt er die Genehmigung, dann muss der
Nachbar klagen, und dann kann es für ihn teuer werden.

Gruß Gockel
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Meini » Do Sep 02, 2010 18:40

Zu Gockel weil er nen Knall hat oder Neider,also auch knall :roll: . Die schlimmsten Feinde der Elche waren früher....

Einspruchsfrist endet auch bei nicht Bimschpflichtigen, spätestens nach einem Jahr bzw. wenn das Bauamt die Klagewilligen zeitgleich mit dem Antragsteller anschreibt bereits nach einem Monat. Mit der Baugenehmigung hast du Rechtssicherheit als Bau und sag lecko.
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Gockel » Do Sep 02, 2010 18:53

Zu Gockel weil er nen Knall hat oder Neider,

Ja Neid. Ehemalige Landwirte sind es oft, die Einspruch einlegen.
Da kann man sich Neid und Missgunst gut vorstellen.
Warum baut er denn, ich tu es ja auch nicht, das währe ein Grund.

Gruß Gockel
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon schede » Do Sep 02, 2010 19:07

Ich versteh die ganze Sache nicht!
Wenn ihr die Genehmigung habt, verklagt euer Nachbar den Landkreis.
Wenn die Klage dort eingegangen ist, verhängt der Landkreis einen Baustopp und ihr beantragt mithilfe eures Anwaltes die sofortige Vollziehung. Danach werdet ihr dann in der Regel nach 2-3 Wochen weiterbauen dürfen und das wirkliche Verfahren beginnt erst Monate später und wenn ihr es dann verliert verklagt ihr den Kreis oder wenn ihr schon fertig seid nehmt die Anlage oder Stall in betrieb :wink:
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Re: Einwendungen gegen Baugenehmigung

Beitragvon Meini » Do Sep 02, 2010 19:29

schede hat geschrieben:Ich versteh die ganze Sache nicht!
Wenn ihr die Genehmigung habt, verklagt euer Nachbar den Landkreis.
Wenn die Klage dort eingegangen ist, verhängt der Landkreis einen Baustopp und ihr beantragt mithilfe eures Anwaltes die sofortige Vollziehung. Danach werdet ihr dann in der Regel nach 2-3 Wochen weiterbauen dürfen und das wirkliche Verfahren beginnt erst Monate später und wenn ihr es dann verliert verklagt ihr den Kreis oder wenn ihr schon fertig seid nehmt die Anlage oder Stall in betrieb :wink:


Ein Baustopp wird NUR verhängt wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen und auch nur dann wenn dieses Beantragt wurde durch den Kläger.
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