oder warum sind es gerade die landw. oder ehemaligen Landwirtsbetrieb,
die gegen die Baugenehmigungen ihrer Nachbarn Einwendungen erheben.
Frage von Gockel
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 0:37
Cairon hat geschrieben:... Hast Du mal mit Deinem Nachbarn gesprochen welche Befürchtungen er hat?
Gockel hat geschrieben:Hallo Cairon
Betriebe, die die Möglichkeit haben, ihren Betrieb zu vergrößern, weil der Junior
in den Betrieb einsteigen will, beantragen eine Erweiterung der Schweinemast, der
Hähnchenmast oder eine Neuinvestition in eine Biogasanlage und geben den Kartoffelanbau
auf. Die erforderlichen Gutachten zum Regenwassereintrag, zum Geruch, zum Lärm zu den
sonstigen Emmissionen werden alle erfüllt. Der Antrag ist vom Kreis genehmigungsfähig, aber
der Nachbar erhebt trotz Erfüllung aller Auflagen denoch Einspruch und verlängert dadurch den
Baubeginn bis das Gericht entscheidet. Wenn der Nachbar den Prozess verliert muss er den
entsandenen Nutzungsaussfall bezahlen.
Nicht zu begreifen
Gruß Gockel
schede hat geschrieben:Ich versteh die ganze Sache nicht!
Wenn ihr die Genehmigung habt, verklagt euer Nachbar den Landkreis.
Wenn die Klage dort eingegangen ist, verhängt der Landkreis einen Baustopp und ihr beantragt mithilfe eures Anwaltes die sofortige Vollziehung. Danach werdet ihr dann in der Regel nach 2-3 Wochen weiterbauen dürfen und das wirkliche Verfahren beginnt erst Monate später und wenn ihr es dann verliert verklagt ihr den Kreis oder wenn ihr schon fertig seid nehmt die Anlage oder Stall in betrieb
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