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Ekektrik fragen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon holzjackl » Mo Okt 01, 2018 18:42

Servus,

lass mal gut sein.....
ich bin zwar sonst kein Spielverderber, aber umsonst lernt man nicht 3,5 Jahre. Strom macht schwarz und hässlich, und schau mal nach ob deine Brandversicherung noch up ro date ist.

MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon allgaier81 » Mo Okt 01, 2018 18:43

Moin,

nein. Das würde ich so nicht machen.

Erstmal musst du den Querschnitt ermitteln. Dafür einfach Spannung abschalten und den Durchmesser einer Ader messen. Wenn es eine 5-adrige Zuleitung ist, dann denke ich ist es mindest 2,5mm² (1,78mm Durchmesser).

Dann musst du die Selektivität beachten. Also nicht an einer 16A Sicherung noch eine mit 32A abgesicherte 32A Steckdose anbauen.
Prüfe also, was für ein Sicherungsautomat oder Schmelzsicherung an der ersten Unterverteilung für deine Zuleitung eingebaut ist.

Wenn du den Querschnitt, Absicherung und Leitungslänge mitteilst kann man dir ungefähr sagen was du da ran hängen kannst.

Nur mit einer Abzweigdose wirst du nicht hinkommen denn du musst ja für die verschiedenen Verbraucher (Licht, 16A CEE und 32A CEE) Sicherungen einbauen.
Gruß, allgaier
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon Redriver » Mo Okt 01, 2018 19:25

Hallo,
und Personenschutz nicht vergessen. Also sicherstellen das im System ein FI verbaut ist .
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon wastl90 » Mo Okt 01, 2018 20:31

Puh... Dann kannst du auch gleich deine Brandversicherung kündigen, die freut sich bei solche solchen Experimente
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon H1asl » Di Okt 02, 2018 6:49

Als gelernter Elektriker...:

Lass es eine Fachkraft machen!
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon Pegasus_o » Di Okt 02, 2018 9:47

Der Punkt ist: Obwohl Deine Projekte sehr einfach sind und man mit Sicherheit keine 3,5 Jahre Ausbildung braucht um diese umzusetzen, zeigen Deine Fragen, daß Du gar keinen Plan davon hast. Das ist dann gefährlich, denn Du wirst Fehler machen, die manch einer, der Dir einen Tip geben könnte, gar nicht in Erwägung zieht.

Hast Du nicht einen Kumpel, der Ahnung hat und beim ersten mal mithelfen könnte? Wenn man ein paar Grundlagen hat, kann man natürlich auch als Amateur ne Lampe anschließen oder sowas...

Gruß
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Di Okt 02, 2018 10:29

Du wirst doch bestimmt irgend einen Elektriker kennen der dir das für nen Zehner die Stunde und ne Kiste Bier nach Feierabend mal eben fertig macht, oder? Handlangern kannst Du dabei ja auch und so vielleicht lernen, dass nächste mal alles selbst zu machen.
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon Falke » Di Okt 02, 2018 11:32

Jemand, der in einer Frage zur Elektrik (nicht "Ekektrik frage", bitte Themenzitel ändern! :x ) von "sehr dünn" und "viel zu weit" schreibt, hat eigentlich keine genaue Antwort verdient.
Elektrotechnik ist eine exakte Wissenschaft.

Wie ist denn das "5pol. Kabel", das du durchschneiden willst, abgesichert?
Und dann die Frage, ob eine 32A- und eine 16A-Dose zusammen an dieses Kabel angeschlossen werden können ... :|
Überleg' mal selber:
Wenn das Kabel mit 32 A abgesichert ist, und du steckst an die 16A Dose ein Gerät mit z.B. tw. Windungsschluß oder mit einem Phasenfehler an, dann fließt höchstwsch. ein Strom größer als 16A
durch die Zuleitung, die vielleicht auch nur 1,5 mm² Querschnitt hat -> die 32A Sicherung löst eventuell noch nicht aus, Kabel und Gerät können aber abbrennen ...

Wenn das Kabel mit 16A abgesichert ist, und du steckst an die 32 A Dose ein Gerät an, das überwiegend oder auch nur zeitweise*) mehr als 16 A aufnimmt (sonst hätte es ja einen 16A-Stecker
'dran - und keinen 32A Stecker), dann wird die 16A Sicherung immer wieder fallen ...

Wenn dann noch an den beiden Dosen Geräte angesteckt sind - wie willst du garantieren, dass die doch nicht 'mal beide gleichzeitig eingeschaltet sind?

*) mit zeitweise ist nicht der Anlaufstrom gemeint. Obiges ist sehr vereinfacht dargestellt. Damit der TE es eventuell einsieht ...

A.
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon Westi » Di Okt 02, 2018 11:47

Ich befürchte, dass der TE nicht mal weiß was 16A und 32A bedeuten.

Ein gutgemeinter Rat: lass die Finger davon.
Und lass auch mal jemanden Deinen „Lichtstrom“ überprüfen. Denn ich kann mir gut vorstellen, dass Di von Absicherung, Selektivität und sonstigen Sicherheitseinrichtungen null Ahnung hast und nur durch viel Glück noch nichts passiert ist.

Es gibt noch Handwerksberufe bei denen die Meisterpflicht nicht abgeschafft wurde. Und der Bereich Elektro gehört zum Glück dazu.
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon µelektron » Mi Okt 03, 2018 10:32

Ja, klein schwarz und hässlich trifft es gut.

Nein, man braucht nicht für jede Dose ne eigene Sicherung, es ist aber bei größeren Verbrauchern, die ja üblicherweise an Drehstrom hängen sinnvoll. Das wird Dir aber n Elektriker schon erklären.
Nur weil die Dosen für n paar Euronen im Baumarkt in der Krabbelkiste liegen sollte nicht jeder daran herumschrauben.

Hab von Elektrik schon Ahnung, lasse aber dennoch bei meinen Bauwerken stets von nem Elektriker nochmal durch schauen, der hat auch entsprechende Messgerätschaften zum Prüfen.
Sowieso sollte man alle paar Jahre mal den Schaltschrank usw. mal prüfen lassen, die Klemmen können mit der Zeit locker werden, dann kann das ne Branntquelle werden. Geht schnell und relativ problemlos die Klemmen nachziehen, gut investierte € 40,- die Stunde.
Hatte mal n Sicherungskasten mit verschmortem Sicherungsautomat ... nicht gut.
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Ekektrik fragen

Beitragvon langer711 » Sa Okt 06, 2018 12:45

die Eingangsfrage will ich mal in ein Deutsch übersetzen, was hier jeder versteht.

"Ich hab einen Schlepper mit 3 Punkt und will ne Kreiselegge kaufen. Kann ich die anhängen?"

Gegenfrage: Welcher Schlepper ist es, welche Kategorie an der Dreipunkt, welche Kreiselegge???

Worauf ich hinaus will:
Die Angaben sind derart mangelhaft, das man keine Antwort drauf geben kann.
Offensichtlich ist es Dir überhaupt nicht bewusst, was alles beachtet werden muss, wenn man sowas überlegt.

Zitat:
"denk 5 adrig müsste es sein und es ist sehr dünn"

5 Adrig muss es in jedem Fall sein, sonst kannst die 16er und 32er Dose eh nicht versorgen.
Aber "dünn" und "32 A Kraftstrom-Steckdose" schliesst sich gegenseitig aus!

Hol Dir einen Elektriker dazu, sag ihm, was Du machen/anschliessen willst.
Die Anlage muss nicht unbedingt 32A aushalten, man kann auch 20A oder 25A Automaten verwenden.
In beiden Fällen braucht man aber eine 32A Steckdose!

Der Elektriker soll Dir sagen, welche Kabel von wo, nach wo, durch Dich verlegt werden können.
Dann lass den Elektriker die Verdrahtung machen, das ist gut angelegtes Geld.

Der Lange
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Re: Elektrik Fragen

Beitragvon Neo-LW » Di Okt 30, 2018 0:42

Moin,

damit hier keiner dumm stirbt, die aktuellen Änderungen der DIN VDE 0100-410:

Die Ausführungen vom TÜV-Süd:

Schutz gegen elektrischen Schlag in Niederspannungsanlagen

29. Oktober 2018

Als Grundnorm der DIN-VDE-0100er-Gruppe sind im Teil 410 die grundlegenden Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag in elektrischen Anlagen bis 1 kV Wechselspannung und 1,5 kV Gleichspannung geregelt. Mit der neuen Ausgabe wurden zudem die Anforderungen der bereits in die Jahre gekommenen DIN VDE 0100-739 in die Sicherheitsgrundnorm »Schutz gegen elektrischen Schlag« übernommen. Das Schutzziel ist es, Menschen und Tiere vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu schützen.

Auf einen Blick

Seit Oktober 2018 verbindlich Die neue DIN VDE 0100-410 löst die bisher gültigen Normen DIN VDE 0100-410:2007-06 und DIN VDE 0100-739:1998-06 mit der Übergangsfrist bis zum 7.7.2020 ab
Vollständige Bezeichnung: DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag

Nach §49 EnWG sind elektrische Anlagen so zu errichten, dass Personen und Nutztiere nicht durch die Gefahren des elektrischen Stromes gefährdet werden. Elektrische Anlagen gelten als sicher, wenn sie nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Regeln der Technik errichtet worden sind. Dieser Zustand wird vermutet, wenn die Anlage nach den zum Errichtungszeitpunkt gültigen VDE-Bestimmungen errichtet wurde. Niederspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 1 kV Wechselspannung und 1,5 kV Gleichspannung fallen in den Anwendungsbereich der DIN VDE 0100. Die Anforderungen an den Schutz für Personen und Nutztieren gegen elektrischen Schlag ist in der DIN VDE 0100-410 geregelt. In deren Anwendungsbereich fallen elektrische Anlagen in Wohnungsanwesen, Gewerbeanwesen, öffentliche Anwesen, Industrieanwesen, landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen, Fertighäuser, Caravans, Campingplätze und ähnliche Plätze, Baustellen, Ausstellungen, Messen und andere vorübergehend errichtete Anlagen, Marinas, Beleuchtungsanlagen im Freien und ähnliche Anlagen, medizinisch genutzte Bereiche, bewegliche oder transportable elektrische Anlagen, Photovoltaikanlagen sowie Niederspannung-Stromerzeugungsanlagen.


Schutzvorkehrungen gegen elektrischen Schlag

Die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag von Personen und Nutztiere basieren darauf, den Stromfluss und gefährliche Berührungsspannungen für Personen und Nutztiere zu verhindern oder in der Höhe und Dauer auf ein ungefährliches Maß zu begrenzen. Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag beinhalten Schutzvorkehrungen für den Basis- und Fehlerschutz. Beide Schutzvorkehrungen sind immer gemeinsam anzuwenden und müssen unabhängig voneinander sein. Der Basisschutz wurde früher auch als Schutz bei direktem Berühren bezeichnet. Er besteht aus einer Schutzvorkehrung gegen das Berühren aktiver Teile unter normalen Betriebsbedingungen. Der Fehlerschutz – früher auch als Schutz bei indirektem Berühren bezeichnet – stellt eine vom Basisschutz unabhängige Maßnahme dar. Sie gewährleistet einen Schutz gegen elektrischen Schlag unter den Bedingungen eines Einzelfehlers, z. B. bei Versagen des Basisschutzes. Beide Schutzvorkehrungen dürfen in elektrischen Anlagen nur in folgenden Kombinationen angewendet werden:
• Eine Schutzvorkehrung, bestehend aus Basisisolierung und zusätzlichen Isolierung bzw. einer verstärkten Isolierung, oder
• aus zwei unabhängigen Schutzvorkehrungen – bestehend aus einer Basisschutz- und einer Fehlerschutzvorkehrung.
Bei Betriebsmitteln kommt in der Regel die Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung zur Anwendung, während in elektrischen Anlagen die Schutzmaßnahme automatische Abschaltung im Fehlerfalle nach DIN VDE 0100-410 angewendet wird.
Unter bestimmten Bedingungen ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Dies trifft zu, wenn aufgrund des Aufstellortes und der Bedienung durch Laien eine erhöhte Gefährdung zu erwarten ist.

Nach Errichtung elektrischer Anlagen ist mit der Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600 die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag in Übereinstimmung u. a. den normativen Anforderungen nach DIN VDE 0100-410 durch Besichtigen, Erproben und Messen zu erbringen.

Zutreffende Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag

Welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind, hängt in erster Linie vom Nutzer und seiner Qualifikation ab. Die Schutzmaßnahmen Schutz durch Hindernisse und Schutz durch nichtleitende Umgebung dürfen nur in Bereichen angewendet werden, zu denen ausschließlich Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen Zugang haben. Sowohl der Schutz durch erdfreien örtlichen Potentialausgleich als auch Schutz durch Schutztrennung mehrerer Verbraucher in einem Stromkreis sind nur zulässig, wenn Elektrofachkräfte oder elektrisch unterwiesene Personen die Örtlichkeiten überwachen, sodass keine unbefugten Änderungen vorgenommen werden können.

Weitere anwendungsspezifische Anforderungen sind in den Normenteilen der 700er-Gruppe für elektrische Anlagen ergänzend geregelt. Im Rahmen des Anwendungsbereiches für die oben beschriebenen elektrischen Anlagen sind nach DIN VDE 0100-410 die folgenden Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag zulässig:
• Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
• Schutz durch doppelte oder verstärkte Isolierung
• Schutz durch Schutztrennung für die Versorgung eines Verbrauchsmittels
• Schutz durch Kleinspannung mittels SELV oder PELV.
• Schutz durch Schutzpotentialausgleich
Der Schutzpotentialausgleich verhindert durch die Verbindung aller gleichzeitig berührbaren Körper elektrischer Betriebsmittel und fremden leitfähigen Teilen, dass durch Potentialunterschiede für Menschen und Nutzteile gefährliche Berührungsspannungen zwischen fremden leitfähigen Teilen entstehen.
Fremde leitfähige Teile sind Teile, die nicht zur elektrischen Anlage gehören, jedoch ein elektrisches Potential in das Gebäude einführen oder verschleppen können. Diese sind mit dem Schutzpotentialausgleich zu verbinden. In der neuen DIN VDE 0100-410 wurden die Anforderungen an die in den Schutzpotentialausgleich einzubeziehende Teile mit dem auf die Anforderungen zur Ausführung gemäß DIN VDE 0100-540 konkretisiert. Es sind demnach Rohrleitungen von Gas-, Wasser-, und Fernwärmesystemen, die von außen in ein Gebäude geführt werden, so nahe wie möglich an ihrer Eintrittsstelle innerhalb des Gebäudes miteinander zu verbinden. Fremde leitfähige Teile und berührbare Bewehrungen der vorhandenen Gebäudestruktur und Gebäudekonstruktion aus Beton sind ebenfalls an den Schutzpotentialausgleich anzuschließen.

Schutz durch automatische ¬Abschaltung im Fehlerfall

Die Schutzmaßnahme »Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung« ist die gängigste in TN- und TT-System angewendeten Schutzmaßnahme zum Schutz gegen elektrischen Schlag. Die Schutzmaßnahme setzt sich zusammen aus einer Basisschutzvorkehrung zum Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile und einer Fehlerschutzvorkehrung zum Schutz bei indirektem Berühren. Bei Körperschluss bewirkt der Fehlerstrom ¬eine automatische Abschaltung der Überstrom-Schutzeinrichtung. Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme hängt von einer ausreichend niederohmigen Fehlerschleife und dem Schutzpotentialausgleichssystem ab.

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch automatische Abschaltung im Fehlerfalle im TN- und TT-System ist gegeben, wenn die nach DIN VDE 0100-410 Tabelle 41.1 geforderten Abschaltzeiten im Fehlerfalle nicht überschritten werden.

Die Höhe des an der Fehlerstelle zum Fließen kommenden Fehlerstromes wird durch die Netzspannung und die Fehlerschleifenimpedanz bestimmt. Diese muss ausreichend gering sein, damit über die Schutzeinrichtung ein ausreichend hoher Strom zum Fließen kommt, der eine automatische Abschaltung innerhalb der vorgeschriebenen Zeit nach DIN VDE 0100-410 Tabelle 41.1 bewirkt. Der Fehlerschutz ist im TN-System mit einer Überstrom-Schutzeinrichtung oder mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) zulässig.

Im TT-System hängt die Impedanz der Fehlerschleife hauptsächlich von der Beschaffenheit der Erde ab. Überstrom-Schutzeinrichtungen zum Fehlerschutz dürfen in TT-Systemen verwendet werden, wenn die Fehlerschleifenimpedanz entsprechend den Abschaltbedingungen so gering ist, dass der notwendige Fehlerstrom eine Abschaltung innerhalb der vorgegebenen Zeit bewirkt. Werden in TT-Systemen die Abschaltbedingungen und somit die Abschaltzeiten nicht eingehalten, sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) als Schutzvorkehrung zu verwenden. Durch den im Vergleich zum Leitungsschutzschalter geringerem Abschaltstrom dürfen beim Einsatz von RCDs die Fehlerschleifenimpedanzen wesentlich höher sein.

In der neuen DIN VDE 0100-410 wurden die maximalen Abschaltzeiten überarbeitet. Bisher galten die maximalen Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 für Endstromkreise mit einem Nennstrom bis 32 A. Ab sofort gelten die Abschaltzeiten auch für Endstromkreise bis einschließlich 63 A.
Weiterhin unterscheidet man zwischen fest angeschlossenen Verbrauchsmitteln und Steckdosen. Somit gelten die Abschaltzeiten sowohl für Endstromkreise bis einschließlich 63 A mit einer oder mehreren Steckdosen als auch für Endstromkreise bis einschließlich 32 A, die ausschließlich fest angeschlossene Verbrauchsmittel vorgesehen sind. Die Abschaltzeit in TN-Gleichstromsystemen im Nennspannungsbereich von 120 V bis zu 230 V wurde von 5 s auf 1 s herabgesetzt. Des Weiteren wurden Anforderung an die Schutzvorkehrung ergänzt. Diese müssen ab sofort zum Trennen geeignet sein.
Leitungsschutz-Schalter, Leistungsschalter und Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) erfüllen i. d. R. die Anforderungen. Sicherungen in Übereinstimmung der Normenreihe DIN EN 60269 erfüllen Trennanforderungen nur, wenn der Hersteller dies konkret vorgibt.

Automatische Abschaltung – geforderte Zeit nicht erreichbar?

Nicht immer können die Abschaltzeiten nach DIN VDE 0100-410 Tabelle 41.1 eingehalten werden. Dies ist z. B. der Fall bei Anlagen mit Leistungshalbleitern, bei Erzeugungseinrichtungen mit begrenztem Strom wie Mini-PV-Anlagen oder wenn die Abschaltbedingungen aufgrund einer zu hohen Fehlerschleifenimpedanz nicht erfüllt werden. In diesen Fällen kann kein ausreichend hoher Strom im Fehlerfall zum Fließen kommen. Dadurch wird die Schutzmaßnahme unwirksam.
Diese Sonderfälle werden in der neuen Ausgabe im normativen Anhang D behandelt. Ziel der Ersatzmaßnahmen ist es, die im Fehlerfall an der Fehlerstelle anliegende Spannungen innerhalb der vorgegebenen Abschaltzeiten auf unter 50 V AC oder 120 V DC zu begrenzen. Dafür eignen sich folgenden Maßnahmen:
Die Spannung an den Ausgangsklemmen der Erzeugungseinheit bzw. des Leistungshalbleiters ist innerhalb der nach Tabelle 41.1 vorgeschriebenen Abschaltzeit auf höchstens 50 V AC / 120 V DC gesunken und innerhalb 5 s erfolgt eine Abschaltung.

Durch einen zusätzlichen Schutzpotentialausgleich ist die Spannung zwischen gleichzeitig berührbaren leitfähigen Teilen auf höchstens 50 V AC / 120 V DC zu begrenzen.

Zusätzlicher Schutz für End- und Verteilerstromkreise

Steckdosen sind seit der letzten Ausgabe der DIN VDE 0100-410:2007-06 mit einem zusätzlichen Schutz durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von höchstens 30 mA zu versehen. Im Außenbereich galt die Forderung für Endstromkreise mit denen tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom von bis zu 32 A betrieben werden.
Die Anforderung – ausgenommen dem Außenbereich – galt für Schutzkontaktsteckdosen mit Bemessungsströmen bis 20 A, die von Laien verwendet wurden. Davon ausgenommen waren Steckdosen, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesen Personen (EuP) überwacht werden oder für ein bestimmtes Betriebsmittel vorgesehen sind. In jedem Fall obliegt dem Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Darunter sind auch die Überwachung mit den einzuhaltenden Prüffristen sowie die ausschließlich vorgesehene Verwendung der Schukosteckdosen ohne RCD sichergestellt.

Mittlerweile haben sich jedoch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für den Personen-Schutz durchgesetzt und kommen als technische Maßnahme sowohl im Gewerbe als auch im privaten Bereich für Schukosteckdosen standardmäßig zum Einsatz. In der neuen DIN VDE 0100-410 wurde die Anforderungen für Steckdosen in Endstromkreisen und für die Versorgung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln für den Außenbereich überarbeitet. Die Anforderung, Steckdosen im Außenbereich mit einer Fehlerstromschutz-Einrichtung mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA zu versehen ist für Steckdosen in Endstromkreisen bis einschließlich 32 A ausgeweitet worden. Gleiches gilt für Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln.
Gemäß der überarbeiteten Anmerkung können Steckdosen bis einschließlich 32 A Nennstrom davon ausgenommen werden. Hier wird auf die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwiesen. Diese legt die Obliegenheiten hinsichtlich des sicheren Betriebes von Arbeitsmitteln fest. Hier hat im Rahmen des Arbeitsschutzes der Arbeitgeber sämtliche Gefährdungen – ausgehend von Arbeitsmitteln, darunter auch Steckdosen und ortsveränderliche, handgeführte Betriebsmittel – zu ermitteln, die Gefährdungen für die Beschäftigten zu beurteilen und daraus Maßnahmen zur Unfallvermeidung abzuleiten. Die Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen nach dem sogenannten Top-Prinzip festzulegen. Dieses legt die Rangfolge der zu treffenden Maßnahmen zur Unfallverhütung fest. Demnach ist eine technische Maßnahme wie der Einbau von RCDs (Nennfehlerstrom ≤  30 mA) der organisatorischen Maßnahme Überwachung durch Elektrofachkräfte und EuP vorzuziehen.

Da jedoch mittlerweile Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen im Bestand leicht nachzurüsten sind und in neuen Anlagen eine mittlerweile einfache und kostengünstige Maßnahme darstellen, ist in jedem Fall der Fehlerstrom-Schutzschalter bei Neuanlagen zurecht unausweichlich. In besonderen Bereichen, z. B. Badezimmer, Saunen oder Nassbereichen, gelten seit 1989 die Anforderungen nach DIN VDE 0100-739:1989-06. Hiernach müssen Steckdosenstromkreise bis einschließlich 32 A, die durch Laien benutzt werden, ergänzend zum Basis- und Fehlerschutz zusätzlich mit RCDs mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA ausgestattet sein. Seit Ende der Übergangsfrist ¬der derzeit noch gültigen DIN VDE 0100-410:2007-06, sind RCDs für Steckdosen im Laienbereich quasi Pflicht. Beleuchtungsstromkreise waren bisher davon ausgenommen. Die neue Ausgabe der DIN VDE 0100-410:2018-10 fordert von nun an auch für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen ebenfalls verbindlich den Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).

Bedeutung des Fundamenterders

Die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 bauen auf einer niederohmigen Verbindung des PEN-Leiters zum Erdreich auf. Die Erdungswiderstände sind Teil der Fehlerschleife und stellen die Basis für die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme »automatische Abschaltung im Fehlerfalle in TN-Systemen« dar. Im nationalen Anhang der DIN VDE 0100-540 ist in Deutschland für neu errichtete Gebäude ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 zu errichten. Der Nachweis über dessen korrekte Errichtung und Wirksamkeit ist bereits informativ in der derzeit aktuellen Ausgabe der DIN VDE 0100-600: Erstprüfung elektrischer Anlagen enthalten. In der neuen DIN VDE 0100-410 ist die Anforderung, einen Fundamenterder nach DIN 18014 errichten, verbindlich als Teil der Schutzmaßnahmen in TN-Systemen aufgenommen worden.

Schutzmaßnahmen im IT-System

Im IT-System sind alle aktiven Teile gegen ¬Erde zu isolieren oder mit einer ausreichend hohen Impedanz gegen Erde zu verbinden. Die Körper der Betriebsmittel sind einzeln oder gruppenweise zu erden. In IT-Systemen überwacht eine Isolationsüberwachungseinrichtung die Spannungen der aktiven Leiter gegen Erde. Beim ersten Fehler gegen Erde erfolgt eine Meldung und der Stromkreis bleibt aktiv. Erst beim zweiten Fehler kommt es über die Fehlerschleife, wie im TN-System, zu einem ausreichend hohen Strom, der eine automatische Abschaltung der Schutzeinrichtung innerhalb der Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1 herbeiführt.

In Wechselstromsystemen darf die Berührungsspannung beim ersten Fehler 50 V nicht übersteigen. Ein ausreichend kleiner RA, bestehend aus Erderwiderstand und Schutz-leiterwiderstand des jeweiligen Körpers, begrenzt die am Körper auftretende Berührungsspannung. Bisher galt die Anforderung Id · RA ≤ 50 V AC bzw. Id · RA ≤ 120 V DC. In der neuen DIN VDE 0100-410 wurde für Gleichstromsysteme die Formel der Abschaltbedingung aufgrund vernachlässigbar kleiner Fehlerströme Id gestrichen und der Abschnitt grundlegend überarbeitet. Weiterhin sind folgende Isolationsüberwachungsgeräte und Schutzeinrichtungen zulässig:
• Isolationsüberwachungseinrichtungen (IMD)
• Differenzstrom-Überwachungseinrichtungen (RCMs)
• Einrichtungen zur Isolationsfehlersuche (IFLS)
• Überstrom-Schutzeinrichtungen
• Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).
Konzept für Kabel und Leitungen
Kabel und Leitungen sind ein wesentlicher Bestandteil elektrischer Anlagen. Im Anwendungsbereich der Normenreihe DIN VDE 100 kommt der Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfalle als Schutzmaßnahme zur Anwendung.

Als Schutzmaßnahme für elektrische Betriebsmittel findet meistens die Schutzmaßnahme doppelte oder verstärkte Isolierung Anwendung. Kabel und Leitungen sind hinsichtlich der Schutzmaßnahme »Schutz durch automatische Abschaltung im Fehlerfall« durch die Leiterverbindungen und den spezifischen Widerstand der Leiter Teil der Schutzmaßnahme des Stromversorgungssystems.

Zudem sind Kabel und Leitungen ab dem Punkt, wo sie in ein Betriebsmittel der Schutzklasse I eingeführt sind, als Teil des Betriebsmittels zu betrachten. Sie gelten ab da als basisisolierte Leiter mit leitfähiger Umhüllung. Die zusätzliche Isolierung weicht durch Abmanteln der äußeren Isolierung dem Schutz bei indirektem Berühren durch eine leitfähige feste Verbindung des Schutzleiters mit dem Körper.

Als eigenständiges Betriebsmittel ohne Klemmverbindungen hingegen sind Kabel und Leitungen der Schutzmaßnahme durch doppelte oder verstärkte Isolierung zuzuordnen. Den Basisschutz stellen die Leiterisolierungen dar. Der Leitungsmantel bildet die zweite Isolierung.

In der neuen DIN VDE 0100-410 wurde der Abschnitt – Kabel und Leitungen – neu überarbeitet. Kabel und Leitungen sind grundsätzlich entsprechend den äußeren und elektrischen Betriebsbeanspruchungen nach DIN VDE 0100-520 und DIN VDE 0298-4 auszuwählen. Dabei ist im Verlauf die Schutzklasse II zu erhalten. Entgegen anderen elektrischen Betriebsmitteln sind Kabel und Leitungen nicht entsprechend der Schutzklasse nach IEC 60417-XXXX zu kennzeichnen. Die Verlegung von Kabel und Leitungen darf durch zwei Möglichkeiten realisiert werden:

Die Kabel und Leitungen verfügen über ¬eine Basisisolierung, die in geschlossenen oder zu öffnenden Installationskanal mit Isoliereigenschaft verlegt sind. Der Installationskanal dient als zweite Isolierung zur Basisisolierung, der Leiter und muss entsprechende Isoliereigenschaften aufweisen. Dabei entsprechen die basisisolierten ¬Leiter der Schutzklasse 0 und werden durch die Umhüllung in einem Kabelkanal zur Schutzklasse II komplettiert.
Die Kabel und Leitungen sind mit einer doppelten oder verstärkten Isolierung versehen sowie entsprechend den elektrischen, mechanischen und thermischen Beanspruchungen und Umgebungsbedingungen ausgewählt. Kabel und Leitungen mit doppelter oder verstärkter Isolierung entsprechen somit der Schutzklasse II.

Zusammenfassung

Neben der Überarbeitung und Sortierung der einzelnen Absätze wurden im wesentlichen folgende Punkte neu gefasst:
• Schutzeinrichtungen für die automatische Abschaltung im Fehlerfalle müssen zum Trennen geeignet sein.
• Für Steckdosen bis einschließlich 63 A gelten die Abschaltzeiten nach Tabelle 41.1, zuvor galt dies nur für Steckdosen bis 32 A.
• Die höchst zulässige Abschaltzeit nach ¬Tabelle 41.1 wurde angepasst. Für Gleichspannungen ab 120 V und bis einschließlich 230 V wurde diese von 5 s auf 1 s reduziert.
• Für Steckdosen in Endstromkreisen, die für die Verwendung ortsveränderlicher Betriebsmittel im Freien vorgesehen sind, wurde bis zu einem Bemessungsstrom von 20 A auf 32 A erweitert. Die Anmerkung verweist zudem klar auf Möglichkeiten der normativen Abweichungen durch eine Gefährdungsbeurteilung gemäß
BetrSichV. Damit werden die Obliegenheiten der Arbeitgeber klar herausgestellt.
• Ab sofort sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) in Wohnungen mit einem Bemessungsfehlerstrom von höchstens 30 mA auch bei Beleuchtungsstromkreisen vorzusehen.
Seit Anwendungsbeginn der derzeit noch gültigen DIN VDE 0100-410:2007-06 sind damit korrelierende normative Anforderungen zwischenzeitlich überarbeitet worden. Spätestens mit der neuen Ausgabe der DIN VDE 0100-600 für die Erstprüfung elektrischer Anlagen im Juni 2017, die Hinweise zu weiteren Prüfungen und bei der Prüfung zu beachtenden Aspekte behandelt, war eine Überarbeitung der DIN VDE 0100-410 dringend erforderlich und wurde nun geliefert.
Quellen und Referenzen
• DIN VDE 0100-410:2007-06, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elek¬trischen Schlag
• DIN VDE 0100-410:2018-10, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elek¬trischen Schlag
• DIN VDE 0100-600:2017-06, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen
• DIN VDE 0100-520:2013-07 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen
• DIN VDE 0100-530:2018-06, Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 530: Auswahl und Errichtung elektrischer ¬Betriebsmittel – Schalt- und Steuergeräte
• DIN VDE 0140-1:2016-11, Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel
• EnWG – Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)
• BetrSichV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung)
Autor
• M.Eng. Dipl.-Ing.(FH) Marc Fengel


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