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elterlichen hof gepachtet und jetzt rauswurf. brauche hilfe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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elterlichen hof gepachtet und jetzt rauswurf. brauche hilfe

Beitragvon jenny444 » Mi Feb 18, 2009 14:34

Hallo zusammen.
Wir habe ein grosses Problem.
Mein Mann hat den Hof von seinen Eltern gepachtet.
Bisher hat er nur dort gearbeitet, wohnen tun wir in der stadt.
Vor ein paar Wochen hat es sich ergeben das wir gesagt haben das wir auf den hof ziehen und ihn weiter führen, womit seine Eltern einverstanden waren.
Vor ein paar Tagen sagte sein Vater dann er wolle das alles nicht mehr, er würde alles allein machen oder verkaufen.
Der umbau hat schon begonnen und in 1 Monat müssen wir aus unserer alten Wohnung raus.
Würde mein Mann jetzt alles hinwerfen, blieben ihm nur Schulden.

Vielleicht hat jemand einen Rat für uns
jenny444
 
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Beitragvon MexProfi » Mi Feb 18, 2009 15:00

Hallo jenny,

es müsste aber doch ein Pachtvertrag dasein. Und solange der noch läuft kann euch der Vater nicht einfach rausschmeissen.

Die Sache mit dem Haus ist natürlich dann was anderes. Es sei denn da wurden auch irgendwelche Regelungen schriftlich vereinbart.

Lg

MP
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Beitragvon jenny444 » Mi Feb 18, 2009 15:23

Das ist richtig. Ein Pachtvertrag besteht.
Trotzdem will er alles wieder haben
jenny444
 
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Beitragvon MexProfi » Mi Feb 18, 2009 16:03

na solange der Pachtvertrag gültig ist kann dein Mann natürlich auch gemäß des Pachtvertrages den Hof weiterbewirtschaften.
Allerdings ist sein Vater ja nicht verpflichtet ihm danach(also wenn der Pachtvertrag ausgelaufen ist) auch zu Übergeben oder wieder zuverpachten.

Einen Pachtvertrag kann man nur auf beiderseitigem Einverständnis vorzeitig kündigen. Es sei denn es kommen andere gewichtige Gründe dazu( nichtbezahlen des Pachtentgeldes etc.)
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Hallo Jenny

Beitragvon WOTAN I » Mi Feb 18, 2009 16:15

Also am besten ist du gibst einmal ein paar Infos .......!!!!!!!!!!

zb.: Wie lange läuft der Vertrag noch???
Eigentum oder Pachtland???? Vollerwerb oder Nebenerwerb???
Lebt Muttern noch??? Andere Erbberechtigte Verwante???
Niessbrauchrecht im Vertrag????
Versorgungsvertrag in Not oder Krankheit der Eltern???

Gruss WOTAN I
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Beitragvon hans g » Mi Feb 18, 2009 16:50

jenny---lass dich vom BAUERNVERBAND beraten,da es ja sehr dringend ist :!:
hans g
 
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ja

Beitragvon WOTAN I » Mi Feb 18, 2009 17:30

Ja Jenny,da muss Ich meinem Vorredner Absolut Recht geben!!
Hier wirst du zwar gutgemeinte Ratschläge bekommen aber
die Leute vom Bauernverbant können nach Durchsicht der
Unterlagen bessere Ratschläge geben!!!
WOTAN I: Power to the Bauer!!
Nur ATK fahren ist schöner !!
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Beitragvon voro » Mi Feb 18, 2009 17:51

Bauernverband engagiert sich jedoch erfahrungsgemäß mehr für Sofamelker und Altenteiler - ich bin bei dem Verein immer etwas skeptisch.

Du kannst auch die sozioökonomische Beratung der Landwirtschaftskammer in Anspruch nehmen - die sind da auch sehr fit!
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Feb 18, 2009 18:59

Der BV trägt aber auf allen Schultern Wasser und will es jedem recht machen!
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Beitragvon Nocka » Fr Feb 20, 2009 16:05

Um hier noch einen Gedanken aufzugreifen, so gilt nach dem Landw.-Gesetz folgende Situation: Wenn Dein Mann als Jugendlicher dazu angehalten wurde eine landw. Ausbildung zu machen mit dem erkennbarem Ziel den Betrieb weiter zu führen so ist das schon ein festgeschnürter Fakt


MfG
„ Bäume sind Gedichte, die die Erde in den Himmel schreibt....“
(Khalil Gibran 1883- 1931)
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Beitragvon Euron » Fr Feb 20, 2009 16:24

Leider gibt es immer wieder Fälle, wo Junge Leute ihr ganzes leben darauf ausgerichtet haben, das sie später dann den Hof erben. Im schlimmsten Fall stehen sie dann im mittleren Alter ohne Haus, Hof Wohnung und ohne finanzielle Mittel da, wenn der Vater die Sontagsgäste für die Besseren Kinder hält.
Zu allem Überfluß hat der Junior womöglich nie eine (ausserlandwirtschaftliche) Ausbildung gemacht, mit der man irgendwo einen Job in der Wirtschaft bekommen könnte.

Daher kann ich nur jedem "Jungbauern" raten, sich und seine Ansprüche schriftlich abzusichern. Auch wenn immer klar schien, wer was erben soll, so kann sich im lauf der Zeit viel ändern, und wenn es um viel Geld geht werden plötzlich die Ellenbogen ausgefahren. Ich denke es gibt kaum einen Hof, wo nicht während der Übergabe und Erbteilerei nicht zumindest kurzzeitig der Haussegen schief hängt.

mfg
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Feb 20, 2009 16:30

Man kann aber auch sagen, und dazu rate ich jedem potentiellen Hofnachfolger, neben der landwirtschaftlichen Ausbildung aber auch ein Ausbildung an einer Hochschule, Universität etc. oder einem andern Beruf zu machen.

Dies hat den Vorteil, dass es erstens den Blick weitet und zum zweiten den Erblasser dazu bringt, diesen Hofnachfolger von den Vorzügen des Betriebs zu überzeugen.
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Beitragvon Hauke schidt » Fr Feb 20, 2009 16:49

Hallo jenny,

hier wurden ja schon gute Tips gegeben. Ich lese auch heraus, das eine rechtliche Beratung, wo auch immer, angebracht ist.

Ich habe das Gefühl, du triffst hier auf 2 Dinge:

Der Konflikt zw. Deinen Mann und seinen Eltern. Da werden wohl etliche Emotionen hochkommen, die ausserhalb des Gesetzes zu lösen sind.

Die rechtliche Grundlage bei einer Hofpacht. Da werden Dir die genannten Stellen oder auch ein Fachanwalt Auskunft geben.

Beim Wohnhaus an sich sieht es wohl so aus, das ihr in fremdes Eigentum Geld investiert habt. Und wenn nichts schriftliches festgehalten wurde, kann es sein, das ihr auf diesen Investitionen sitzen bleibt.

Ich stand auch schon vor solch einer Entscheidung und ohne eingetragenes Wohnrecht, Aufführung sämtlicher Kosten, incl. festgestzten Stundenlohn bei eigener Arbeit am Wohnhaus, plus vollständiges Niessbrauchrecht im Erbfall (Todesfall der Eltern) lief da gar nichts.
Alles in allem (mit Eintrag im Grundbuch) hats c.a. 500 Euronen beim Fachanwalt für Erbrecht gekostet.

Grüsse
Hauke
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Beitragvon forstbetriebwf » Sa Feb 21, 2009 11:03

Eigentlich braucht man da doch nicht zu diskutieren,der Pachtvertrag ist gültig kann unter Umständen von beiden Seiten gekündigt werden, (muß aber schon was Schwerwiegendes sein) ansonsten kann der Vertrag wie jeder andere Pachtvertrag mit der gesetzl. Kündigungsfrist zum Vertragsende von beiden Seiten gekündigt werden. Verkaufen kann der Besitzer immer, auch wenn der Vertrag noch läuft,dann tritt der neue Besitzer an die Stelle des alten mit allen Rechten und Pflichten.
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Beitragvon hans g » Sa Feb 21, 2009 11:06

forstbetriebwf hat geschrieben:Verkaufen kann der Besitzer immer, auch wenn der Vertrag noch läuft,dann tritt der neue Besitzer an die Stelle des alten mit allen Rechten und Pflichten.

der pächter ist der BESITZER---wird IMMER verwechselt---du meinst den eigentümer.
hans g
 
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