Hallo,
bin gerade am Abklären, was ich brauche, um einfache Wandlampen auch offiziell verkaufen zu können.
Mein Zwischenkenntnisstand:
CE- Kennzeichnung auf Grund der Richtlinie 2014/35/EU ist Pflicht,
dazu Konformitätsbewertung nach 768/2008/EG notwendig.
Nur ist EMV-Richtlinie 2014/30/EU anwendbar auf eine Lampe, die lediglich aus einer Netzanschlussklemme, zwei GU10 bzw. E14 Fassungen, 4 Verbindungskabeln und einem Erdungskabel besteht, anwendbar? Der Haupteinflussfaktor dürften die verbauten Leuchtmittel sein, die ich aber nicht mitverkaufen möchte.
Habe ich da noch etwas übersehen?
Grüße,
Manfred
EDIT: Titel ergänzt