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Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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11 Beiträge • Seite 1 von 1
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Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon karlh » So Sep 06, 2009 16:12

Hallo zusammen,

mich beschäftigt seit mehreren Monaten die Frage, wie ich Land vom Betriebsvermögen in Privatvermögen übernehme.

Ich habe im Juli den Hof meines Vaters übernommen. Nun möchte ich für den Hausbau eine Fläche von ca. 1000qm in Privatvermögen übernehmen (ist bisher Hoffläche bzw. Acker). Meines Wissens ist das steuerfrei möglich.

Wie gehe ich nun weiter vor?

Gruß Karl
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon CarpeDiem » So Sep 06, 2009 17:00

Das kommt darauf an wie dieses Grundstück in der Bilanz bewertet ist. Anzusetzen ist für die Entnahme der Verkehrswert des Grund und Bodens im Zeitpunkt der Entnahme. Bis zu diesem Betrag erfolgt keine Gewinnrealisation, wird zu einem höherer Wert entnommen dann ist die Differnz steuerpflichtiges Einkommen.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon Mr.T. » So Sep 06, 2009 18:34

karlh hat geschrieben:Ich habe im Juli den Hof meines Vaters übernommen. Nun möchte ich für den Hausbau eine Fläche von ca. 1000qm in Privatvermögen übernehmen (ist bisher Hoffläche bzw. Acker). Meines Wissens ist das steuerfrei möglich.


Gruß Karl

Nein ist es nicht. War bis zum 31.12.2005 bis zu einem Freibetrag von ca. 60 000 euro für WEICHENDE Erben möglich.

Ist der Wert des Grundstücks mit ca. 3 Euro/m² in der Bilanz und wird der Wert nach der Entnahme auf ca. 40 euro/m² festgelegt, sind 37 euro je m² zu versteuern.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon pege » So Sep 06, 2009 19:17

wir haben vor vielen jahren aus dem grund eine gbr gegründet. weil das haus des betriebsinhabers nach dem es abgeschrieben war steuerfrei ins privatvermögen überführt werden konnte. somit konnten wir jedes haus ins privatvermögen nehmen, nach zehn jahren. bauen, abschreiben und dann überführen. ob das heute noch möglich ist weiss ich nicht aber der steuerberater.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon tommi » So Sep 06, 2009 19:43

Nur bei der BETRIEBSLEITERWOHNUNG ist es steuerfrei möglich,war bei mir jedenfalls so (2006).
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon CarpeDiem » So Sep 06, 2009 19:57

Bei solchen Fragen erlebt man hier abenteuerliches, da wird völlig verschiedenes munter durcheinander geworfen. So wie die Frage gestellt ist, wird hier ein betriebliches Grundstück Zwecken zugeführt die ausserhalb des Betriebes liegen.

Deshalb ist ein normaler Entnahmetatbestand verwirkt. Dieser erfolgt zu dem jeweils gültigen Verkehrswert. Eine erhebliche Wertsteigerung z.B. durch Erschliessungsmassnahmen findet anschliessend im Privatvermögen statt. Deshalb kommt es auf eine eindeutige und nachweisbare Entnahmehandlung an.

Aber das kann auch alles der StB haarklein erklären und durchführen. Das schwierige im Umgang von Landwirten mit allgemeinen steuerlichen Begriffen besteht darin, dass dies in der Ausbildung überhaupt nicht vorkommt. Da sind sie jedem Handwerksmeister um Längen unterlegen.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon kleinlandwirt » Di Sep 08, 2009 20:37

Als Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist eine steuerfreie Entnahme von Grund und Boden möglich, wenn dieser Grund und Boden für die Errichtung einer Betriebsleiterwohnung oder einer Altenteilerwohnung verwendet wird. Die Betonung liegt hier auf "Wohnung". Falls also jemand ein Haus mit mehr als einer Wohnung baut, ist nur eine teilweise steuerfreie Entnahme möglich (z.B Haus mit zwei Wohnungen, Wohnfläche insgesamt 200 qm, jede Wohnung hat 100 qm, benötigter Grund und Boden sind 1000 qm, somit können nur 50 % = 500 qm steuerfrei entnommen werden, die restlichen 500qm sind steuerpflichtig).

Ganz wichtig: Erfolgt nicht spätestens bei Fertigstellung der nicht begünstigten Wohnung eine schlüssige Entnahmehandlung in der Steuererklärung (also Änderung des Anlageverzeichnisses mit Abgang von Betriebsvermögen), so geht das Finanzamt von gewillkürtem Betriebsvermögen aus mit der Folge, das auch die aufstehende Wohnung Betriebsvermögen ist.

Fundstelle: http://www.buzer.de/s1.htm?a=13&g=&kurz=EStG&ag=4499 hier der Absatz 5.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon CarpeDiem » Mi Sep 09, 2009 9:10

Geben Sie es auf Kleinlandwirt, gegen Frankenvieh ist auch mit Ihrem fundierten Fachwissen mit einer Quellenangabe, kein Kraut gewachsen.
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon kleinlandwirt » Sa Sep 12, 2009 17:10

CarpeDiem, was heißt hier "aufgeben"?

Wenn schon - wie von frankenvieh vorgeschlagen- mit Steuerberater, dann eine ganz einfache Lösung wählen:

Mir vom Steuerberater schriftlich bestätigen lassen, das bei dem vom Steuerberater vorgeschlagenen Weg es eine steuerfreie Entnahme gibt.
Wenn es dan wider Erwarten keine steuerfreie Entnahme gibt, zahlt der Steuerberater wegen Beratungsfehler.

Will sich der Steuerberater darauf überhaupt nicht einlassen, dann würd ich die Finger davon lassen (vor allem vom Berater).
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon CarpeDiem » Sa Sep 12, 2009 17:23

Was ich damit meine will ich gerne sagen. Darunter soll verstanden werden, dass es in einem solchen Medium unmöglich ist einen solchen nicht ganz einfachen (steuerlichen) Sachverhalt darzustellen. Dazu fehlt es einfach vielen, die hier lesen und schreiben, an den Grundbegriffen. Deshalb gleitet vieles, was man mit einem grundlegenden Schema erläutert, sofort in kasuistische Besserwisserei ab, wobei da noch oft Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Das Mass aller Dinge hier ist der Steuerberater. Aber wie von dir geschrieben, am besten schriftlich......
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Re: Entnahme Betriebsvermögen in Privatvermögen

Beitragvon hans g » Sa Sep 12, 2009 17:35

kleinlandwirt hat geschrieben:.... zahlt der Steuerberater wegen Beratungsfehler.

beispiel von mir: auflösung einer gemeinschaft,wo der gemeinschaftsvertrag zum ersten mal auf den tisch kommt---und plötzlich vom steuerberater GANZ ANDERS(zum finanziellen nachteil des eigenen klienten) interpretiert wird :roll:
zum glück gelingt eine einigung auf basis eines aufhebungsvertrages eines versierten juristen,der auch nur :roll:
hans g
 
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