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Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon julius » Sa Jul 24, 2021 10:06

Sollte das später aktuell werden muss ich eh zum Steuerberater, aber mal eine allgemeine Frage.
Angenommen ich bau ein Haus auf meine landw. Hoffläche und entnehme dazu 800 m² Grund ins Privatvermögen.
Wären dann geschätzt 30 000 Euro Entnahmegewinn zu versteuern oder auch mehr.
Also dann ca 15 000 Euro Steuern zu zahlen.
Kann ich diese 30 000 Euro Gewinn nach 6b oder 6c im Betrieb reinvestieren wenn ich für den Betrieb ein anderes landw. Grundstück kaufe ? Dann würde ich mir die Steuern sparen.
Sollte ohne Probleme gehen ?
julius
 
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon Buer » Sa Jul 24, 2021 10:32

Meines Wissens ist eine Entnahme in´s Privatvermögen nicht mit einer echten Veräußerung gleichzusetzen, so dass in diesem Fall §6b EstG nicht anwendbar ist.

LG Buer
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon wastl90 » Sa Jul 24, 2021 11:28

Wird das ein Betriebsleiterwohnhaus? Vor ein paar Jahren konnte man noch für "ein Betriebsleiterwohnhaus" das Grundstück steuerneutral entnehmen. Ist das heute nicht mehr so?
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jul 24, 2021 11:45

Buer hat geschrieben:so dass in diesem Fall §6b EstG nicht anwendbar ist.

So ist es. In einem Jahressteuergesetz wurde in der Vergangenheit sogar angeordnet, die Betriebsleiterhäuser erfolgsneutral ins Privatvermögen zu überführen. Ob dies ausgelaufen ist weiss ich nicht. Sollte diese Möglichkeit nicht mehr bestehen, gibt es aber andere Gestaltungsmöglichkeiten um diesen Entnahmegewinn zu vermeiden.
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon T5060 » Sa Jul 24, 2021 12:56

Ein neues Betriebsleiterwohnhaus baut man nur dorthin wo der qm Preis unter 10 € liegt
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon julius » So Jul 25, 2021 8:43

Wenn das über 6b ocer 6c nicht mehr zu reinvestieren geht mit einer Betriebsentnahme in das Privatvemögen muss man mal schauen.
Aber diese Gesetze ändern sich eh ständig.
Kommt auch drauf an was das Finanzamt da für einen Wert ansetzt. Eigentlich ist da noch nichts erschlossen also keine Erschliessungskosten aber das Finanzatmt wird da wohl einen Rohbaulandpreis ansetzen und dann wären 50 Euro/m² zu versteuern abzüglich Buchwert.
julius
 
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon CarpeDiem » So Jul 25, 2021 8:57

Ich weiss gar nicht was ihr da immer für Probleme mit dem Finanzamt habt? Ob du ein Betriebsleiterhaus bauen willst oder nicht, ist dem Finanzamt zuerst einmal wurscht. Das hat allenfalls eine Bedeutung für die Baugenehmigung. Ansonsten völlig weg von dieser bäuerlichen Denke und den damit verbundenen Sonderwegen. Du kannst doch über die Fläche einen Erbbauvertrag schliessen, der Erbbauberechtigte darf dann nicht völlig deckungsgleich sein mit dem Erbbaurechtsgeber. Damit bleibt das Grundstück Betriebsvermögen und die zu zahlenden Erbbauzinsen erhöhen das Einkommen aus L+F. Bezüglich des zu schliessenden Vertrages, der dann auch administrativ abgewickelt werden muss, bedarf es bezüglich des Ausschlusses von Einwendungen wegen des Missbrauches von Formen und Gestaltung der Unterstützung durch eine Kanzlei mit überregionaler Klientel. So etwas kostet dich für einen Tag ca. 4.000 € zzgl. Pocket Fee + USt.
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon julius » So Jul 25, 2021 12:56

In Deutschland ist alles zu kompliziert.
Neulich hab ich einem Bekannten erzählt ich muss das Brennholz aus meinem Wald was ich selber verheize und meine eigene Milch die ich selber trinke versteuern beim Finanzamt. Der dachte dann ich wolle ihn veräppeln.
julius
 
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 28, 2021 8:26

T5060 hat geschrieben:Ein neues Betriebsleiterwohnhaus baut man nur dorthin wo der qm Preis unter 10 € liegt

Warum?
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Re: Entnahmegewinn Reinvestition nach 6b 6c

Beitragvon wastl90 » Mi Jul 28, 2021 8:28

julius hat geschrieben:In Deutschland ist alles zu kompliziert.
Neulich hab ich einem Bekannten erzählt ich muss das Brennholz aus meinem Wald was ich selber verheize und meine eigene Milch die ich selber trinke versteuern beim Finanzamt. Der dachte dann ich wolle ihn veräppeln.

Das ist eben ganz normal ein Geldwerter Vorteil. Ein Bauunternehmer darf sich auch nicht gratis ein Haus bauen... Es ist eben ein unterschied zwischen privat und betrieblich.
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