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Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon FRED222 » Do Jul 24, 2014 1:19

vielleicht könnte jemand etwas dazusagen, bzw. hat schon mal etwas ähnliches beantragt. meine tante hat ein älteres, genehmigtes landarbeiterhaus "freistehend in der landschaft" vor jahren geerbt. da sie aber in der stadt arbeitet schon seit jahren vermietet. aufgrund des zustandes wär ein abriss und ersatzbau mittlerweile am günstigsten und einfachsten (und zumindestens diese vorraussetzung ist erfüllt "ersatzbau für mangelhaften wohnraum"). daher haben wir uns den außenbereichserlass mal genau angesehen und ich wüßte gern ob wir die richtigen schlüße gezogen haben.

das gebäude darf kein ruine sein, muss aber von seinen zustand eine extrem aufwendige sanierung erfodern um den heutigen wohnbedürfnissen zuentsprechen soweit ok, aber außerdem muss es der landwirtschaft(sfamilie) dienen, dies ist mehrfach nicht erfüllt denn:
keine landwirtschaftliche nutzung (landwirt, mitarbeiter usw)
nicht landwirtschaftliche mieter statt verwandte von landwirten oder landarbeiter usw.
kein zusammenhang zur hofstelle
ausreichend wohnraum auf der hofstelle
von daher bliebe nur:
sie müßte selbst in das haus ziehen, es mind. drei jahre nutzen, dann an nahezu gleicher stelle ein zumindestens äußerlich sehr ähnliches gebäude bauen und dann wieder selbst oder durch die landwirtschafliche familie nutzen (zusatzfrage wie lange eigentlich bis erneut vermietet werden kann?).
dies ist nicht möglich, da sie zu weit entfernt arbeitet, lebt usw..
das gebäude ist auch nicht kulturlandschaftsprägend (außerdem fallen da ja neubauten raus). grundsätzlich sind wohl auch ausnahmen möglich wenn dem keine öffentlichen belange entgegenstehen, dass diese aber nicht gemacht werden ist von anderen besitzern in der umgebung bekannt.

also verstehen wir es so, dass ein auf den abriss folgender neubau damit unmöglich ist, richtig?

infobroschüre
http://www.kreis-borken.de/fileadmin/in ... ereich.pdf
FRED222
 
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Re: Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon Buer » Do Jul 24, 2014 10:57

Hallo Fred,
habe ein ganz ähnliches Problem, auch im Kreis Borken: Ehemalige kleine Hofstelle, seit 20 Jahren nur noch zu Wohnzwecken genutzt, mittlerweile völlig 'runtergekommen. Renovierung und 4 Wohneinheiten lt. Architekt ca. 1 Mio Invest - rechnet sich nicht. Abriss und Neubau (sogar als äußerliche 1:1-Kopie) wird nicht genehmigt.
Hatte sehr auf die Überarbeitung des Baugesetzbuches §35 Abs.IV im letzten Herbst gehofft:
p35.jpg
p35.jpg (73.83 KiB) 3124-mal betrachtet

Aber das Bauamt hat anscheinend keine Lust auf einen Präzedenzfall. Ich bin mit meinem Latein am Ende...

Gruß
Buer
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Re: Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon FRED222 » Do Jul 24, 2014 11:09

ja wir kommen da auch nicht weiter, es ist nicht im kreis borken (hatte nur das relativ verständliche pdf dort gefunden) aber in NRW und dort gilt es ja überall.
sonst noch jemand Erfahrungen oder tips dazu?
FRED222
 
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Re: Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon wm88 » Mi Jan 06, 2021 23:38

Hi zusammen,

ist schon ein paar Jahre her ... aber hat sich da noch was getan? War einer von euch, oder beide erfolgreich beim Thema Ersatzbau im Außenbereich? Wir stehen vor derselben Fragestellung.

Unsere Situation:
Nebenerwerbsbetrieb mit altem Landarbeiterhaus; seit einigen Jahren leer stehend und in der aktuellen "Verfassung" nicht bewohnbar, aber auch keine Ruine. Standort ist auch NRW.

Vielleicht könnt ihr ja berichten. Oder jemand anderes hat Erfahrungen mit dem Thema. Wäre dazu auch sehr an Kontakten zu Architekten interessiert, die sich mit der Thematik auskennen (Wohnbebauung im Außenbereich).

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Walter
wm88
 
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Re: Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon Buer » Fr Jan 08, 2021 9:07

Das Haus von dem ich 2014 gesprochen habe, habe ich vor ca. 3 Monaten verkauft an einen reichen Industriellen, der es nun mit reichlich Geld sanieren wird. Ich habe über Jahre erfolglos versucht, Abriss- und Neubaugenehmigung zu erhalten. Die Sanierung ist für mich (als Vermieter und nicht Eigennutzer) nicht wirtschaftlich.
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Re: Ersatzbau nicht landw. Wohnhaus im Außenbereich NRW

Beitragvon Buer » Fr Jan 08, 2021 9:16

Kleiner Nachtrag: An der Adresse "Mittbrake 11 in 46325 Borken" ist vor kurzem ein Neubau nach Abriss fertiggestellt worden. Ich habe das beim gelegentlichen "Vorbeifahren" gesehen. Bei Interesse kann man da ja vielleicht mal nachhaken, mit welchem Architekt das wie gelaufen ist...
LG Buer
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