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Erste Gülle

Hier ist Platz für alles was mit Futterbau und Grünland zu tun hat.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Erste Gülle

Beitragvon johndeere8608 » Fr Mär 13, 2009 11:50

Jetzt muss nur noch das Gras wachsen.

Wir liegen hier auf 500 m .ü. m. (nähe Voralpen)

Sind froh um diesen Hang. (Südlage) Grube war randvoll.

Normalerweise kann man hier schon Anfang Feb. Güllen.

Die ebenen Flächen sind noch total Wassergesättigt, also Warten.

Werde im laufe der Vegetatioszeit hin und wieder mal Bilder reinstellen.

Schönen Gruss
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Beitragvon Der_Heizer » Fr Mär 13, 2009 15:09

wassergesättigt?:D

bei uns 750m höhe liegen noch grob gesagt 40-50cm schnee..
aber bei allen landwirten in der nachbarschaft läuft die gülle teils mit schwämmmist über..

das problem bleibt wohl noch..

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Beitragvon JonnyD2250 » Fr Mär 13, 2009 22:02

Ich geb dir mal einen Rat:

Mach die Bilder weg, sonst kriegst du womöglich noch Ärger wegen deinem Verteiler :wink:
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Beitragvon johndeere8608 » Fr Mär 13, 2009 23:15

Da musst DU DIr keine Sorgen machen.Ist bei uns in der CH noch 100%

legal. Andere Länder- andere Vorschriften.

Klar werden auch bei uns die ebenen Flächen nicht so begüllt.
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Beitragvon JohnDeere3040 » Fr Mär 13, 2009 23:22

Ist in Deutschland der Einsatz solcher Fässer verboten? :shock: Sollen die Bergbauern die Gülle mit der Gieskanne ausbringen?
:roll:
Mfg
JohnDeere3040
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Beitragvon johndeere8608 » Fr Mär 13, 2009 23:30

Nächster Schritt wäre im Berggebiet Kühe verbieten!
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Beitragvon JonnyD2250 » Sa Mär 14, 2009 0:25

:oops: Hab mich vertan und in der schweiz wirds wohl eh nicht gelten... sry

:arrow: Ausbringungsgeräte für alle Stoffe müssen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen. Das Aufbringen mit Geräten nach
Anlage 4 (Original DüV) ist ab dem 1. Jan. 2010 verboten. Geräte, die bis zum
14. Jan. 2006 in Betrieb genommen wurden, dürfen noch bis zum 31. Dez.
2015 benutzt werden.

Hört, hört:
"In Betrieb genommen": sagt nicht,
von wem. Gilt also auch für
gebraucht gekaufte.

Erläuterung der Düngeverordnung
Seite 18 LLH – AG DüV-Leitfaden Hessen
Anlage 4 (Original DüV): (zu § 3, Abs.10)
Geräte zum Ausbringen von Düngemitteln, die nicht den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen:
1. Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler,
2. Güllewagen und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler,
3. zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird,
4. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als
Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle,
5. Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.

Also mach die Bilder wieder rein :oops: :D
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Beitragvon johndeere8608 » Sa Mär 14, 2009 0:31

Kein Problem, Für das ist ja das Forum da, damit wir Diskutieren können,

So muss jetzt auf die Spätschicht. Gute Nacht.
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Beitragvon harly » Sa Mär 14, 2009 7:40

@ johndeere8608 wie weit sprtizt Du denn da? Pumpe?


Im Berggebiet wirds wohl auf Schleppschlauch hinauslaufen...


Gruß
Sepp
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Beitragvon johndeere8608 » Sa Mär 14, 2009 8:03

[quote="harly"]@ johndeere8608 wie weit sprtizt Du denn da? Pumpe?


Im Berggebiet wirds wohl auf Schleppschlauch hinauslaufen...

@ harly, ca 60meter, ist ein BSA Pumpfass mit Schneckenpumpe

Berggebiet, Schleppschlauch hat sich noch nicht durchgesetzt.Setzen noch vielfach Mistseitenstreuer ein. ( Dünngülle mit Pumpfass oder Vakumfass)

Im Flachland und Voralpen setzt sich langsam der Schleppschlauch durch.

Gibt bereits einzelne Kantone, die Beiträge an Schleppschlauch bezahlen.

Schönen Samstag
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Beitragvon harly » Sa Mär 14, 2009 19:22

In der EU werden diese Verteiler ja verboten, ev. dürfen die Bergbauern dann nicht mehr düngen....
und die Schweizer dürfens....

Gruß
Sepp
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Beitragvon johndeere8608 » Sa Mär 14, 2009 19:43

Da bin ich mir fast 100% sicher, das Breitvert. auch bei uns in der CH verboten werden.

Oder die andere möglichkeit wäre, das die Zahlungen gekürzt werden.

Selber haben wir bereits vor 10 jahren einen Schleppschlauch 9m angeschaft.
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Beitragvon JonnyD2250 » Sa Mär 14, 2009 22:48

Breitverteiler werden generell nicht verboten. Nur die, die nach oben abstrahlen.
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Beitragvon johndeere8608 » Sa Mär 14, 2009 23:38

Ups,....

Wer lesen kann ist auch im Grünlandforum klar im Vorteil.

Guten Sonntag
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Beitragvon Reinererlach » So Mär 15, 2009 8:15

Also vom Weg aus in´s Feld spritzen ist eh verboten.
Der falsche wenn sowas sieht, dann brennt die Bude.

Im Amt hat man uns ganz klar gesagt, dass sowas nicht mit guter fachlicher Praxis zu tun hat.
Ein klarer Fall von Abfallentsorgung.

Wie das in den Bergen gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber bei uns hier traut sich sowas keiner.
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