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Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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9 Beiträge • Seite 1 von 1
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Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon ARNOLD77 » Fr Mär 13, 2020 12:43

Hallo
Ich habe eine Frage über ein 1978 errichtetes überdachtes fahrsilo die Masse sind ca 6x24 Meter meine Eltern hatten damals eine Landwirtschaft und wir haben dort silo für unsere Milchkühe gelagert und heu und Stroh oben drauf. Leider sind meine Eltern verstorben und ich habe über das fahrsilo nur die Rechnung von der zimmerrei und die Statik vom Dach das ganze ist in schleswig holstein im außenbereich in einem koog neben dem Stall und Familiengebäude ich würde gerne wissen ob das damal verfahrensfrei war? Es ist auch überall in der Liegenschaftskarte eingezeichnet und beim katasteramt gibt's keine Unterlagen drüber. Vielleicht weiss jemand noch wie es früher geregelt war.. Danke im voraus.
Dateianhänge
IMG-20200312-WA0017.jpg
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon Peter North » Fr Mär 13, 2020 13:17

Jawohl, vefahrensfrei. Ich kenn einen der hat erst vor 2 Jahren auf sein Fahrsilo ein ca. 2 Meter hohes Dach gesetzt. Jetzt stehen Maschinen drin. Wenn jemand frägt warum er das nicht genehmigen müsse, sagt er es ist halt ein Fahrsilo und die Maschinen stehen übergangsweise drin, und das ist genehmigungsfrei.
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon allgaier81 » Fr Mär 13, 2020 14:18

Ja, Landesbauordnung Schleswig Holstein,
§63c
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fa ... onFile&v=6

Wobei das mit 4m Firsthöhe vermutlich eng wird.
Aber da hat wohl 1978 keiner nach gefragt.
In Niedersachsen gilt zusätzlich nicht mehr als 150m² überdachte Fläche. unser Fahrsilo ist nur 3,5x16, daher war das auch frei.
Gruß, allgaier
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon ARNOLD77 » Fr Mär 13, 2020 14:46

Danke erstmal für die Antworten!! ja die landesbauordnung hab ich auch schon zig mal gelesen und bin da auch auf die Dach Höhe gestoßen und das der Ausdruck fahrsilo ein dehnbarer Begriff ist irgendwie... Früher war einiges einfacher denke ich mal bzw schließe ich aus den Antworten und was so im Netz steht...
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon Paule1 » Fr Mär 13, 2020 19:22

In Zeiten des Corona virus sollte dieser ganze Vorschriften Kram in alle Bereichen mal beiseite gelassen werden.
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon 240236 » Fr Mär 13, 2020 19:30

Paule1 hat geschrieben:In Zeiten des Corona virus sollte dieser ganze Vorschriften Kram in alle Bereichen mal beiseite gelassen werden.
Braucht man sich in Zeiten von Corona scheinbar an keine Gesetze mehr halten? :lol: :lol: :lol:
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon Ede75 » Fr Mär 13, 2020 21:55

240236 hat geschrieben:
Paule1 hat geschrieben:In Zeiten des Corona virus sollte dieser ganze Vorschriften Kram in alle Bereichen mal beiseite gelassen werden.
Braucht man sich in Zeiten von Corona scheinbar an keine Gesetze mehr halten? :lol: :lol: :lol:

Mußt bei einer möglichen Kontrolle nur feste Niesen und Husten und sagen, dir wäre so heiß, dann wird die vielleicht abgebrochen :D
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon Paule1 » Fr Mär 13, 2020 22:07

Ist doch alles nur Lächerlich und ABM für viele Menschen die andere nur Tyrannisieren wollen
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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Re: Fahrsilo 1978 verfahrensfrei?

Beitragvon countryman » So Mär 15, 2020 13:04

Naja, eine Bauordnung werden wir schon auch während und nach C. brauchen.
Hier sieht es so aus, dass das Gebäude damals offensichtlich legal errichtet wurde. Die Änderung der Nutzung ist jedoch nicht ohne Weiteres zulässig.
In aller Regel geht es dann "wo kein Kläger da kein Richter". Die offizielle Beantragung einer Nutzungsänderung dürfte in vielen Fällen aussichtslos sein, da dafür keine Rechtsgrundlage besteht und auch nur wenig Ermessensspielraum der Behörden. Andererseits wird kein vernünftig denkender Mensch etwas gegen eine Nachnutzung von Bestandsgebäuden haben, wenn dem nichts Besonderes entgegensteht.
An deiner Stelle würde ich zusehen dass das Gebäude in einem vernünftigen Zustand bleibt, was innen drin passiert soll niemanden interessieren solange keine Störungen davon ausgehen.
Was nicht anzuraten ist wären aufwändige Umbauten oder eine gewerbliche Vermietung.
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