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Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Milchtrinker » Do Dez 06, 2012 23:01

Hallo,

habe ein kleines Problemchen beim Fahrzeugkauf, vielleicht kennt sich wer etwas besser aus :-)

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden in Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulasungsbescheinigung Teil II geändert.

Wenn ich ein abgemeldetes Fahrzeug kaufe, müsste doch die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I beim abmelden des Fahrzeuges einziehen und Zulassungsbescheinigung Teil II bekommt der Verkäufer.

Der "neue Besitzer" braucht nun die Zulass.besch. Teil II um das Fahrzeug zuzulassen und bekomt bei der Zulassung die Zulass.besch. Teil I vom der Zulassundstelle.

... ich habe ein Fahrzeug mit Teil I und keinen Teil II .... ??? ???? ???????????? ??????????????????????

... stehe ich irgendwo auf dem Schlauch oder muss ich nochmals mit dem Verkäufer telefonieren ???

über ein paar gute Beiträge würde ich mich freuen !!!

Grüße
Milchtrinker
 
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon countryman » Fr Dez 07, 2012 8:52

hört sich in der Tat an als wäre da was falsch gelaufen...Teil 2 ist der "alte" Brief. Und den bekommt der Käufer eines abgemeldeten KFZ.
Erkennt man auch leicht am Format der Papiere, das sich gegenüber früher nicht wesentlich verändert hat.
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon multicar25 » Fr Dez 07, 2012 9:27

Hallo, also wenn das Fahrzeug schon die Neuen Zulassungs Papiere hat, dann bekommst Du beim Abmelden Teil 1 und Teil 2 zurück. Beim Anmelden brauchst du dann auch wieder beide.Teil 1 ist der Schein und TEil 2 ist der Brief.
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon winni » Fr Dez 07, 2012 11:53

Hallo Milchtrinker,

wenn ich das richtig gelesen habe hast du zum Fahrzeug nur den Teil 1 Zulassungsbescheinigung ( füher KFZ-Schein ) bekommen. Das ist schlecht weil der Eigentumsnachweis mit dem Teil der 2 Zulassungsbescheinigung ( füher KFZ-Brief ) verbunden ist.

Du hast also ein KFZ ohne "KFZ-Brief" erworben. Ich hoffe du hast einen schriftlichen Kaufvertrag mit einem seriösen Vertragspartner, der nur vergessen hat dir den zweiten Teil zu übergeben.

Ohne schriftlichen Vertrag und mit Barzahlung könnte ein "böser Verkäufer" das Fahrzeug jetzt als gestohlen melden.

Viel Glück und lass uns wissen wie es für dich ausgeht.

Mfg Winni
Gruss

Winni
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Unimog 411 » Fr Dez 07, 2012 21:16

Hallo Zusammen,

seit der Einführung der FZV (Fahrzeug Zulassungsverordnung)hat sich das ja geändert.

Fahrzeugschein -> Zulassungsbescheinigung Teil 1
Fahrzeugbrief -> Zulassungsbescheinigung Teil 2

Zur Abmeldung (FZV §14) des Kfz genügt die ZB Teil 1 und das gestempelte Kennzeichen
-> auf der ZB Teil 1 vermerkt die Zulassungsbehörde die Ausserbetriebsetzung und händigt diese wieder aus
Zur Wiederinbetriebnahme (FZV §14 und §6") werden dann beide Zulassungsbescheinigungen benötigt.

Ein Verlust der ZB Teil 2 ist der Zulassungsbehörde zu melden, diese meldet das an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Das KBA bietet es dann auf.

@Milchtrinker
Du solltest also in jedem Fall nochmal mit den Verkäufer sprechen. Ggf. muss dieser unter Eidesstatt erklären die ZB Teil 2 verloren zu haben. Wie winni schon schrieb wäre ein ordentlicher Kaufvertrag sehr hilfreich.

@winni
es ist ein Weitverbreiteter Irrglauben, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bzw. der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis ist.
Es ist nur der Halter angegeben und dieser muss nicht zwangsweise auch Eigentümer sein.
Im Prinzip ist es genau andersherum, der Eigentümer des KFZ ist gleichzeitig auch Eigentümer der ZB Teil 2.

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht auch der Satz
Der Inhaber der Zulassungbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen

Richtig ist aber dennoch was Du geschrieben hast. Wenn die ZB Teil 2 fehlt (die zwangsweise zum Fahrzeug gehört und in Besitz vom Eigentümer ist) kann dass ein Indies dafür sein, dass irgendetwas nicht passt.

Gruss
Lutz
Unimog 411
 
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Milchtrinker » Fr Dez 07, 2012 23:52

Servus,

mercy für die ganzen Infos schon mal :-)

... Vertrag besteht mit Unterschrift und Stempel !!!

Habe heute noch bei der Zulasungsstelle angerufen, ... ALSO: im Teil I steht unter Ziffer "16" : "ohne ZF" ( oder so ähnlich). Der gute Herr hat mir dann erklärt, dass dieses Fahrzeug keinen Teil II hat - sondern anstatt Teil II eine Betriebserlaubniss haben sollte. Sprich Teil II oder ne Betriebserlaubniss !!! Sinn kann ich auch keinen dahinter erkennen :-(

Betriebserlaubniss habe ich aber auch keine !!! !!! *dummguck* ... noch keine !!!

... muss ich kommende Woche mal weiterschauen !!!

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Vor einer Woche war ein Versicherungsgutachter wegen eines Autoschaden hier.

Er hat erzählt, er hatte schon einen Fall, dass eine Baumaschine verkauft wurde, "Schwarz" ohne Kaufvertrag.
Käufer wollte Fahrzeug zulassen, dann stellte sich heraus, die Fahrgestellnummer passte nicht - stimmte vorne und hinten nicht.

... schlussendlich stellte sich heraus, Verkäufer hatte das Fahrzeug gestohlen, Fahrgestellnummer geändert, andere Papiere besorgt und Fahrzeug verkauft.

--> Das Fahrzeug wurde wieder seinen ursprünglichem Besitzer übergeben, Käufer hatte keine Baumaschine und das Geld war auch weg (glaube er sagte 18000€) - Verkäufer hatte falsche Angaben zur Person gemacht und war über alle Berge !!!

... und dann stellt sich noch die Frage, ob man sich noch ne Anzeige wegen Helerei einfängt bei so'ner Sache !!!

Viellecht wegen dieser Story, bin ich grad etwas Vorsichtig, es zeit doch, wie schnell man in sowas "unverschuldet" reinkommen kann !!!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Auf jeden Fall wieder was gelernt, entweder Betriebserlaubniss oder Zul.besch.Teil II !!!


... Grüße
Milchtrinker
 
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Unimog 411 » Sa Dez 08, 2012 7:48

Hallo Milchtrinker,

Du hast in Deinen ersten Beitrag ja nicht geschrieben um was für ein Fahrzeug es sich handelt, deshalb gingen wohl alle (zumindest ich) davon aus, es wäre ein Schlepper.

Nach Deinen letzten Beitrag wird es sich aber wohl um ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug handeln, also eins vor denen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler > 20 km/h
- einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden > 20 km/h
- Leichtkrafträder,
- Anhänger Arbeitsmaschinen >25 km/h
- Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden > 25 km/h

Diese benötigen keine Zulassungsbescheinigung Teil 2, aber wie alle Fahrzeuge mit bbH > 6 km/h eine Betriebserlaubnis.

Das einfachste wäre jetzt natürlich, wenn es den Hersteller noch gibt und dieser Dir eine BE zuschickt.
Ansonsten TÜV/Dekra, die sollten sowas in ihren Archiv haben -evtl. muss hier aber die Zulassungsstelle noch einen Stempel draufmachen.

Gruss
Unimog 411
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Milchtrinker » So Dez 09, 2012 17:27

... OK also es gibt hier einen Unterschied !!! - Aha !!!

... es handelt sich um einen Radlader mit 40 km/h .... als was wird das dann zugelassen .... bzw. gleich die Frage, wie kann ich das Fahrzeug als "Landwirtschaftliches Trägerfahrzeug" zulassen ???

... ich möchte den Radlader nicht als "Baumaschine" versichern, da dies 800 - 1000€ kosten würde !!!
Trägerfahrzeug kostet einen Bruchteil davon !!! ... Maschine wird auch nur im landw. Betrieb genutzt !!!

... für Infos von jemandem, der einen Radlader als "landw. Trägerfahrzeug" zugelassen hat wäre ich dankbar !!!

Grüßee
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon Favorit » So Dez 09, 2012 21:01

Hi,

vergiss´ das mit der Zulassung - das ist eine selbstfahrende LoF-Arbeitsmaschine (SfA) > 20km/h;
die braucht keine Z., wohl aber eine eigene grüne Nr., was ihr somit einen 24-monatigen TÜV-Zyklus und den Beitrag zur KFZ-Versicherung einbringt! :P
Bis 20km/h wäre das nicht notwendig, man müßte lediglich Name und Anschrift des Betriebes links gut leserlich anbringen.

Alle diese KFZ müssen jedoch eine Betriebserlaubnis haben und außerdem unterliegen Sie bedingungslos den Regeln der STVZO, vor allem was die Stellen mit >amtlich genehmigte Bauart< angeht. Das bezieht sich z.B. auf Beleuchtung/elektr. Einrichtung, Vorhandensein aller Kabinenscheiben, Funktion der Bremsen oder Anhängeeinrichtung u.v.a.
Fuck the EU
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Re: Fahrzeugzulassung ... Teil I / Teil II

Beitragvon kruemel » So Dez 09, 2012 21:18

Zum Abmelden wir lediglich Teil I benötigt.
Es werden weder Teil I noch Teil II eingezogen.
Sollte Teil II nicht mehr auffindbar sein musst du den Fahrzeugbreif (Teil II) als verlohren melden.
Fahrzeug wird dann für 4 Wochen "gesperrt" bevor es zugelassen werden kann. Hierbei ist wichtig das
ein Kaufvertrag vorliegt um die Eigentumsverhältnisse zu klären.
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