Beim gewerblichen Händler mußt du 16% bezahlen, beim landwirt nur 9% wenn er pauschalierte Buchführung hat. (ansonsten auch 16, kommt aber selten vor)
Wenn ein Händler ihn dir auch mit 9% anbietet dann verkäuft er im Kundenauftrag oder hat in seltenen Fällen einen Fehler gemacht bzw. will dich ködern weil du ja dann 7% sparen würdest (jedenfalls wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist). Rechnen muß er aber 16%. (außer im Kundenauftrag)