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Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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16 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon Holgi1982 » Fr Nov 06, 2009 19:03

Hallo.
Unsere Nachbarn (Freiwillige Feuerwehr) haben bei den Stadtwerke Wolfsburg in Auftrag gegeben eine Fernwärmeleitung zu legen.
Die Stadtwerke würden nun gerne diese Leitung über unser grundstück und durch unseren Keller legen damit wir den Vorteil haben, "falls" wir mal anschliessen wollen, das wir die Leitung gleich im Keller haben.
Solange wir nicht anschliessen wollen kostet uns das keinen Cent und es soll so verlegt werden das die leitungen uns so wenig wie möglich stören.
Nun gut dacht ich im ersten Moment, soooo schlecht ist die Sache ja nun nicht weil wer weiss was kommt. Derzeit haben wir noch Ölheizung und werden wir erstmal wohl auch behalten da wir mit Heizöl derzeit noch billiger fahren als wie mit Fernwärme.
Nun kam gestern der Brief von den Stadtwerken wo nochmals alles genau erklärt wurde und dort stand auch drin das, wenn wir bis 2015 anschliessen wollen, würde das anschliessen selber knappe 5000€ kosten :shock:
Da dacht ich mir, da hätt ich ja fast ne halbe Pelletsheizung falls die Ölheizung irgendwann mal wegmuss.
Also fällt das anschliessen selber sehr warscheinlich komplett weg!

Nun meine Frage: Könnte man so eine Art Schadenersatz verlangen dafür das die unsere Hofeinfahrt und Vorgarten aufbuddeln, Rohre durch die kellerwände ziehen und eine Woche lang Krach machen?
Habe diesbezüglich gestern schon Versucht den Rechtsanwalt vom landvolk zu erreichen, aber erreichen konnt ich nur seine Sekretärin die die Sachlage Notierte und ihm weiterreicht. Hoffe ja das er sich morgen meldet und ich mit ihm die Sache besprechen kann.

Aber was meint ihr dazu?
Schadenersatz möglich? (Lohnenswert?)
Oder doch ganz und gar drauf verzichten (auch auf die Möglichkeit einer evtl. anschliessung ans fernwärmenetz)
Bin da etwas Hin und hergerissen, weil eigentlich sieht es ja so aus als wenn ich garnie anschliessen lasse, aber was wenn in 20 Jahren doch?

Mfg. Holgi
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon Meini » Fr Nov 06, 2009 19:10

Ich kann mir nicht vorstellen,das du sie einfach durchlassen musst. Daher sind sie zur Entschädigung verpflichtet. ich würde versuchen die Anschlussgebühr zu kürzen bzw. auf Null zu drücken. Bei der Sauerei die auf dich zukommt wäre das, das wenigste.

Es ist schon ziemlich unverfrohren durch deinen Keller zu wollen und später noch Kohle dafür zu verlangen. :oops:
Pessimisten suchen nach Gründe, Optimisten finden Wege.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon euro » Fr Nov 06, 2009 19:13

Momentan hast du Heizkosten von 5ct/kwh mit Öl.
Nicht vergessen solltest du aber die Abschreibung und Unterhalt deiner Heizung die Kosten für den "ewigen Schornsteinfeger" sowie zusätzliche Umweltauflagen die bestimmt noch kommen werden.
Würde an deiner Stelle den Anschluss gleich machen lassen (kannst ja bis zur Nutzung abschiebern) und zumindest den Wàrmetauscher - Zähler gleich noch mitaushandeln.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon hans g » Fr Nov 06, 2009 19:42

lass dich von einem FACHMANN beraten bzw. pass auf,auf welcher seite der landvolkmann steht.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon mf133fahrer » Fr Nov 06, 2009 21:29

Die wollen Durch deinen Keller und für einen Anschluss dann nochmal 5000€ das ist eine Frechheit von denen.
Sollten Dir die Stadtwerke nicht eine Jährliche Pacht zahlen das sie Dein Grundstück benutzen.
Wenn die dir mit dem Anschluss nicht entgegen kommen dann würde ich sie nicht durch lassen.

Ich würde mir überlegen ob Du durch die Leitung nicht einen Nachteil hast, nicht das Du dich dann in den Arsch beißen kannst das die Leitung irgendwann im Weg ist und dann für teuer Geld verlegt werden muß.

Bleibe Hart, auch wenn es für die Feuerwehr ist am Schluss kannst Du ihnen ja ein wenig entgegenkommen. Es sollte nur für Dich dann auch ein (kleiner) Vorteil rausschauen.

Grüße mf fahrer
DÜRFEN DIE DAS
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon H.B. » Fr Nov 06, 2009 22:20

Wennsein ausgebauter Keller (Kein Vorratskeller) ist, lass die die Leitung nur unisoliert verlgen, das heizt das halbe Haus.
Wenn du mehr willst, legst du paralell dazu eine Leitung, die als Wärmetauscher dient, dann brauchst du nie einen Anschluß und auch keinen Zähler ... :lol:

Nö, verhandle mit denen, also der Anschluß muß auf jedenfall gratis sein, und für den Verbrauch sollte schon ein Rabatt drinn sein??
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon hans g » Fr Nov 06, 2009 22:30

hier hatte mal nen SCHLAUES bäuerchen mit der stadt ausgehandelt,dass die mit nem kanal durchs grundstück dürfen und er an einer schwierigen stelle bauplätze bekommt---ist total in die hose gegangen,weil schlaubauer vorher seinen kotten an einen gut informierten und SEHR selbstbewussten manager verkauft hatte,der natürlich POLITISCH alle HEBEL in bewegung gesetzt hatte,um sein IDYLLE nicht zu verlieren.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon liddle_tomtom » Fr Nov 06, 2009 22:46

Wie hans schon sagte, würde ich mir auf jeden Fall fachlichen Beistand holen.

Ich persönlich würde aber einfach mal ganz frech fragen was die Stadtwerke mir dafür bieten, dass sie durch meinen Garten und Keller dürfen. Wenn die in deiner Hofeinfahrt (die ihr vielleicht schon jahrzehntelang befahrt) das Pflaster stellenweise rausbuddeln, dann bekommt man das am Ende nicht wieder so eingesetzt wie es war und es sieht einfach sch***e aus.

Immerhin wollen die Stadtwerke ja was von Dir und dafür ist es doch eigentlich verständlich, dass man eine Gegenleistung fordert/bekommt. Und wenn die dir nichts bieten wollen und du dir ziemlich sicher bist, dass du später nicht angeschlossen werden möchtest, dann sollen die doch woanders rumbuddeln.

Gruß

liddle_tomtom
Wenn Du Gott zum Lachen bringen willst, dann erzähle ihm von deinen Plänen.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon CSW-LNF » Sa Nov 07, 2009 0:23

Und wenns möglich ist, daß die die Leitung an Deinem Keller vorbei legen können und nicht durch müssen,
können die immer noch hergehen und die Leitung unter Deiner Einfahrt "durchdrücken bzw schießen" und da brauchen Sie
Dich nicht mal zu fragen.
Bei uns in der Gegend soll ein Kanal verlegt werden, wo die Straßenbaubehörde das aufgraben und verlegen unter der Straße verbietet,
da wird etz auch als Alternative durchgeschossen bzw gedrückt. Und des geht ohne Genehmigung.
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Erst zieht er Dich auf sein Niveau runter, dann schlägt er Dich mit seiner Erfahrung......
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon Holgi1982 » Sa Nov 07, 2009 11:57

Pflastersteine haben wir nicht aufm Hof, nur schotter, aber wäre trotzdem Blöd denn wer weiss ob man da durchkommt wenn die da aufreissen!
Ich denke auch mal das die wenigstens ein bisschen entgegenkommen leisten können.
Eigentlich wollen die in 2 Wochen schon anfangen da die feuerwehr das in diesem jahr noch angeschlossen haben will. Aber wenn es wegen Klärungsbedarf nun ne Woche später werden sollte müssen die mit Leben!

Drumherum kommen könnten die schon, aber die hatten halt gedacht "falls" wir mal anschliessen wollen, wären die Leitungen halt schon in unserm Keller.
Klar, wenn es heisst nein das möcht ich nicht, bzw genau gesagt "wir" (erbengemeinschaft) wollen das nicht, dann können die ja nicht anders.
Bloß denke ich, sich die Möglichkeit eines Anschlusses vorzubehalten ist ja nicht grundverkehrt, aber dann später so einen Horrenden Preis zu verlangen find ich echt ne frechheit, weil dann müsste ja nicht mehr viel gemacht werden. Sicher sind das dann die Kosten die denen jetzt entstehen würden, aber trotzdem find ich das so nicht ganz ok!
Ich hoffe ja mal das am Montag sich der Typ vom Landvolk fix meldet. (Ps. der/die steht/stehen eigentlich schon hinter den landwirten, dafür sind die ja schliesslich da :regen: )
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon ChrisB » Sa Nov 07, 2009 12:11

Hallo,
an die Fachleute von Euch.
Geht es wie von CSW oben geschrieben?? ohne Zustimmung meinen Eigentum zu Durchschießen :?:
Hier hatten Bauherren mit der Gemeinde Probleme da durch Ihren Bauplatz vor 30 Jahren ohne Eintragung der Kanal durchgelegt wurde.
Die Bauherren haben den Prozess verloren, angeblich mehrere 10 Tausend € gekostet?
Ich kann doch in 10 Jahren nicht mehr über der Fernleitung Bauen wie ich möchte, oder
Das Grundstück hat doch durch die Fernleitung eine Wertminderung?
MfG :?:
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Nov 07, 2009 13:52

Hallo

ich kann das gut verstehen, wenn man für die freiwillige Feuerwehr etwas tun möchte und ihr zu einem günstigen Fernwärmeanschluß verhelfen möchte.

Leider hört es sich so an, als ob da von den ein Dummer gesucht wird, den man mal über den Tisch ziehen kann. Eine Fernwärmeleitung durch das Grundstück legen lassen, kann ja noch angehen, aber was soll das mit einer Leitung DURCH den KELLER???????? Und dann auch noch ohne Entschädigung oder Nutzungsgebühr? Die späteren Anschlußkosten an die Fernwärme sollen ja auch nicht entfallen, obwohl die Leitung dann schon im Haus ist!
Niemand würde auf die Idee kommen, eine Abwasserleitung durch seinen Keller legen zu lassen, auch wenn die Stadtwerke dann ein paar Meter Rohr einsparen würden!

Ich denke, dass die Stadtwerke da ohne Zustimmung keine Chance haben. Fernwärme ist schließlich keine Leistung der Daseinsvorsorge, so wie die Stromversorgung. Und auch da kann niemand die Anschlußleitung für den Nachbarn durch den Keller eines anderen legen. Ein Leitungsrecht für Strom kann höchtens dann da sein, wenn kein anderer Anschluß möglich wäre, z.B. bei einem hinten liegenden Grundstück ohne direkte Erschließung, wo ein Wegerecht über das andere Grundstück eingetragen ist.
Auch wenn ein Stromkonzern (mit Sonderrechten!!!!!!) einen Masten auf einem Grundstück setzen will, geht das nur gegen Entschädigung und Eintragung einer Last ins Grundbuch.

Mal eine dumme Frage: Ist das Gebäude der freiwilligen Feuerwehr nicht an eine öffentliche Straße angeschlossen oder erschlossen? Fährt die Feuerwehr zum Einsatz über Dein Grundstück? Gibt es ein eingetragenes Wegerecht oder eine im Grundbuch eingetragene Last?

Von einer anderen Seite betrachtet: Die Stadtwerke sind kein mildtätiges Unternehmen. Wenn Du später mal über der Leitung bauen willst, einen Pool oder Gartenteich anlegen willst, kannst Du der Lackierte sein, denn die Leitung wird dann nicht mehr verlegt oder Du darfst kräftig blechen.

Wenn es eine Zustimmung gibt, dann nur mit einem durch Deinen Anwalt erstellten Vertrag (Sonst bist Du für alle Zeiten der Angeschmierte, der Depp mit dem man alles machen kann). Die Anwaltskosten übernimmt natürlich der Zustandsstörer!

Gruß
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon Holgi1982 » Sa Nov 07, 2009 17:46

Habe mal ein Bild gemacht wo die Leitung ersichtlich ist so wie die das machen wollen.
Ob die so Leitung sparen wage ich mal zu bezweifeln, denke mal der einzige sinn den die bezwecken ist, das wir die Möglichkeit haben uns anzuschliessen.
Ok wenn die um uns herum bauen müssten die die Strasse oder den Fußweg aufreissen, wobei wir doch wieder die einfachere Möglichkeit wären.

zum Bild:
Leitung soll unten von der Strasse kommen, und der Linie folgen durch unser Haus bis links zur Feuerwehr

Bild
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon unimogthorsten » So Nov 08, 2009 23:24

und warum machen die sich die Mühe durch Euren Keller zu verlegen wenn sie entlang der öffentlichen Straße aufgraben könnten? Ich denke mal denen ist das zu teuer und deshalb wollen die durch Euer Grundstück bzw. Euren Keller. Wärs meiner bliebe die Leitung draußen, Feuerwehr hin oder her! Kürzer ist es auf keinen Fall, also wo liegt die Einsparung wenn nicht bei den Baukosten? Der Vorwand "wenn Ihr mal anschließen wollt hab Ihr schon die Leitung" stinkt doch zum Himmel.
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Re: Fernwärme anschliessen, Schadenersatz??

Beitragvon abu_Moritz » Mo Nov 09, 2009 6:53

auf eurem Grundstück, und schon garnicht unter eurem Haus müsst ihr diese Leitung akzeptieren!
außer es besteht ein altes Leitungsrecht, und selbst dann wäre zu prüfen ob das auch für diese neue leitung zählt.
Gruß Jo


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wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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