Hallo zusammen, man braucht ja für alles was man baut in Deutschland ne nervige und nicht immer günstige Baugenehmigung... Wie ist das denn bei Festzelten wenn die halt mal nicht nur übers Wochenende stehen, sondern über Jahre Weiß da jemand was zu?
Das mit der Baugenehmigung stimmt nicht ganz! Jede Stadt hat da so seine eigenen Rechte, also vorher mal im Bauamt anrufen bis zu welcher größe es Antrags frei ist. Bei uns z.B. kann man dis zu 75m2 umbauten Raum ohne Antrag bauen, es sind aber nur Punktfundamente erlaubt.
CU OLLi
CU Olli
Live is to short, don´t stress every Day ! Probiers mal mit Ruhe und Gemütlichkeit !
Das jede Stadt sein eigenes Recht hat stimmt überhaupt nicht. Die baurechtlichen Vorschirften richten sich nach dem BauGB (Baugesetzbuch) und der entsprechenden LBP (Landesbauaordnung) des jewiligen Bundeslandes (und noch weitere Vorschriften). In BW sind 40 m³ umbauter Raum innerorts verfahrensfrei und außerorts 20 m³ (gibt aber auch Außnahmen, z.B. im Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet nicht so ohne weiteres möglich)
Bezüglich deinem Zelt:
Ersteinmal ist dein Zelt eine Bauliche Anlage und ein Gebäude gemäß §2 LBO BW: (1) Bauliche Anlagen sind unmittelbar mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht (dein Zelt) oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Als bauliche Anlagen gelten auch
Aufschüttungen und Abgrabungen,
Ausstellungs-, Abstell- und Lagerplätze,
Camping- und Zeltplätze,
Stellplätze.
(2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. (dein Zelt auch)
§49 LBO BW: Genehmigungspflichtige Vorhaben: (1) Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie der in § 50 aufgeführten anderen Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in §§ 50 und 51 nichts anderes bestimmt ist.
(2) §§ 69 und 70 bleiben unberührt.
Da dein Vorhaben gemäß §2 LBO BW eine bauliche Anlage ist, brauchst du eine Genehmigung. Verfahrensfrei ist es nicht, da in § 50 LBO BW nicht aufgeführt ist.
Ist doch einfach Für ne Party,stört es wohl keinen aber nicht auf dauer. Bauamt anrufen ist der einfachste weg,in den meißten Länder gibt es maßgaben für die größe in Kubikmeter umbautem Raum ohne Genehmigung.
Hallo! Das hört sich alles schön an, von wegen innerorts und außerorts. Wo innerorts und außerorts ist bestimmt der Flächennutzungsplan oder wie dieses Machwerk heißt. 20 m hinter meinem Haus dürfte ich eine Halle bauen. Auf dem gleichen, schon seit langer Zeit eingezäunten Grundstück, gleich im Anschluß an die Halle darf ich nicht mal ein Carport bauen. Ich habe bis zum brandenburgischen Bauminister geschrieben. Dort hat man mir dann geantwortet, ich darf keinen Carport bauen, da ich diesen ja zu Wohnzwecken nutzen könnte. Auf diesem Niveau zu antworten habe ich mir dann verkniffen. Also wenn jemand von Euch eine gesetztliche Möglichkeit kennt im Aussenbereich zu bauen, ohne einen landwirtschaftlichen Betrieb, also mit Gewerbeanmeldung, Steuerveranlagung usw., zu gründen, kennt, lasst es mich wissen. Gruß vom Eicherfahrer
So weit ich weiß, bestimmt die Gemeinde diesen Flächennutzungsplan und kann ihn auch ändern. Wenn du es bis zum Minister geschafft hast, schaffst du es doch auch aufs Rathaus/Gemeindeverwaltung, um dich mal zu erkundigen, wer, wie, wo, was zuständig für Änderungen etc. ist.
Grüße und viel Glück, Robert
PS: Mein Vater baut grad gegen meinen Rat 2 Carports als Holzunterstand an unseren Wald in Sachsen (das ganze ohne Nachfragen bei der Gemeinde). Ich seh uns die Dinger schon wieder abreißen
Ich !darf! morgen dabei helfen ein 25x50m Zelt für ein Rockfestival aufzubauen, werd da bei Gelegenheit mal den Zeltmeister noch mal fragen.
Ich meine aber es gibt bei solchen Zelten bei 3 Monaten eine Grenze in der es ohne Genehmigung stehen darf. Außerdem muss jedes Zelt sofort nach dem Aufbau von einem Beamten des Landratsamtes abgenommen werden (jedenfalls bei Veranstaltungen).
Mein früherer Arbeitsgeber durfte im Gewerbemischgebiet keine Halle bauen weil die Nachbarn einwände hatten. Also hat er als Materiallager einfach ein Zelt gebaut, mit Fundament und Aluminiumwänden, das war dann irgendwie möglich.
Hi, vielleicht mal bei möbelhäusern nachfragen, wie die das machen, die haben sehr oft zelte für z.b. gartenmöbelausstellung fast das ganze jahr auf dem hof stehen! gruß karl
Hallo Robiwahn! Ich hab natürlich ganz unten angefangen ehe ich den Herrn Minister belästigt habe. Aber wegen einem Carport ändert die Gemeinde nicht den Bebauungsplan und wenn doch ist es wohl sehr teuer. Gruß vom Eicherfahrer
da geht ja einiges hin und her. Grundsätzlich sind baulichen Anlagen aller Art genehmigunspflichtig. Dazu zählen auch Leuchtreklametafeln and Hauswänden, Werbetürme entlang der Autobahn, Gebäude innerorts und außerhalb etc. Um jetzt herauszufinden, ob ein Bauvorhaben den Wünschen der Gemeinde entspricht, gibt es in den Landesbauordnungen die sogenannte "Bauvoranfrage". Nehmt einen Lageplan und zeichnet dort euer Vorhaben ein und geht damit zur Gemeine. Dann gibts da schon eine Antwort; eventuel ein "Ja" mit Auflagen oder eine "Nein" aus irgendwelchen Gründen.
Festzelte für Veranstaltungen sind sogenannte "Fliegende Bauten" und unterliegen entsprechenden Auflagen. Darunter zählen Abnahmen der lokalen Behörde (die schauen u. a. dann nach Notausgängen, Feuerlöschern usw.) sowie Prüfberichte und in regelmäßigen Abständen Untersuchungen vom TüV.
Auch in diesem Falle, Festzelt als Brennholzlager, gibt es die Möglichkeit einer Bauvoranfrage, welche Siegnalwirkung hat.
Gruß
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.