Trotz des Urteils bleibt der fade Beigeschmack!
Was sind die Sondersignale dann noch wert, wenn sich die Einsatzfahrer an alle Verkehrsregelung und Geschwindigkeitsbeschränkungen halten sollen?
Da hat der Amtsschimmel wieder viel zu laut gewiehert und nicht nur dem beklagten Fahrer das soziale Ehrenamt vermießt.
