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Feuerwehr

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29 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Feuerwehr

Beitragvon langholzbauer » Mi Jun 10, 2026 7:33

Trotz des Urteils bleibt der fade Beigeschmack!

Was sind die Sondersignale dann noch wert, wenn sich die Einsatzfahrer an alle Verkehrsregelung und Geschwindigkeitsbeschränkungen halten sollen?

Da hat der Amtsschimmel wieder viel zu laut gewiehert und nicht nur dem beklagten Fahrer das soziale Ehrenamt vermießt.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon allgaier81 » Mi Jun 10, 2026 7:53

Ja, ich finde es auch unmöglich hier so ein hohes Bußgeld kassieren zu wollen.
Auf der anderen Seite muss man auch in Straßen wo die Geschwindigkeit deutlich begrenzt ist (30) mit Rücksicht fahren. In diesem Fall war es ja eine Baustelle, also eine große Straße auf der eigentlich 50 erlaubt ist.

Durch eine belebte 30-Zone würde man wohl selbst mit Sonderrechten nicht mit 70 fahren. Wäre bei uns auch gar nicht möglich, so eng wie die sind.
Gruß, allgaier
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Re: Feuerwehr

Beitragvon 304 » Mi Jun 10, 2026 8:52

allgaier81 hat geschrieben:Durch eine belebte 30-Zone würde man wohl selbst mit Sonderrechten nicht mit 70 fahren. Wäre bei uns auch gar nicht möglich, so eng wie die sind.

Und dann gibts ehemalige 60er und 70er Zonen die übersichtlicher sind als manche Landstraße und nur aus Lärmschutzgründen auf 30 reduziert wurden.

Normalerweise entscheidet der Fahrzeugführer situationsbedingt welche Geschwindigkeit sicher gefahren werden kann und ob das überhaupt notwendig bzw. gerechtfertigt ist (Wasser im Keller kann warten).

langholzbauer hat geschrieben:Trotz des Urteils bleibt der fade Beigeschmack!

Nicht dein Problem.

Fahrzeugführer ist nur dafür verantwortlich Mannschaft und Material zügig und sicher im erlaubten rechtlichen Rahmen an die Einsatzstelle zu bekommen. Du gehst jetzt auf Nummer sicher, auch wenn stellenweise (s.o.) erheblich höhere Geschwindigkeiten möglich wären.

Wenn damit die Zeiten nicht eingehalten werden, dann ist das ein Problem der Kommune. Da muss halt die Bedarfsplanung etwas angepasst werden und in hauptamtliche Kräfte, zusätzliche Gerätehauser, etc investiert werden.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon 038Magnum » Mi Jun 10, 2026 11:10

304 hat geschrieben:Fahrzeugführer ist nur dafür verantwortlich Mannschaft und Material zügig und sicher im erlaubten rechtlichen Rahmen an die Einsatzstelle zu bekommen.


Der Fahrzeugführer sitzt bei der Feuerwehr auf dem Beifahrersitz. Du meinst den Maschinisten.

Das Urteil ging ja Recht viral, als Hintergrund sollte man aber wissen, dass der Angeklagte und der Leiter des Ordnungsamtes eine Vorgeschichte haben - hier spielt zusätzlich die persönliche Komponente mit rein. Aber das müssen die Gerichte klären.

Besten Gruß
"Die Gedenktafel für die Zweiten hängt unten in der Damentoilette."
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Südheidjer » Mi Jun 10, 2026 17:34

Uns wurde damals immer gepredigt, daß das sichere Ankommen an der Einsatzstelle oberste Priorität hätte.
Die meiste Zeit gewinnt man an roten Ampeln, wo man nicht warten muß sondern sich vorsichtig durchschlängeln kann.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Nick » Mi Jun 10, 2026 19:46

038Magnum hat geschrieben:
304 hat geschrieben:Fahrzeugführer ist nur dafür verantwortlich Mannschaft und Material zügig und sicher im erlaubten rechtlichen Rahmen an die Einsatzstelle zu bekommen.


Der Fahrzeugführer sitzt bei der Feuerwehr auf dem Beifahrersitz. Du meinst den Maschinisten.

Das Urteil ging ja Recht viral, als Hintergrund sollte man aber wissen, dass der Angeklagte und der Leiter des Ordnungsamtes eine Vorgeschichte haben - hier spielt zusätzlich die persönliche Komponente mit rein. Aber das müssen die Gerichte klären.

Besten Gruß

Ist das so? Oder doch nicht eher so das der Fahrzeugführer der Maschinist ist und der Gruppenführer daneben sitzt. Für mich ist der, der das Lenkrad in der Hand hat und den entsprechenden Führerschein braucht der Fahrzeugführer.
Ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Lenkfix » Mi Jun 10, 2026 19:58

langholzbauer hat geschrieben:Trotz des Urteils bleibt der fade Beigeschmack!

So siehts aus, hier wäre in manch gut funktionierender Amtsstube der Sachverhalt mit einem im Einsatz befindlichen Feuerwehrfahrzeug und aktiven Sondersignalen zuerst der Einsatzzweck per Leitstelle überprüft dann untern Tisch fallen gelassen. Laut Maschinistenschulung ist klar der Fahrer im Einsatz auch mit Sondersignalen unter Hohheitlichen Rechten immer in eigener Verantwortung unterwegs d.h. er darf die Geschwindigkeit im ermessen seiner Verantwortung anpassen muß sich nicht an z.b. 30-Zone halten und soll sich in eine Kreuzung immer in angemessener Geschwindigkeit durch-tasten. Aber manche Behörden sind der Volksverblödung um längen voraus,Herr Lehrer ich weis was.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Lenkfix » Mi Jun 10, 2026 20:06

Nick hat geschrieben:Oder doch nicht eher so das der Fahrzeugführer der Maschinist ist und der Gruppenführer daneben sitzt.

Genau so, der Maschinist ist der Fahrzeugführer mit entsprechendem Führerschein und der Gruppenführer sizt daneben und hat kein Lenkrad, auch nicht am Ärmel.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Schwabenjung26 » Do Jun 11, 2026 9:31

Die Lenkräder am Ärmel sind doch auch schon lange Geschichte?
Ich wurde 2010 Maschinist und da bekam ich schon keines mehr.
Zwischenzeitlich darf ich das Ausbilden und auch rechts sitzen, da gehört der Sachverhalt zur Basis.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Feuerwehr

Beitragvon Florian1980 » Do Jun 11, 2026 18:40

Lenkfix hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:Oder doch nicht eher so das der Fahrzeugführer der Maschinist ist und der Gruppenführer daneben sitzt.

Genau so, der Maschinist ist der Fahrzeugführer mit entsprechendem Führerschein und der Gruppenführer sizt daneben und hat kein Lenkrad, auch nicht am Ärmel.


Das Wort "Fahrzeugführer" ist das unnötigste, das bei der Feuerwehr existiert. Bei uns ist damit auch der Gruppenführer gemeint, da wir meist als Staffel ausrücken. Ich persönlich bevorzuge Maschinist und Gruppenführer, das ist eindeutig.

Ich bin seit 25 Jahren Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr im größten Ortsteil einer Großstadt. Wir fahren fast jeden Einsatz in unserem Stadtteil mit.

Leider ist es nicht mehr wie früher. Von fast 40 aktiven kommen im Einsatz 5-10 zusammen, beim Übungsdienst vielleicht 15. Dazu kommen interne Spannungen. Aber ein gutes Gefühl gibt es trotzdem und da wir fast keine Landwirtschaft mehr haben, kann ich dort etwas Diesel verbrennen.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon 304 » Fr Jun 12, 2026 8:38

Florian1980 hat geschrieben:Leider ist es nicht mehr wie früher. Von fast 40 aktiven kommen im Einsatz 5-10 zusammen, beim Übungsdienst vielleicht 15.

Strukturwandel hat halt auch Auswirkungen auf die Feuerwehr.

Lenkfix hat geschrieben:Genau so, der Maschinist ist der Fahrzeugführer mit entsprechendem Führerschein und der Gruppenführer sizt daneben und hat kein Lenkrad, auch nicht am Ärmel.

Genauso.

Mag sein, dass man das in dem Kontext etwas anders sehen kann wenn man das unbedingt will, aber im praktischen Sprachgebrauch ...
Sagt auch keiner Leitungsroller, Schraubendreher oder Winkelschleifer. Das ist eine Kabeltrommel, Schraubenzieher oder Flex.
Geh mal in den nächsten Baumarkt und frage ohne weitere Angabe nur nach einem "Leitungsroller" (= Haspel mit nicht abnehmbarer elektrischer Leitung). Die werden das raten anfangen.
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Re: Feuerwehr

Beitragvon langholzbauer » Fr Jun 12, 2026 8:50

Florian1980 hat geschrieben:Leider ist es nicht mehr wie früher. Von fast 40 aktiven kommen im Einsatz 5-10 zusammen, beim Übungsdienst vielleicht 15.

Hinzu kommt noch, dass immer weniger Fahrer mit Führerschein für Löschfahrzeuge über 7,5T verfügbar sind.
Darunter haben manche schon Punkte wegen Ladungssicherung o.A. aus ihrem Alltag .
Kommt dann die Gefahr hinzu, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Einsatzfahrten bestraft zu werden, weigern sich diese, zu fahren.

So wie eben der oben Betroffene mit samt seinem Wehrleiter hingeschmissen hat.

Das ist alles unbezahlte Freizeitaktivität.
Wer die nicht schützt, bekommt irgendwann eine Zwangsumlage für eine Berufsfeuerwehr, die trotzdem nicht mehr die Fläche so gut abdecken kann...
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Re: Feuerwehr

Beitragvon AEgro » Fr Jun 12, 2026 9:21

Zum eigenlichen Fall des angeblichen Verkehrsverstosses bzw. der Anklage:
99 % unserer Politiker loben das "Ehrenamt" bei jeder sich bietenden Gelegenheit in höchste Höhen.
Die wissen , warum.
Wie will unser Staat denn auch ohne Ehrenamtler noch seine Aufganen, wie Menschenrettung, etc. erfüllen.
Und gerade deshalb ist es noch mehr als unverschämt, zu versuchen einen Feuerwehrmann wegen einer ohnehin umstrittenen Situation bei einer Einsatzfaht zu belangen.
Ich kann nur hoffen, dass das ein Einzelfall bleibt, und unsere Verantwortlichen vom Feuerwehrverband und auch unsere übergeordneten politisch Verantwortlichen
Innenminister ein für alle Mal eindeutig klar stellen, dass sowas nicht sein kann und auch die notwendige gesetzliche Klarheit schaffen, dass der
einzelne Fewuerwehrmann oder sein Einsatzleiter nicht belangt werden können.
Bei unserer immer wirrer werdenden Rechtsprechung und teilweise wirklichkeitsfremder Richter steht sonst jeder freiwillige Helfer ständig
mit "einem Bein im Gefängniss".
Den Fall hätte man auch mal weiter spinnen können.
Wer ist denn oberster Verantwortlich bei einer örtlichen Feuerwehr?
Zumindest bei uns in BW ist es bei Feuerwehr - egal ob Freiwllige oder Berufsfeuerwehr - immer der oberste Verwaltungsbeamte der Gemeinde oder Stadt.
Und das ist der Bürgermeister.
Also hätte man den Bürgermeister genau so wie den Feuerwehrmann anklagen müssen.
Denn der ist der oberste Verantwortliche auf Gemeinde/Stadtebene.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Re: Feuerwehr

Beitragvon 038Magnum » Sa Jun 13, 2026 22:28

Nick hat geschrieben:Oder doch nicht eher so das der Fahrzeugführer der Maschinist ist und der Gruppenführer daneben sitzt.


Leider nicht. Im zivilen Bereich hätten Lenkfix und 304 recht. Im militärischen Bereich und bei der Feuerwehr ist der Fahrzeugführer derjenige mit der Befehlsgewalt über das Fahrzeug. Und das ist nicht der Maschinist/Fahrer, sondern der Einheitsführer auf dem Beifahrersitz.

Geregelt ist das in mehreren Dokumenten mit jeweiligen gegenseitigen Verweisen. Für die Feuerwehr ist die FWDV100 Absatz 3.3 die Definitionsgrundlage, die in die Landesgesetze übernommen wurde (bspw. in Hessen im HBKG). Auch auf Bundesebene ist bei den "nicht-zivilen" der Fahrzeugführer nicht der Fahrer.

Auch bei dem Beispiel vom Südheidjer, wurde entgegen dem zivilen Wortgebrauch nicht der Fahrzeugführer angeklagt, sondern der Fahrer.

Besten Gruß
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