@karl01
kann auch daran liegen das es bei dir im Nebenerwerb geht, du hast ja ne Steuernummer. Aber ne Betriebsnummer sollteste aber bekommen haben???
Aktuelle Zeit: Do Mai 09, 2024 1:28
Moderator: Falke
karl01 hat geschrieben:danke schon mal
ja mach das neben meinem hauptberuf.
zur ihk kann ich sagen das es bei uns in rlp zumindest eine zwangamitgkliedschaft ist,ich bezahl halt nur den geringsten satz.
der mitarbeiter sagte mir das sich der beitrag nach meiner umsatzhöhe richte.somit sollte ja eigentlich die ihk ne info vom finanzamt bekommen.
aber schlauer bin ich jetzt auch nicht wirklich!!!!
landyjärg
hast du eine betriebsnummer oder steuernummer von fa.bekommen?
wie du sagst hast du es nur auf deinem lohnsteuerausgleichsbogen angegeben???
oder hab ich das falsch verstanden?
gruss
karl
spool hat geschrieben:@günter
Die Abrechnungsintervalle mit dem FA richten sich nach Umsatz, d.h. je mehr du umsetzt, desto öfter mußt du abrechnen. Im ersten Jahr machen sie das gerne mit der Quartalsabrechnung, je nachdem wie sich dich eingeschätzt haben (vom Umsatz her).
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