Das ist ein sehr spannendes Thema und wenn es klappt sind die Pachterlöse auch sehr sehr interessant. Jedoch kommt oft nach der Euphorie die Ernüchterung. Viele Projekte werden seitens des Netzbetreibers abgelehnt. Der Netzanschlusspunkt ist oft nicht gegeben. Beim Pachtvertrag sollte man evtl. eine Mindestgröße eintragen. Nicht, dass die erst von 1-2 ha sprechen mit sehr hohem Pachtzins pro Hektar, dann aber nur 500qm nutzen.
Problem dabei: Die Erbschaftssteuer. Wenn so ein Projekt gelingt, gilt für Batteriespeicher dasselbe wie für PV: Aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird Industriefläche. Der steuerliche Wert wird sich ungefähr verzehnfachen. Entsprechend hoch ist die Erbschaftssteuer. Wenn der Pächter kurz nach Erbübergang von seinem (höchstwahrscheinlich im Vertrag vorbehaltenen) Kündigungsrecht Gebrauch macht, weil sich die Anlage beispielsweise durch sich ändernde politische Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt, bricht der Wert in sich zusammen und man ist (je nach Größe der Fläche) komplett ruiniert, weil die Steuerforderung bleibt, man aber keine adäquaten Einnahmen mehr hat.