Aktuelle Zeit: Fr Mai 22, 2026 17:51
unimogthorsten hat geschrieben:ist es zulässig mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen, Kfz-steuerpflichtig weil die extrem hohen Vorgaben des Zolls zur Steuerbefreiung nicht erreichbar sind, einen Anhänger mit Folgekennzeichen zu fahren?

Lohnunternehmer müssen lof Anhänger grundsätzlich ab 6 km/h zulassen!
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