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Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon unimogthorsten » So Sep 27, 2020 13:24

ist es zulässig mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen, Kfz-steuerpflichtig weil die extrem hohen Vorgaben des Zolls zur Steuerbefreiung nicht erreichbar sind, einen Anhänger mit Folgekennzeichen zu fahren?
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon countryman » So Sep 27, 2020 13:38

Wurde schon oft diskutiert.
Ist zulässig, sofern die 4 Voraussetzungen zum zul. freien Betrieb des Anhängers erfüllt sind:
1. Im lof Betrieb
2. Zweck der jeweiligen Fahrt ist lof
3. Max. 25 km/h mit Kennzeichnung ("25" Schilder)
4. hinter Zugmaschinen
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon berlin3321 » So Sep 27, 2020 16:53

Und auch max 25 km/ h fahren. Daran halten sich (zumindest hier in meinem Umfeld) die Wenigsten.

MfG Berlin
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon Barbicane » So Sep 27, 2020 17:47

Es wurden ja schon alle Vorraussetzungen genannt.


Wichtig wäre noch dass zulassungsfreie Anhänger nach FZV nur von "landwirtschaftlichen Betrieben" gehalten werden können wenn man's wörtlich versteht.

Jeder Andre kann diese aber für LoF Zwecke einsetzen.
Kennzeichenfarbe der Zugmaschine ist dabei egal.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon freddy55 » So Sep 27, 2020 18:18

unimogthorsten hat geschrieben:ist es zulässig mit einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen, Kfz-steuerpflichtig weil die extrem hohen Vorgaben des Zolls zur Steuerbefreiung nicht erreichbar sind, einen Anhänger mit Folgekennzeichen zu fahren?




Da ja der Schlepper schon die Vorgaben zu LOF nicht erfüllt hat ja auch der Anhänger keinen LOF, also ganz kurz, die Antwort ist " Nein"

.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon berlin3321 » So Sep 27, 2020 18:22

Nein. Falsch.

Wenn ich selbst die Voraussetzungen eines LoF Betriebes nicht erfülle kann ich trotzdem für den LoF Nachbarn arbeiten und somit auch den Anhänger im LoF Betrieb ziehen.

MfG Berlin
Zuletzt geändert von berlin3321 am Fr Okt 02, 2020 8:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon rockyy » Do Okt 01, 2020 17:44

z.B. Erntehilfe
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon countryman » Do Okt 01, 2020 18:00

so sieht es aus.

Ebenso versteuern ja zunehmend auch Landwirte bestimmte Schlepper, weil diese auch gewerblich laufen. Trotzdem dürfen diese Schlepper "im lof Betrieb" auch zulassungsfreie Wagen ziehen.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon SucheSchlepper » Do Nov 05, 2020 11:42

Ich würde gern einen konkreten Fall konstruieren und Eure Meinung dazu wissen:

Schlepper würde auf einen Gewerbebetrieb (z. B. Hausmeisterdienste) angemeldet, dessen
Inhaber jedoch keinen LoF-Betrieb bzw. auch keine LoF-Flächen besitzt.

Wie wäre der Sachverhalt hier, wenn der Schlepper ein schwarzes Kennzeichen erhält und jedoch
als GEWERBEBETRIEB auch Transporte im Rahmen von Lohnleistungen für einen LoF-Betrieb
durchführt. Selbstverständlich würden diese Lohnleistungen auch an den LoF-Betrieb berechnet.

Der bzw. die dazu benutzten Anhänger hätte(n) grüne Folge-Kennzeichen von Zugmaschinen, die
jeweils nicht auf den Inhaber des Gewerbebetriebes sondern auf die jeweils unterschiedlichen
LoF-Betrieb (in dem Sinne quasi "Kunden" des Gewerbebetriebs)

Eigentlich könnte der Schlepper dann ja sogar meiner Meinung bzw. lt. Vordruck 3813 beim Zoll
ein grünes Kennzeichen erhalten?! - aber das ist dann noch ein anderes Thema. Mir geht es
grundsätzlich um die Möglichkeit des "erlaubten" Mitführens der Anhänger abweichender LoF-
Betriebe. Selbstverständlich würden die Kennzeichen zwischen Schlepper und Anhängern dann
"unterschiedlich" sein - nicht nur in der Farbe.

Gäbe es da aus Eurer Sicht grundsätzlich eine Diskrepanz, wenn die 4 eingangs genannten Punkte
erfüllt würden?

1. Im lof Betrieb (JA - bzw. im AUFTRAG eines LoF-Betriebes)
2. Zweck der jeweiligen Fahrt ist lof (JA - die Fahrt muss natürlich LoF sein)
3. Max. 25 km/h mit Kennzeichnung (JA, auch das wäre gegeben)
4. hinter Zugmaschinen (JA, wäre auch gegeben)

Mich würden Meinungen dazu sehr interessieren. Wenn noch weitere Detailfragen dazu offen
geblieben sind - dann einfach melden :klug:
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon countryman » Do Nov 05, 2020 12:32

1. ist eben nicht erfüllt, Betreiber ist ja der Unternehmer. Ein Folgekennzeichen ist auch kein Folgekennzeichen, wenn es nicht dem Halter des ziehenden Fahrzeugs zugeordnet werden kann (entsprechend einem Schlepper des lof Betriebes).
Lohnunternehmer müssen lof Anhänger grundsätzlich ab 6 km/h zulassen!

Quelle:http://www.bauwesta-landmaschinen.de/zulassung-lof.html

Ob in der Praxis jemals aus diesen Spitzfindigkeiten ein Strick würde sei dahingestellt.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon egnaz » Do Nov 05, 2020 12:58

Ich denke es kommt auf den Auftrag/Rechnung an.
Wenn Transportleistungen für einen Lof Betrieb durchgeführt werden, dann nein.
Wenn nur die Schlepperstunde mit Fahrer vom Lof beauftragt sind, dann ja.
Gruß Eckhard
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon xyz » Sa Nov 07, 2020 8:25

es kommt darauf an ob das Erntegut zu einer gewerblichen Biogasanlage oder zur Futtergewinnung auf den Hof des Landwirts gefahren wird. Wenn der Schlepper im Lohn gefahren wird müsste das Folgekennzeichen des Schleppers dran sein, wenn der Schlepper ausgeliehen wird geht auch ein Kennzeichen des Landwirts.
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Re: Folgekennzeichen und schwarzes Kennzeichen

Beitragvon berlin3321 » Sa Nov 07, 2020 9:32

Hmm, nein. Es reicht ein Kennzeichen des Betriebes für den LoF Betrieb ausgeführt wird und den darauf zugelassenen Schlepper.

Dieses Kennzeichen reicht als Wiederholungs- oder Folgekennzeichen. Das muss nicht identisch mit dem vorgespannten Schlepper sein.

MfG Berlin
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