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Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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30 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon egnaz » Di Mai 31, 2016 13:49

Trakto hat geschrieben:Also ich selber besitze 0,5 ha Wald und stehe kurz vorm kauf weitere 0,5 ha. Des weiteren bewirtschafte ich noch 0,5 ha von meinem Vater. Mit meinem Pate bewirtschafte ich noch 3 ha, die Ihm gehören. Zur Zeit wird das Gras, Heu und Holz selbst verwertet.

Habe heute noch ein wenig rum telefoniert und habe herausbekommen das mich die Berufsgenossen falsch informiert hat, was das mit dem Forstbetrieb angeht. Die teilten mir mit, das jeder der Wald besitzt auch einen Forstetrieb hat. Nur das der Betrieb sonst nirgends anerkannt wird, z. B. beim Bauamt. Habe noch ein anderes Thema hier im Forum laufen und durch nachfragen habe ich es rausbekommen.

Wie bekommt man eigentlich ein Forstbetrieb?
Der Betrieb von der Berufsgenossen ist nichts wert, außer das man zahlen muss. Laut Landwirtschaftskammer kann man einen Forstbetrieb nicht anmelden, das würde alles über die Steuererklärung abgewickelt. Das Bauamt will eine Betriebsnummer.
Nun blick ich nicht mehr durch.

Ich verstehe dein Problem nicht. Du könntest doch alle geforderten Unterlagen zur Steuerbefreiung vorlegen.
-Du hast Waldbesitz und somit auch einen Einheitswertbescheid
-Du bist Mitglied der Ldw Bg
-Du hast Einnahmen aus deiner Forstwirtschaft in der Anlage L deiner Steuererklärung erklärt und hast dadurch auch eine Steuernummer erhalten
Da deine eigene Fläche sehr klein ist, könntest du über die anderen Flächen einen Pachtvertrag abschließen.
Aber Vorsicht, du darfst dann aber nur Arbeiten ausführen, die mit deiner Lof in Verbindung stehen. Altpapier einsammeln für den Sportverein ist dann Steuerbetrug.

Trakto hat geschrieben:So nun zum Lohnunternehmen.
Da wollte ich ich wissen wie hoch die Versicherungseiträge etwa sind und wer dann alles von mir Geld will.
Im Lohnunternehmen wollte ich Stammholz von Privatwaldesitzer zu Brennholz verarbeiten. Also Stammholz rausziehen, spalten und klein sägen.

Was haltet Ihr eigentlich von arbeiten für die Gemeinde? (z. B. Land- und Waldpflege)

Ein Gewerbe nützt dir für die Steuerbefreiung nur, wenn es auch mit Lof Arbeiten in Verbindung steht. Die Brennholzbereitung ist hier ein heikeles Thema. Sie ist nur Lof wenn du die Arbeiten für den Waldbesitzer ausführst und der dann auch das fertige Brennholz verkauft. Kaufst du das Stammholz, bist du holzverarbeitender Betrieb und somit kein Lof.

Die Regelung mit den 1/3 des Einkommens würde ich auch erst akzeptieren, wenn der Zollbeamte mir das passende Gesetz vorlegt.
Gruß Eckhard
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon berlin3321 » Di Mai 31, 2016 16:22

Ich würde mit dem Arbeitgeber reden. Im Arbeitsvertrag könnte stehen das Du Deine Arbeitskraft ausschließlich dem Arbeitgeber zur Verfügung stellst.

Wenn Du in Deiner Freizeit (die der Erholung dienen soll) arbeitest könnte das im Extremfall zur Kündigung führen.

PS: Ich habe auch ein Lohnunternehmen angemeldet, grüne Nr bekommen, im Nebenerwerb. Zahle BG Beitrag. Mir hat niemand was von 1/ 3 Regelung erzählt.

MfG Berlin
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Pinzgauer56 » Di Mai 31, 2016 16:29

berlin3321 hat geschrieben:Ich würde mit dem Arbeitgeber reden. Im Arbeitsvertrag könnte stehen das Du Deine Arbeitskraft ausschließlich dem Arbeitgeber zur Verfügung stellst.

Wenn Du in Deiner Freizeit (die der Erholung dienen soll) arbeitest könnte das im Extremfall zur Kündigung führen.

PS: Ich habe auch ein Lohnunternehmen angemeldet, grüne Nr bekommen, im Nebenerwerb. Zahle BG Beitrag. Mir hat niemand was von 1/ 3 Regelung erzählt.

MfG Berlin

Psssssssssst......, kommt noch !
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Trakto » Di Mai 31, 2016 16:31

Also in der Steuererklärung Anhang L habe ich noch nichts angegeben. Mir wurde gesagt, das ich erst was angeben muss wenn ich was verkaufe.
Muss man dort immer was angeben auch wenn man nichts verkauft?
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon mchornegge » Di Mai 31, 2016 17:41

so einfach ist es heute nicht mehr steuerbefreit zu werden

wir haben auch im nebenerwerb einen forstbetrieb/lohnunternehmen angemeldet und bekamen rückwirkend bei der vorliefermaschine die grüne nummer aberkannt und beim welte wollten sie trotz vorlage dass wir beim landesforst arbeiten, wollte der zoll uns keine grüne nummer genehmigen.

erst nach mehrmaligen einspruch wurde uns dann beim welte die grüne nummer genehmigt
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Trakto » Mi Jun 01, 2016 13:25

Der Zoll will von den Waldstücken einen Einheitswertbescheid. Dies ist bis aus das große Waldgrundstück von meinem Vater mit 0,4 ha kein Problem. Da wir in den Unterlagen nichts gefunden haben, rief ich beim Finanzamt an. Die teilten mit mit, das der der Wert unter 100 € oder unter 0 € liegt und deshalb gibt es keinen Bescheid. Das Waldgrundstück sei ein pseudo Waldgrundstück. Der vom Finanzamt konnte mir nicht erklären was das ist, weiß von euch zufällig jemand was das bedeutet?

Bin heute extra länger auf der Arbeit geblieben um mit einem Kollegen zu sprächen.
Also der hat mir mitgeteilt das er sich 1ha Grünfläche gekauft hat und hält dort 4 Schafe, dies hätte er von der Beschreibung vom Leidfaden der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ausserdem hat er noch ein Nebenerwerb geründet “ Dienstleistungen rund um die Land- und Forstwirtschaft“
Ist dies auch möglich für ein grünes Nummernschild.

Ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon The Judge » Mi Jun 01, 2016 13:37

Trakto hat geschrieben:Die teilten mit mit, das der der Wert unter 100 € oder unter 0 € liegt und deshalb gibt es keinen Bescheid. Das Waldgrundstück sei ein pseudo Waldgrundstück. Der vom Finanzamt konnte mir nicht erklären was das ist, weiß von euch zufällig jemand was das bedeutet?

Also den Begriff "Pseudo-Grundstück" habe ich auch noch nie gehört. Bist du sicher, dass es 100 € oder 100 DM waren? Weil der Einheitswert wird in DM berechnet, anschließend auf volle 100 DM abgerundet und dann in Euro umgerechnet. Daraus wird dann die Grundsteuer errechnet. Wenn das Grundstück nur 99 DM wert wäre, würde das bedeuten, dass keine Grundsteuer fällig wird und damit auch kein Einheitswertbescheid ergeht.

Trakto hat geschrieben:...der hat mir mitgeteilt das er sich 1ha Grünfläche gekauft hat und hält dort 4 Schafe, dies hätte er von der Beschreibung vom Leidfaden der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ausserdem hat er noch ein Nebenerwerb geründet “ Dienstleistungen rund um die Land- und Forstwirtschaft“
Ist dies auch möglich für ein grünes Nummernschild.

Ist es. Ich verweise an dieser Stelle gerne nochmal auf den Link, den ich ganz am Anfang eingestellt habe. Da findet man auch ein Merkblatt, wer Anspruch auf eine Steuerbefreiung hat.
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Badener » Mi Jun 01, 2016 13:40

Kar....30Tsd € investieren um 300€ Steuer zu sparen.....

Warum willst du bitte genau die grüne Nummer? Bzw, wieso meinst Du, dass Du sie haben darfst?
Würdest Du auch, wenn das Finanzamt dich frägt sagen, dass das keine Liebhaberei ist, sondern Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Zu mir hat mal einer gesagt, dass Wald eigentlich gar nicht zählt.
Mit Tieren die Du dann an einen Metzger verkaufst sieht das anders aus.

Schau Dir mal das Thema (Leidiges Thema grüne Nummer) an.

BTW...Wenn Du ein Lohnunternehmen gründen willst, dann mach das. Aber dann musst Du auch einnahmen haben und selbige versteuern.
Wenn Du als Lohner dann hin und wieder Nachbarschaftshilfe machst, dann ist das dein Bier. Aber nur mit Nachbarschaftshilfe ohne nennenswerte Einkommen geht es halt nicht.

=> Das sollte jetzt nicht vorwurfsvoll klingen.

Grüße
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Trakto » Mi Jun 01, 2016 17:58

@The Judge: könnte auch DM gewesen sein, da will ich jetzt nicht streiten. Also ich habe in den Unterlagen nachgeschaut, er bezahlt Grundsteuer B für das Haus und Grundsteuer A für die Stückländereien. Da wissen wir noch nicht ob es die Erholungsfläche ist oder/ und die Waldfläche. An die LWK bezahlt er auch. Morgen ruf ich bei der Verbandsgemeinde an.
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mi Jun 01, 2016 18:05

Ja das wird noch mit der Deutschen Mark berechnet.
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon The Judge » Fr Jun 03, 2016 7:44

Ganz aktuell: Ich habe gerade einen Anruf vom HZA bekommen. Nachdem mir letzte Woche ein Steuerbescheid für den Traktor, den ich von meinem Vater auf mich umgemeldet habe, bekommen habe, habe ich sofort Einspruch eingelegt. Ich habe den Antrag auf Steuerbefreiung eingereicht, dazu noch den Einheitswertbescheid sowie den Beitragsbescheid von der BG. Eigentlich müsste ich auch noch Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft nachweisen, aber da ich die Flächen erst im vergangenen Jahr von meiner Mutter übernommen habe, konnte ich das natürlich nicht. Mit dieser Erklärung hat sich das HZA zufrieden gegeben und mir eine für 1 Jahr befristete Steuerbefreiung zugesprochen. Innerhalb dieses Jahres muss ich jetzt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nachweisen, damit die Steuerbefreiung unbefristet gilt. Also nix mit Mindestfläche, Lohnunternehmen und so ein Firlefanz. Entscheidend ist einzig und allein, dass Einkünfte erzielt werden. Allerdings mögen andere HZA das anders sehen...
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon jungholz » Fr Jun 03, 2016 8:30

Ich frage mich, wo der Zoll das hernimmt mit dem Einkommen.
Aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz lese ich das nicht heraus.
Grüße jungholz
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon The Judge » Fr Jun 03, 2016 8:53

jungholz hat geschrieben:Ich frage mich, wo der Zoll das hernimmt mit dem Einkommen.
Aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz lese ich das nicht heraus.

Kommentierungen zum Gesetz und Präzedenzurteile vielleicht?
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon Badener » Fr Jun 03, 2016 9:36

Ihr habt aber schon mitbekommen, dass es mittlerweile auch Urteile gibt, bei denen der Richter geurteilt haben, dass es keine Gewinnerzielungsabsicht geben muss.
Aber ein Präzedenzfall wird das wohl nicht sein :roll: . Siehe mein vorangegangenes Post.
Aber Ich bin der Meinung (zumindest von dem HZA Singen) es bekommt jeder ein grünes Kennzeichen, der das auch verdient. BTW.....Mit nur Wald denke ich, kann das schon schwierig sein.

Grüße
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Re: Forstbetrieb mit Lohnunternehmen anmelden im Nebenerwerb

Beitragvon The Judge » Fr Jun 03, 2016 10:05

Das Urteil in dem Link, den du gepostet hast, ist noch nicht rechtskräftig. Steht bei dem Verweis auf das Aktenzeichen: "Az. 13 K 347/15 Kfz, nicht rechtskräftig". Daher auch nicht als Präzedenzfall geeignet :(
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