Ugruza hat geschrieben:Ich würde auch appelieren (notfalls auch an Adi ) - Bitte ändert den Thementitel - so kann es ja wohl auch nicht gehen. In jedem Fall ist es so, dass der Baum dem Eigentümer gehört. Wenn allerdings Gefahr in Verzug besteht (eigentlich immer), sind aber etwaige Einsatzkräfte berechtigt, den Baum von der Straße zu entfernen, dh. auch diesen zu zersägen. Stammentwertung oä. ist da sicher kein Argument!
lg Ugruza
Hier will ich aber noch ergänzen, dass wenn es uns möglich ist schon so geschnitten wird, dass nicht alles Brennholz ist.
Zumindest bei uns in der FW. Sind selber einige (Wald-)bauern dabei.