Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jun 10, 2026 5:06

Frage zu Folgekennzeichen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
  • Mit Zitat antworten

Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon trunks18 » So Jun 29, 2014 15:54

Halllo!

Muss das Folgekennzeichen mit dem Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs übereinstimmen?

Also eine rein rechtliche Frage.

Ich hoffe uns kann jemand helfen. :)

Vielen Dank!
trunks18
 
Beiträge: 1
Registriert: So Jun 29, 2014 15:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon aNiederbayer » So Jun 29, 2014 15:56

nein, das Kennzeichen muss nur irgendwo auf DEINEM Betrieb vorhanden UND angemeldet sein!
aNiederbayer
 
Beiträge: 812
Registriert: Sa Aug 23, 2008 20:54
Wohnort: Vilstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Unimog 411 » So Jun 29, 2014 17:48

und hier dazu der entsprechende Verordnungtext.

FZV hat geschrieben:§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
8 ) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...


Sollte der lof-Betrieb sich einen Schlepper von einen anderen lof-Betrieb leihen, um seine zul. freien Anhänger zu ziehen, müsste eigentlich das Folgkennzeichen gewechselt werden - macht natürlich keinen 8)
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Obsti » So Jun 29, 2014 19:20

Unimog 411 hat geschrieben:und hier dazu der entsprechende Verordnungtext.

FZV hat geschrieben:§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
...
8 ) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
...


Sollte der lof-Betrieb sich einen Schlepper von einen anderen lof-Betrieb leihen, um seine zul. freien Anhänger zu ziehen, müsste eigentlich das Folgkennzeichen gewechselt werden - macht natürlich keinen 8)


Hallo Unimog 411
das stimmt so nicht, es muß immer das Folgekennzeichen des Anhängerbesitzers angebracht sein. Wäre sonst Urkundenfälschung.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
Obsti
 
Beiträge: 1102
Registriert: Mo Jan 18, 2010 12:08
Wohnort: Rheinhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon countryman » So Jun 29, 2014 19:37

wie im Gesetzestext zu lesen, zählt das Kennzeichen des ZUGFAHRZEUGS, oder einer anderen Zugmaschine desselben Halters.
Also ist beim Ausleihen das kennzeichen zu tauschen/zu überdecken.

Urkundenfälschung kann es nicht sein, da ja kein Kennzeichen dem Anhänger amtlich zugeordnet ist. Allerdings soll der Halter des jeweiligen Zugfahrzeugs ermittelbar sein - macht Sinn.
The times they are a-changin'.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15472
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Obsti » So Jun 29, 2014 20:57

countryman hat geschrieben:wie im Gesetzestext zu lesen, zählt das Kennzeichen des ZUGFAHRZEUGS, oder einer anderen Zugmaschine desselben Halters.
Also ist beim Ausleihen das kennzeichen zu tauschen/zu überdecken.

Urkundenfälschung kann es nicht sein, da ja kein Kennzeichen dem Anhänger amtlich zugeordnet ist. Allerdings soll der Halter des jeweiligen Zugfahrzeugs ermittelbar sein - macht Sinn.


Hallo countryman
in der Betriebserlaubnis meiner zulassungsfreien Anhänger steht mein Name und Adresse, deshalb darfst du nicht einfach ein Folgekennzeichen vom einem anderen Betrieb anbringen (Urkundenfälschung).
Wird ein zulassungsfreier Anhänger verkauft muß die BE auf seinen Namen umgeschrieben werden.
Ich hatte mir letztes Jahr von einem Kollegen einen Traubenwagen ausgeliehen bei dem das selbst geschriebene Nummernschild nicht mehr zu lesen war. Prompt wurde ich von der Rennleitung angehalten, mit der Aufforderung das alte Kennzeichen gegen ein lesbares zu tauschen. Ich erklärte den Polizisten , dass es ein geliehener Traubenwagen sei und ich das gar nicht dürfte. Die Rennleitung gab mir sogar recht und erteilten dem Eigentümer eine mündliche Verwarnung .
Ich hatte mich aber schon im Vorfeld beim Bauern- u. Verband erkundigt und erhielt die gleiche Auskunft, dass bei einem geliehenen Anhänger das Folgekennzeichen des Verleihers gilt.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
Obsti
 
Beiträge: 1102
Registriert: Mo Jan 18, 2010 12:08
Wohnort: Rheinhessen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Unimog 411 » Mo Jun 30, 2014 6:08

Da kann ich nur sagen das die Polizei und der Bauernverband mal genau die Fahrzeugzulassungsverordnung lesen sollte - da steht es eindeutig geschrieben: "...ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf...". Und das ist Bundesrecht!

Das ganze Macht auch Sinn, weil ein zul. freier Anhänger während des Betriebes über das Zugfahrzeug versichert ist.
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon aNiederbayer » Mo Jun 30, 2014 11:22

Obsti hat geschrieben:Hallo countryman
in der Betriebserlaubnis meiner zulassungsfreien Anhänger steht mein Name und Adresse, deshalb darfst du nicht einfach ein Folgekennzeichen vom einem anderen Betrieb anbringen (Urkundenfälschung).
Wird ein zulassungsfreier Anhänger verkauft muß die BE auf seinen Namen umgeschrieben werden.
Ich hatte mir letztes Jahr von einem Kollegen einen Traubenwagen ausgeliehen bei dem das selbst geschriebene Nummernschild nicht mehr zu lesen war. Prompt wurde ich von der Rennleitung angehalten, mit der Aufforderung das alte Kennzeichen gegen ein lesbares zu tauschen. Ich erklärte den Polizisten , dass es ein geliehener Traubenwagen sei und ich das gar nicht dürfte. Die Rennleitung gab mir sogar recht und erteilten dem Eigentümer eine mündliche Verwarnung .
Ich hatte mich aber schon im Vorfeld beim Bauern- u. Verband erkundigt und erhielt die gleiche Auskunft, dass bei einem geliehenen Anhänger das Folgekennzeichen des Verleihers gilt.

Gruß Obsti


in einer Betriebserlaubnis steht doch kein Name?

Edit: (außer du hast den Kipper selbst gebaut ;) )
aNiederbayer
 
Beiträge: 812
Registriert: Sa Aug 23, 2008 20:54
Wohnort: Vilstal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon robs97 » Mo Jun 30, 2014 11:51

Aus welchem Grund wird das Kennzeichen Folgekennzeichen genannt ??

Ich denke auch, das der Anhänger, das bzw. die Nr. des Zugfahrzeuges tragen sollte, wie Unimog 411 schon schrieb, da der Anhänger ja auch über selbiges versichert ist.
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
robs97
 
Beiträge: 4143
Registriert: Do Dez 10, 2009 21:25
Wohnort: Schliersee
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Skai » Mo Jun 30, 2014 12:19

Die Diskussion hat so einen Bart und wird jedes Jahr in der Warteschlange beim Getreide abliefern geführt.

Betriebserlaubnis muss vorhanden und vorzeigbar sein, egal ob der Hänger von Krone, Fendt, Oleg&Bolek GbR oder ein Eigenbau vom Großvater ist. Wenn keine BE vorhanden ist, muss man beim TÜV eine besorgen.

Als Folgekennzeichen reicht das Kennzeichen von dem Schlepper, hinter dem der Hänger am meisten fährt.
Wie es aussieht ist ziemlich egal, hauptsache es ist lesbar und vorhanden.

Quick 'n dirty in der Warteschlange wenn eine Bespaßungstruppe kommt:

DinA4 Zettel quer genommen, das Kennzeichen mit einem schwarzen Edding draufgeschrieben und an den Hänger getackert (Klappt natürlich nur bei Holz).
Alternativ wurds auch schon auf den Hänger geschrieben.

Die schauen zwar dann erstmal etwas blöd und holen evt. den Katalog raus um nachzuschlagen, können aber nix machen weil das Folgekennzeichen auf dem Hänger klar lesbar ist :mrgreen:
Skai
 
Beiträge: 180
Registriert: Do Apr 03, 2014 21:56
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon countryman » Mo Jun 30, 2014 12:34

Seit einger Zeit müssen Folgekennzeichen normgerecht sein, selbstgemalte zählen nur noch mit "Augen zugedrückt".
The times they are a-changin'.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15472
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Nachteule » Mo Jun 30, 2014 16:32

Es heisst korrekt "Wiederholungskennzeichen". Dabei geht es ausschliesslich um die Zuordbarkeit des zulassungsfreien Anhāngers bzw. des ganzen Gespanns zum verantwortlichen Betreiber. Genau genommen mūsste es auch nur angebracht werden, wenn das Kennzeichen der Zugmaschine dann von hinten nicht (mehr) erkennbar ist. Und wenn nur die Zugmaschine ausgeliehen ist, darf es auf dem Hānger draufbleiben. Wenn der Anhānger ausgeliehen wird, kann es demnach gewechselt werden. Sinn der Sache ist einzig die Zuordbarkeit zu einem Verantwortlichen. Es wird aber nun mal nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird. Kaum vorstellbar, dass jemandem deswegen daraus ein Strick gedreht wūrde. Zweck der Fahrt muss natūrlich land- oder forstwirtschaftlicher Natur sein.
Jag är inte perfekt, men vissa delar är utsökta!
Nachteule
 
Beiträge: 162
Registriert: So Nov 19, 2006 1:34
Wohnort: Rheinland-Pfalz und Lettland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Unimog 411 » Mo Jun 30, 2014 18:18

Genaugenommen gibt es weder den Begriff "Wiederholungskennzeichen" noch den Begriff "Folgekennzeichen" in der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Hier wird nur von Kennzeichen gesprochen.

Deshalb müssen diese Kennzeichen alle auch der "Norm" entsprechen, wie in FZV § 10 Abs. 1 und 2 beschrieben. -> geprägtes Blech mit reflektierenden Untergrund.

Ich mache persönlich diesen Unterschied

"Wiederholungskennzeichen"
das eigentlich Kennzeichen wird verdeckt und muss wiederholt werden (FZV § 10, Abs.9). Also gleiches Kennzeichen wie das Fahrzeug.

"Folgekennzeichen"
nur bei zul. freien Anhängern (FZV § 10, Abs.8 ). Hierbei reicht ein Kennzeichen des Halters von einen seiner Zugfahrzeuge. Es kann also durchaus unterschiedlich zum Zugfahrzeug sein (wird also nicht wiederholt)
@Nachteule: diese Anhänger benötigen auch ein Kennzeichen, wenn man das vom Zugfahrzeug sehen kann.
Unimog 411
 
Beiträge: 414
Registriert: Mo Sep 08, 2008 17:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon Heuer » Di Jul 01, 2014 20:40

Obsti hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:wie im Gesetzestext zu lesen, zählt das Kennzeichen des ZUGFAHRZEUGS, oder einer anderen Zugmaschine desselben Halters.
Also ist beim Ausleihen das kennzeichen zu tauschen/zu überdecken.

Urkundenfälschung kann es nicht sein, da ja kein Kennzeichen dem Anhänger amtlich zugeordnet ist. Allerdings soll der Halter des jeweiligen Zugfahrzeugs ermittelbar sein - macht Sinn.


Hallo countryman
in der Betriebserlaubnis meiner zulassungsfreien Anhänger steht mein Name und Adresse, deshalb darfst du nicht einfach ein Folgekennzeichen vom einem anderen Betrieb anbringen (Urkundenfälschung).
Wird ein zulassungsfreier Anhänger verkauft muß die BE auf seinen Namen umgeschrieben werden.
Ich hatte mir letztes Jahr von einem Kollegen einen Traubenwagen ausgeliehen bei dem das selbst geschriebene Nummernschild nicht mehr zu lesen war. Prompt wurde ich von der Rennleitung angehalten, mit der Aufforderung das alte Kennzeichen gegen ein lesbares zu tauschen. Ich erklärte den Polizisten , dass es ein geliehener Traubenwagen sei und ich das gar nicht dürfte. Die Rennleitung gab mir sogar recht und erteilten dem Eigentümer eine mündliche Verwarnung .
Ich hatte mich aber schon im Vorfeld beim Bauern- u. Verband erkundigt und erhielt die gleiche Auskunft, dass bei einem geliehenen Anhänger das Folgekennzeichen des Verleihers gilt.

Gruß Obsti


Hallo Obsti,
watt ein Quatsch!
Immer wieder diese Diskussionen, die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung regelt das klar. Jede Zulassungsstelle sollte hier Auskunft geben können.
In einer EBE (Einzel-Betriebserlaubniss) oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubniss) steht nie ein Halter. Es ist eine Betriebserlaubniss für das Fahrzeug. Diese ist übrigens für ab dem 1.7.1961 erstmals in Verkehr gebrachte Fahrzeuge erforderlich. Im Zweifel gilt das Typenschild!
(Die Übergangsregelungen der EX-DDR lasse ich mal weg)

Zulassungsfreiheit besteht nur in Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken und Betriebsgeschwindigeit 25km/h, sowie diese Geschwindigkeit ist einzuhalten! usw. usf. §3 u. §4 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung)
für Lohnunternehmer gilt dies nicht, hier besteht Zulassungspflicht ab 6 km/h.

Ein Folgekennzeichen des Verleihers gibt es nicht vgl. §10 FZV.
Sondern nur ein Folgekennzeichen des ziehenden Fahrzeuges, bzw. eines für den lof Betrieb in dem das Zugfahrzeug zugelassenen ist, zugelassenen Schleppers. In dem Falle ist eine übereinstimmung der Kennzeichen nicht erforderlich. In jedem Falle aber eine Übereinstimmung des Halters!!!
Der Vollständigkeit halber: Die Betriebserlaubniss darf zu Hause aufbewahrt werden und braucht nicht mitgeführt werden.

Grüße
der Heuer
Grüße
der Heuer
Heuer
 
Beiträge: 526
Registriert: Sa Mai 05, 2012 11:18
Wohnort: im wilden Süden
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Frage zu Folgekennzeichen

Beitragvon robs97 » Mi Jul 02, 2014 9:09

Heuer hat geschrieben:Der Vollständigkeit halber: Die Betriebserlaubniss darf zu Hause aufbewahrt werden und braucht nicht mitgeführt werden.
Grüße der Heuer


Ist aber vielleicht sinnvoll :klug:
:prost: :prost:

Ich hab diese in Folie eingeschweißt und in meiner Werkzeugkiste. Stört nicht und ist kein Aufwand.
Da ist das eventuelle Nachreichen mehr Zeitaufwand und eher nervig. Also im Fall des Falles lieber gleich vor Ort klären dann sind die Marshalls auch gleich etwas freundlicher :wink: :wink:
Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes setzt,
es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
robs97
 
Beiträge: 4143
Registriert: Do Dez 10, 2009 21:25
Wohnort: Schliersee
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], RS 36

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki