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frage zu km/h

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Beitragvon deutz450 » Do Aug 09, 2007 15:13

@joschi123
Immer noch nicht möglich, basta.

fendt106s
Natürlich fahren sie schneller als 60km/h, aber sie dürften es eigentlich nicht.
<7,5t 80km/h ohne Hänger
>7,5t 60km/h
Mit Anhänger dürfen auch LKW <7,5t nur 60km/h fahren.
deutz450
 
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Beitragvon Holder 7.74 » Do Aug 09, 2007 16:41

Schweinchen hat geschrieben:ich denke die >60km/h machen aufgrund der starken Vorschriften nur sehr wenig Sinn für einen Betrieb der nicht tierisch weite strecken zurücklegen muss. Bei mehr als 60kmh muss dann das Eg ding rein und das läuft wenn der Trecker läuft und du musst alle 4 Std eine Ruhepause einlegen und alle 8 Studen eine schlafpause... das bringt dir nichts zumal du eh, wie schon gesgat auf der Ls nicht mehr als 60 fahren darfst.


http://www.modellauto-porzel.de/unimog/unimog-fahrtenschreiber.htm hat geschrieben: Mit einem Fahrtenschreiber oder dem EG-Kontrollgerät lassen sich Lenk- und Ruhezeiten und die gefahrenen Geschwindigkeiten feststellen. EG Kontrollgerät (EWG/VO 3820/85 und 3821/85 vom Dezember 1985).

Folgende Fahrzeuge sind vom EG-Kontrollgerät befreit (§7 Ausn. F Pers VO): - Traktoren (Zugmaschinen), die ausschließlich lof-Arbeiten dienen. Diese Ausnahme gilt auch für Fahrten, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit lof-Arbeiten stehen. Das sind u. a. Transporte von lof-Arbeitsgeräten zum Einsatzort; Ernten mit gleichzeitigem Abfahren der Erzeugnisse; Laden von Gras und Abfahren von Silo; Klärschlamm-, Fruchtwasser-, Gülletransport zum Feld und das Ausbringen. -Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereibetrieben zur Güterbeförderung im Umkreis von 50 km Luftlinie.

Eingebaute, aber nicht erforderliche eichfähige Fahrtenschreiber/EG-Kontrollgeräte übernehmen ausschließlich die Funktion eines Geschwindigkeitsmessers, und es müssen keine Scheiben eingelegt werden (Bay ObLG v. 11.10.1990). In der Regel unterliegen eichfähige Fahrtenschreiber und EG-Kontrollgeräte alle 2 Jahre der Prüfpflicht. Dies gilt nicht bei eingebauten Kontrollgeräten in Fahrzeugen, die gemäß der Ausnahmeverordnungen (s. §57a StVZO, §7 F PersVO) nicht bedient werden müssen.


@schweinchen
Solange du also nicht auf frischer Tat angehalten wirst, ist es egal ob du 80 fährst, weil du kein EG brauchst. es kann also niemand kontrollieren wie schnell du warst, wie zum Beispiel bei einem LKW.
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Beitragvon joschi123 » Do Aug 09, 2007 17:03

ok dank für die antworten nur leida bin ich desswegen schon bei dem auf igge :lol: :? :wink: aba trotzdem thx
joschi123
 
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Beitragvon Metzi » Mi Aug 15, 2007 14:26

die LKWs fahren ja auch 120 auf der autobahn obwohl sie es nicht dürfen.
so weit ich weiß gibt es in ost-deutschland schlepper die auf 62 zugelassen sind damit sie auf die autobahn dürfen.
Metzi
 
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Beitragvon deutz450 » Do Aug 16, 2007 8:25

Du träumst ja, kein LKW kann 120km/h fahren.
Bei spätestens 90km/h macht der LKW dicht, ob der Fahrer will oder nicht.
OK, einige uralte Böcke regeln nicht ab, mehr als 100 schaffen die aber sowieso nicht, gibt es auch so gut wie gar nicht mehr.
Dass es in Ost Deutschland Traktoren gibt die 62km/h laufen glaub ich auch nicht, ausser Fasttrac und den Mog. Beim MB-Trac ist zwar die Geschwindigkeit mit einigen kleinen Modifizierungen durchaus möglich, eine Abnahme und Eintragung aber völlig ausgeschlossen.
deutz450
 
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Beitragvon Pistenbully » Do Aug 16, 2007 8:49

hi, also i hab gestern meinen Fahrlehrer gfragt wie des isch.

Also bis 7,5 tonna Gesamtgewicht ( inkl Hänger) darf man 80 Fahren ( kann ja sein dass man an an Schlepper an Lkw hänger macht wo 80 laufen darf.


Sobald ihr über 7,5 tonnen kommt gillt das selbe wie für jeden Lkw auch-
60 km/h

Und für die Trucker wos net wussten auserorts ist 60 nicht 80! ;)
PISTENBULLY dort wo wir fahren kommt kein Schlepper mit.....
Pistenbully
 
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