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Frage zu Traktor-Anhänger

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Frage zu Traktor-Anhänger

Beitragvon whbmusik » Mi Nov 22, 2006 22:35

Hallo,
ich möchte zu meinem Traktor (grünes Kennzeichen) einen Anhänger kaufen. Hierzu habe ich einige Fragen:
- Wird der Anhänger auch mit grünem Kennzeichen zugelassen?
- Muss der Anhänger separat versichert werden?
- Darf ich Traktor mit Anhänger mit altem Führerschein 3 fahren?
- Wenn ja, welches maximale Gewicht darf ich fahren?
Danke für eure Rückantworten!
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Beitragvon Wilder » Mi Nov 22, 2006 22:50

Auflaufgebremste Hänger max. 8to
Luftgebremste 2 Achs 18 to, 3 Achs 24to.
Mit Klasse 3 darfsre Fahren, bis 40to. max 25 Km/h.
Wenn der Hänger nicht zugelassen ist (LoF), ist er beim Schlepper mitversichert.
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Beitragvon whbmusik » Mi Nov 22, 2006 22:58

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich den Hänger am Traktor fahre, muss ich ihn also nicht zulassen. Braucht er dann auch kein Kennzeichen oder erhält er das gleiche Nummernschild wie der Traktor? Muss ein 25 km/h Schild angebracht werden?
whbmusik
 
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Beitragvon nightfighter » Mi Nov 22, 2006 23:00

hi also fangen wir an:

zu 1)du musst den anhänger nur zulassen wenn er über 25kmH gezogen wird und brauchst, wenn über 25kmH dann ein eigenes kennzeichen, sonst mussds kennzeichen des ziehenden fahrzeugs bzw anderer auf dem hof vorhandener zugmaschinen wiederholt werden.

zu2)nein, er muss nicht seperat versichert werden

zu3)du darfst den trecker mit alter klasse 3 fahren, wenn er unter 32kmH höchstgeschwindigkeit hat ( F.S. KL. L ). andernfalls brauchst du klasse T. diese bekommst du aber bei nachgewiesener Bedürftigkeit (angemeldete Land/Forstwirstschaft) ohne zusätzliche prüfung beim straßenverkehrsamt eingetragen

zu4) Gewicht spielt nur eine Rolle wenn der Trecker über 32kmH läuft, du keine Land/Forstwirtschaft hast und nicht extra klasse T machen willst.
dann darfst du den trecker so fahren wie einen LKW mit klasse 3, sprich 7,5 tonnen (Schlepper) + die zulässige gesamtmasse des anhängers die bei klasse drei am lkw erlaubt ist, ich aber nicht weiß.

gruß nightfighter
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Beitragvon Malte » Do Nov 23, 2006 17:18

Desweiteren muss an den Seiten und hinten jeweils ein ( 25 ) -Schild angebracht sein.
(Wenn nicht zugelassen, sondern mit dem Folgekennzeichen des Schleppers versehen)
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Beitragvon whbmusik » Do Nov 23, 2006 20:07

Danke! :lol:
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Beitragvon whbmusik » Do Nov 23, 2006 22:40

Hallo nochmal,

wird der Anhänger ganz normal zum Tüv gefahren, oder ist er davon befreit?
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Beitragvon nightfighter » Do Nov 23, 2006 22:48

wenn er über 25kmH läuft musst du ihn TÜVen lassen
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Beitragvon voro » Do Nov 23, 2006 23:18

nightfighter hat geschrieben:zu3)du darfst den trecker mit alter klasse 3 fahren, wenn er unter 32kmH höchstgeschwindigkeit hat ( F.S. KL. L ). andernfalls brauchst du klasse T. diese bekommst du aber bei nachgewiesener Bedürftigkeit (angemeldete Land/Forstwirstschaft) ohne zusätzliche prüfung beim straßenverkehrsamt eingetragen


Geht das jetzt immer noch?
Ich habe mir das sofort als es die Möglichkeit gab, eintragen lassen. Damals hiess es: macht das sofort, später wird das nicht mehr möglich sein.

Geht das jetzt doch noch?
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Beitragvon Malte » Do Nov 23, 2006 23:37

whbmusik hat geschrieben:Hallo nochmal,

wird der Anhänger ganz normal zum Tüv gefahren, oder ist er davon befreit?

Fährst du ihn zulassungsfrei bis 25 km/h, braucht er nicht zum TÜV. Du hast aber eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass er in einem verkehrstechnisch einwandfreiem Zustand ist. Die TÜV-Freiheit entbindet nicht von der Kontrolle/Wartung von Licht, Bremse, Bereifung etc.
Und eine Betriebserlaubnis des Herstellers muss vorhanden/mitzuführen sein.
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Beitragvon nightfighter » Fr Nov 24, 2006 17:47

voro hat geschrieben:
nightfighter hat geschrieben:zu3)du darfst den trecker mit alter klasse 3 fahren, wenn er unter 32kmH höchstgeschwindigkeit hat ( F.S. KL. L ). andernfalls brauchst du klasse T. diese bekommst du aber bei nachgewiesener Bedürftigkeit (angemeldete Land/Forstwirstschaft) ohne zusätzliche prüfung beim straßenverkehrsamt eingetragen


Geht das jetzt immer noch?
Ich habe mir das sofort als es die Möglichkeit gab, eintragen lassen. Damals hiess es: macht das sofort, später wird das nicht mehr möglich sein.

Geht das jetzt doch noch?


sicher, so weit ich informiert bin müsste das immer noch gehen
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Beitragvon whbmusik » Sa Nov 25, 2006 18:35

Nach Aussage der Zulassungsstelle kann man nach wie vor den alten Führerschein umschreiben lassen. Die verlangen nur eine Begründung für die Verwendung im forst- bzw. landwirtschaftlichen Bereich! :shock:
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